Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Bauleitplanung:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 196 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Vor dem neuen Tore“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Flächen zur Versorgung (Nahversorger & Vollversorger) und die Prüfung zur Eignung von Wohnbauflächen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Bekanntmachung im Internet und Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB wird parallel durchgeführt.
Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept
- Das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept der Hansestadt Lüneburg soll für den in Anlage 1 dargestellten Bereich des Stadtgebietes fortgeschrieben werden (Teilfortschreibung).
- Mit der Bearbeitung ist ein externer Gutachter zu beauftragen.
- Das Ergebnis ist dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.