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Fragen des Ratsherren Schultz mit den Antworten zu Protokoll:
Was ist u.a. aus der geplanten und angekündigten Reduzierung der Miete durch die Verzögerungen geworden? Die Abstimmung einer Mietreduzierung wegen Verzögerungen war im Zusammenhang mit den notwendig gewordenen baulichen Herrichtungen für den Brandschutz mit der Deutschen Bahn abgestimmt worden. Verständigt wurde sich auf eine Betrachtung und Abwägung nach Abschluss der Baumaßnahme, um einen zeitlichen Verzug und einen darauf aufbauenden finanziellen Ausgleich abschließend bestimmen zu können. Nach Eröffnung der Mobilitätszentrale ist dieser Abstimmungsprozess mit dem Vermietungsmanagement der Deutschen Bahn aufgenommen worden.
Wie hoch sind die Kosten insgesamt? Nach heutigem Stand werden die Gesamtkosten für die Herrichtung der Mobilitätszentrale bei ca. 475.000 € liegen.
Konnte der Kostenrahmen insgesamt eingehalten werden? Falls nein, wo wurde der Kostenrahmen überstiegen und warum? Die Hansestadt hatte für den Umbau und die Einrichtung der Mobilitätszentrale ursprünglich rund 420.000 Euro kalkuliert (siehe auch Vorlage VO/10634/23). Ende 2023 wurden 150.000 Euro für den Haushalt 2024 nachgemeldet, weil sich im Zuge der Sanierung höhere Bedarfe insbesondere im Bereich der Elektrik, der Lüftung und des Brandschutzes gezeigt hatten. Die Mittel wurden keinem anderen Projekt entnommen, sondern dem laufenden Haushalt 2023 des Fachbereiches 8.
Am 17.01.2025 wurde die Mobilitätszentrale eröffnet. Derzeit werden letzte Arbeiten ausgeführt und die Schlussrechnungen angefordert. Nach heutigem Stand werden sich die Gesamtkosten auf ca. 475.000 € belaufen (statt reservierter Mittel in Höhe von 570.000 €). Grund dafür sind deutlich geringere Aufwendungen für die Ausstattung.
Stadt und Landkreis teilen sich bekanntlich hälftig die Kosten. Sind noch weitere Kostenträger beteiligt und in welcher Höhe? Die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, wonach eine hälftige Kostenteilung für den Betrieb nach Abzug von erzielten Einnahmen erfolgt. Zur Beschlussfassung des Rates vom 12.05.2022 siehe auch Vorlage VO/9401/21-2.
Auch die Herrichtungskosten teilen sich Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg entsprechend der o.g. Vereinbarung je hälftig (investiv und konsumtiv). Eine Inrechnungstellung für die erbrachten Leistungen im Jahr 2024 ist bereits in Höhe von 229.279,60 Euro ggü. dem Landkreis erfolgt.
Als weitere Kostenträger für laufenden Aufwendungen sind aktuell die Untervermietungen mit der Metronom Eisenbahngesellschaft, der KVG Stade, der Lüneburg Marketing und der Campus Management (Cambio Car-Sharing) vorhanden. Eine entsprechende Ausweitung der Untervermietungen wird angestrebt.
Für ein volles Kalenderjahr tragen derzeit folgende Kostenträger Anteile durch Mieten und Nebenkosten, sowie Beteiligung im Rahmen der Kooperation:
Kosten für die Anmietung inkl. Nebenkosten: 118.015,20 Euro Mieterträge Metronom: -24.191,76 Euro Mieterträge KVG: -14.336,64 Euro Mieterträge LMG: -3.788,40 Euro Mieterträge Cambio: -1.300,08 Euro Saldo: 74.395,32 Euro
Beteiligung des Landkreises (50%): -37.197,66 Euro
Das Servicepersonal setzt sich wie zusammen und wird von wem wie bezahlt? Die Metronom Eisenbahngesellschaft und die KVG Stade sind mit eigenem Personal in der Mobilitätszentrale vertreten. Landkreis und Hansestadt stellen kein Personal und übernehmen auch keine Personalkosten für Dienstleistungen in der Mobilitätszentrale.
Ratsherr Lühmann möchte nach einer Anfrage von Einwohnenden aus dem Roten Feld wissen, ob der Wilschenbrucher Weg komplett Einbahnstraße werden könne. Es wird die Beantwortung zu Protokoll zugesichert.
Antwort zu Protokoll: Der Wilschenbrucher Weg ist von der Stresemannstraße aus kommend zunächst für den Beidrichtungsverkehr freigegeben. Hier wird im Zuge der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes das bisher erlaubte Schrägparken in Längsparken gewandelt, um den Verkehrsfluss zu vereinfachen. Im weiteren Verlauf ab der Kreuzung Feldstraße bis zur Kreuzung Kefersteinstraße ist der Wilschenbrucher Weg als Einbahnstraße in Richtung Süden ausgewiesen. Dies basiert auf der Tatsache, dass hier Parkstände nicht neben, sondern auf der Fahrbahn vorhanden sind. Ab der Kreuzung Kefersteinstraße sind die Parkstände neben der Fahrbahn, so dass der Wilschenbrucher Weg wieder für den Beidrichtungsverkehr freigegeben ist. Erst ab der Kreuzung Lessingstraße sind Parkstände nur einseitig neben der Fahrbahn vorhanden. Aufgrund der Fahrbahnbreiten und der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ist eine Einbahnstraßenregelung für den Wilschenbrucher Weg auf ganzer Länge nicht zweckmäßig. Die vorhandenen Regelungen haben sich insoweit bewährt.
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