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Auszug - Beauftragung einer baulichen Rahmenplanung für den Nikolaihof in Bardowick - Sachstandsbericht (ohne Vorlage)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stiftungsbeirates der Stiftung St. Nikolaihof
TOP: Ö 5
Gremien: Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof, Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital zum Graal, Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.10.2004    
Zeit: 16:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sodmeisterkörkammer
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Hierzu trägt Herr Koch vor, dass dieses Projekt z. Zt. in der Entwicklung sei und deshalb keine Vorlage erstellt wurde. Die Gebäude des Nikolaihofes dienten mittlerweile für verschiedene Personengruppen als Wohnraum. Es würden dennoch insgesamt "mildtätige Zwecke" damit verfolgt, auch wenn nicht alle Bewohner besonders "bedürftig" seien.

 

Damit der Ausschuss sich ein Bild von der dortigen Situation machen könne wird vorgeschlagen, zur nächsten Sitzung eine Besichtigung zu planen.

 

Die Gebäude des Nikolaihofes seien viele hundert Jahre alt und hätten durch nur geringe Veränderungen ihr damaliges Aussehen fast vollständig behalten. Durch die fehlende gesamtkonzeptionelle Weiterentwicklung sei die Wohnsituation weder behindertengerecht noch für Senioren geeignet. Bei den bisher durchgeführten baulichen Tätigkeiten sei mit dem Baudenkmal pfleglich umgegangen worden. Das werde auch künftig Leitlinie bleiben.

 

Jetzt soll eine Rahmenplanung erstellt werden, die sowohl bauliche als auch sozialstrukturelle Gegebenheiten berücksichtigt. Im Laufe dieser Planungen sollen auch die Bewohnerinnen und Bewohner beteiligt werden und Bewohnerversammlungen einberufen werden. Alle vorgebrachten Aspekte sollen bedacht werden, damit die Planungen vorangebracht werden können. Der Nikolaihof könne auch in Maßen als touristisches Ziel entwickelt und genutzt werden, wobei allerdings auch die Belange der Bewohner zu beachten seien. Die bisherigen baulichen Maßnahmen sollen dadurch abgerundet werden und damit zusammenhängend vorausschauend Ideen entwickelt werden, wie eine zukünftige Bewohnerschaft und entsprechende Rücksichtnahme auf den denkmalgeschützten Gebäudebestand durch klare Nutzungsbedingungen die Gesamtplanung sinnvoll ergänzen können.

 

Solche Überlegungen sind mit evtl. Bardowicker Bebauungsplänen und der dortigen touristischen Infrastruktur abzustimmen.

 

Bei dem kürzlich stattgefundenen Auftaktworkshop nahm auch Herr Hoferichter als Sozialplaner und zuständig für die Hospitalverwaltung der Hospitäler zum Graal und Heiliger Geist teil. In einem Brainstorming wurde alles festgehalten was an Ideen und Vorstellungen entwickelt wurde. Dies soll als eine Art Merkzettel für die oder den noch zu suchenden Architekten sein und mit der baulichen Planung Bardowicks abgestimmt werden, was durch die Teilnahme des Samtgemeindebürgermeisters Herrn Dubber sichergestellt wurde. Des Weiteren soll ein Zeitrahmen entwickelt werden.

 

Hinsichtlich der finanziellen Situation treffen auf die Hospitäler die für den Haushalt der Stadt Lüneburg geltenden Restriktionen z. B. bezüglich der Einhaltung eines Kreditrahmens nur eingeschränkt zu, doch seien die Stiftungen natürlich auch nur begrenzt leistungsfähig. Man müsse daher auch an die Einwerbung von Zuschüssen denken.

 

Bisher sind die Bewohner in die Überlegungen wenig eingebunden. Dies soll sich jedoch bei den nun beginnenden Planungen ändern.

 

Einige Bewohner sind mit dem Nikolaihof sehr verbunden, z. B. wohnen 2 Familien über 30 Jahre auf dem Gelände. Die Kirche wird intensiv genutzt (z. B. für Taufen, Trauungen und Abendandachten).

 

Die BewohnerInnen befürchten, dass bei einer touristischen Öffnung das Gelände stark frequentiert wird und Besucher in die Häuser gehen bzw. die privaten Gärten aufsuchen. Die BewohnerInnen sehen aus ihrer Sicht den Nikolaihof als Wohngebiet an. Dies macht Gespräche über anderweitige Nutzungsmöglichkeiten schwierig. Allerdings gibt es in anderen Städten auch soziales Wohnen in Baudenkmälern wie etwa die Budengänge in Lübeck.

 

Im Nikolaihof sei die Situation jedoch schwieriger, da ein Besichtigen des Baudenkmales gleichzeitig dazu führt, dass man mitten im Privatbereich der dort lebenden BewohnerInnen ist. Diese Interessen müssen in die Planung mit eingebracht werden um eine auch öffentliche und touristische Nutzung zu ermöglichen.

 

Angesichts dieser Situation müsse unter Berücksichtigung aller bestehenden Interessen ein sinnvolles Gesamtkonzept entwickelt werden.

 

Herr Gade spricht sich für eine touristische Nutzung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der BewohnerInnen-Interessen aus. Er fragt nach, welcher Betrag für den reinen Sanierungsaufwand zur Sicherung der Bausubstanz erforderlich wäre.

 

Herr Kuhn schlägt vor die Vermietung des Männerhauses nicht mehr fortzusetzen und um danach einen Umbau und die Renovierung zu ermöglichen.

 

Herr Koch kündigt an, mit den Beteiligten zu klären, welche Funktion die Kirche aktuell für den Nikolaihof hat und ob evtl. die tatsächliche Nutzung der vor Jahren abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarung anzupassen ist. Die anlassbezogenen Gottesdienste hält er generell für im Interesse der Nutzung des Nikolaihofes. Allerdings ist z. Zt. keine Erweiterung der Nutzung möglich, weil z. B. Toiletten fehlen.

 

Herr Kuhn bittet darum, den Vertrag mit der Kirche dem Protokoll als Anhang beizufügen.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung zwischen Stiftung und Kirche über die Zusammenarbeit (81 KB)