Bürgerinformationssystem
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Erster Stadtrat Moßmann informiert mittels einer PowerPoint-Präsentation, die im digitalen Informationssystem einsehbar ist, über die Erhöhung des Betrages in § 2 Absatz 4 Satz 1 auf 120 Euro.
Ratsmitglied Grunau erkundigt sich nach Vergleichswerten, da sie der Ansicht sei, dass die vorliegenden Werte zu gering seien. Erster Stadtrat Moßmann informiert, dass die Verwaltung die entsprechenden Vergleichswerte zusammenstelle und im nächsten Ausschuss darüber berichte.
Ratsmitglied Grimm erkundigt sich, ob in der Satzung geregelt sei, ob Feuerwehrangehörige eine Entschädigung für Einsätze erhalten und ob der entsprechende Betrag erhöht werden könne. Herr Markwardt, Sachgebiet 323 – Feuerwehr –, teilt mit, dass für Selbstständige derzeit keine feste Regelung existiere. Die Orientierung erfolge am Landkreis Lüneburg, wo eine Entschädigung von 25 Euro vorgesehen sei oder alternativ eine Berechnung auf Basis des durchschnittlichen Verdienstes der letzten drei Monate, heruntergerechnet auf einen Stundenlohn. Eine festgeschriebene Regelung sei bislang nicht vorhanden. Daraufhin bittet Ratsmitglied Grimm um Auskunft, ob diese Regelung ausschließlich für Selbstständige gelte, was Herr Markwardt, Sachgebiet 323 – Feuerwehr –, bestätigt. Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass sich die Verwaltung mit dieser Thematik befasse. Beschluss:
Der Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: Der in der Anlage beigefügten Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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