Bürgerinformationssystem
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Herr Korn, beratendes Mitglied auf Vorschlag des VCD, regt an, dass die Verwaltung sich mit anderen Kommunen, die bereits Erfahrung mit der Anordnung dieses Verkehrszeichens gemacht hätten, austauschen möge. Herr Lauterschlag, Leitung des Bereiches 32 – Ordnung und Verkehr –, erläutert die Stellungnahme der Verwaltung. Er sichert zu, dass als Teil der laufenden Aufgabenerfüllung der Straßenverkehrsbehörde jeweils im Einzelfall betrachtet werde, ob die Anordnung der Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen) möglich sei. Eine flächendeckende Prüfung, ob und wo das Verkehrszeichen 277.1 angeordnet werden könne, sei der Straßenverkehrsbehörde aus Kapazitätsgründen derzeit nicht möglich. Ratsherr Lühmann merkt an, dass es insbesondere auf dem Ochtmisser Kirchsteig (Gefälle, Schüler*innenverkehr) zu schwierigen Überholvorgängen komme, auch durch Radfahrende.
Ratsherr Heerbeck bedankt sich für den Antrag. Auch wenn er der Auffassung der Verwaltung folge und von daher nicht für den Antrag stimmen werde, halte er die Anordnung dieses Verkehrsschilds im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch als Impuls für Verkehrsteilnehmende für sinnvoll.
Ratsherr Soldan bekräftigt die Anmerkungen des Ratsherrn Lühmann. Er könne sich das Verkehrsschild 277.1 am Ochtmisser Kirchsteig und an der Hamburger Straße vorstellen, warnt jedoch zugleich vor einem „Schilderwald“.
Herr Korn, beratendes Mitglied auf Vorschlag des VCD, zieht den Antrag zurück.
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