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Auszug - 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.11.2024    
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
VO/11558/24 1. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Barz
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Barz, Farina   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Stadtrat Moßmann informiert mittels einer PowerPoint-Präsentation, die im digitalen Informationssystem einsehbar ist, über die Erhöhung des Betrages in § 2 Absatz 4 Satz 1 auf 120 Euro.

 

Ratsmitglied Grunau erkundigt sich nach Vergleichswerten, da sie der Ansicht sei, dass die vorliegenden Werte zu gering seien.

Erster Stadtrat Moßmann informiert, dass die Verwaltung die entsprechenden Vergleichswerte zusammenstelle und im nächsten Ausschuss darüber berichte.

 

Ratsmitglied Grimm erkundigt sich, ob in der Satzung geregelt sei, ob Feuerwehrangehörige eine Entschädigung für Einsätze erhalten und ob der entsprechende Betrag erhöht werden könne.

Herr Markwardt, Sachgebiet 323 Feuerwehr , teilt mit, dass für Selbstständige derzeit keine feste Regelung existiere. Die Orientierung erfolge am Landkreis Lüneburg, wo eine Entschädigung von 25 Euro vorgesehen sei oder alternativ eine Berechnung auf Basis des durchschnittlichen Verdienstes der letzten drei Monate, heruntergerechnet auf einen Stundenlohn. Eine festgeschriebene Regelung sei bislang nicht vorhanden.

Daraufhin bittet Ratsmitglied Grimm um Auskunft, ob diese Regelung ausschließlich für Selbstständige gelte, was Herr Markwardt, Sachgebiet 323 Feuerwehr –, bestätigt.

Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass sich die Verwaltung mit dieser Thematik befasse.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der in der Anlage beigefügten Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:   0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-11-07 TOP 10 Präsentation FeuA 07.11.2024 (214 KB)