Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Fachbereichsleiter Mildner erläutert anhand einer Präsentation (Anlage) Sachstand und Entwicklung zum Online-Zugangsgesetz (OZG). Gegenüber dem letzten Sachstandsbericht im April sei die Umsetzungsquote von Online-Diensten von 25 % auf 30 % gestiegen. Zuletzt seien das Serviceportal auf Mehrsprachigkeit umgestellt worden und z.B. die Dienste Musikschulanmeldung, Sterbefallanzeige, Blindenhilfe und SEPA-Mandat online geschaltet worden. Die insgesamt bisher umgesetzten Projekte könnten unter https.//service.hansestadt-lueneburg.de abgerufen werden. Ca.6 % der insgesamt vorgesehenen Online-Dienste seien aktuell im Stadium der Umsetzung, hierunter Wohnberechtigungsschein, Hilfe zur Pflege, Steuerprüfung und Akteneinsicht von Bauakten. Weiterhin geht Herr Mildner auf wesentliche Änderungen im OZG ein. Dieses betreffe z.B. den Wechsel von der BundID zur DeutschlandID, die Zulässigkeit der Online e-ID im Personalausweis bei Schriftformerfordernis, die Zulässigkeit und Bedingungen für den Erlass eines digitalen Bescheides sowie die Vorgabe, dass alle Verwaltungsleistungen für Unternehmen ab dem 01.01.2030 ausschließlich online zu beantragen seien. Letzteres habe zur Folge, dass Online-Dienste für Unternehmen bei der HLG künftig höher priorisiert würden. Stadtrat Rink ergänzt, die Hansestadt komme in dieser Sache vergleichsweise schnell voran. Weitere Beschleunigungen der Prozesse würde zusätzliche Personalressourcen erfordern, die in der Stadtverwaltung nicht verfügbar seien. Ausschussvorsitzender Schwake berichtet vom IT-Planungsrat von Bund und Ländern, der gezeigt habe, dass niemand gewillt sei, zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen. Insofern seien auch kleine Schritte auf kommunaler Ebene als Erfolg zu werten. Ratsherr Soldan stellt fest, dass digitale Dienste wie z.B. auch die e-ID seiner Beobachtung nach durch die Bevölkerung kaum genutzt würden. Herr Mildner stimmt zu und ergänzt, dass seiner Auffassung nach ein größeres Angebot an digitalen Leistungen auch zu einer erhöhten Nachfrage führen werde.
Beschluss:
Die Informationen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
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