Bürgerinformationssystem
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- Oberbürgermeisterin Kalisch berichtet über den Sachstand zur Anmietung der Räumlichkeiten für das Jugendzentrum Stadtmitte in der Salzstraße. Aktuell klärt die Hansestadt Lüneburg mit dem Eigentümer den Abschluss des Mietvertrages. Über den jeweils aktuellen Sachstand wird regelmäßig im Jugendhilfeausschuss informiert.
- Frau Schallar, Fachbereichsleiterin des Fachbereichs Kinder- und Jugendhilfe, berichtet, dass die Hansestadt Lüneburg beim Landespräventionsrat Niedersachsen einen Antrag auf Fördermittel für Maßnahmen und Projekte zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen für zwei Jahre gestellt hat. Die Fördersumme beläuft sich je Jahr auf 20.000,00 Euro. Mit den Fördermitteln wird die Koordinationsstelle mit einem Ansatz von 10 Stunden wöchentlich im Allgemeinen Sozialen Dienst finanziert.
- Frau Skrobanek, Leiterin des Bereichs Frühkindliche Bildung und Betreuung, berichtet über den aktuellen Sachstand des Förderendes der drei Projekte, die aus Landesmitteln des Integrationsfonds bis zum 31.12.2024, darunter das Projekt „Kita-Einstieg“, gefördert werden. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses (VO 11130/24) wurde die Verwaltung im Februar 2024 beauftragt, den erforderlichen Aufwand in die Haushaltsplanung für 2025 und 2026 aufzunehmen sowie weiterhin Fördermöglichkeiten zu prüfen. Mit dem ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ ergibt sich sowohl in der Zielgruppe als auch inhaltlich bei den Projektzielen eine große Schnittmenge zu „Kita-Einstieg und Rucksackgruppen als Elternbildungsprogramm“. Die Förderung durch das ESF-Programm ist für drei Jahre vom 01.06.2025 – 31.05.2028 angesetzt. Bei 10 % Eigenmittel sind 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von maximal 122.000,00 Euro je Kalenderjahr förderfähig. Mit den Fördermitteln sollen 0,5 VZÄ für eine Koordinierungsstelle (43.200,00 Euro), eine VZÄ Stelle (aufteilbar) für eine:n Elternbegleiter:in (66.000,00 Euro), Honorargelder (rund. 2.300,00 Euro) und eine Restkostenpauschale (rund 24.000,00 Euro) finanziert werden. In einem ersten Schritt wurde am 13.11.2024 die Interessensbekundung mit Vorhabenkonzept eingereicht. Sobald der positive Bescheid vorliegt, wird im Januar 2025 die Antragstellung erfolgen.
- Frau Bauer, Fachbereichsleitung des Fachbereichs Familie und Bildung, berichtet, dass die Verwaltung mit der Vorlage VO/11381/24 beantragt hat, die Vertretungsreserve für die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten der Freien Träger ab 01.09.2024 auf 21% zu erhöhen. Dem Antrag wurde mit Ratsbeschluss vom 30.10.2024 stattgegeben. Im Rahmen der Diskussion zur Vorlage VO/11381/24 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.08.2024 wurde bekannt, dass einige Freie Träger die Vertretungsreserve bereits vor Beschlussfassung auch für den Zeitraum vor dem 01.09.2024 erhöht haben, da es zwischen den Vertretern:innen der Freien Träger und der Hansestadt Lüneburg zu einer missverständlichen Kommunikation kam. Aus dem Jugendhilfeausschuss heraus, wurde die Frage an die Verwaltung herangetreten, was zum Entstehen dieses Missverständnisses zwischen den Freien Träger und der Hansestadt Lüneburg geführt hat und ob die Hansestadt Lüneburg die entstandenen Mehrkosten übernimmt. Da im Rahmen des Jugendhilfeausschusses keine Entscheidung getroffen werden konnte, erteilte der Jugendhilfeausschuss der Verwaltung folgenden Auftrag:
Der genaue Hergang, warum es zu der missverständlichen Kommunikation kam, kann nicht mehr ermittelt werden. Die Nachverhandlung im Rahmen des Fehlfinanzierungsvertrages erfolgt mit ausgewählten Vertreter:innen der Freien Träger, diese informieren anschließend alle Freien Träger über das Ergebnis. Die Ergebnisse der Nachverhandlung werden jeweils in einem Protokoll festgehalten. Mit den Vertreter:innen der Freien Träger wurde sich verständigt, dass künftig Informationen an alle Freien Träger erst weitergegeben werden, wenn das Protokoll erstellt und abgestimmt an die Verhandlungsgruppe versendet wurde, so dass künftig Missverständnisse vermieden werden. Am 23.08.2024 erging eine Abfrage mit Rückmeldefrist 11.09.2024 an die Freien Träger, in welchen Einrichtungen die Vertretungsreserve bereits vor dem 01.09.2024 erhöht wurde und in welcher Höhe den Freien Trägern Mehrkosten entstanden sind. Bis zum 11.09.2024 kam lediglich von rund 50% der Freien Träger eine Rückmeldung. Auf die Erinnerung haben zwischenzeitlich – bis auf einen Träger – alle Freien Träger ihre Meldung abgegeben. Die Abfrage ergab, dass vier der Freien Träger in einzelnen Einrichtungen die Vertretungsreserve bereits erhöht haben. Hierbei sind den Freien Trägern nach deren Prognose Mehrkosten in Höhe von rund 105.000,00 Euro entstanden. Die tatsächlichen Mehrkosten können erst nach Abgabe der Betriebskostenabrechnung 2024 im Laufe des Jahres 2025 ermittelt werden. Nach Rücksprache mit der Stabsstelle 05-3 stehen im Haushalt 2024 des Bereichs Frühkindliche Bildung und Betreuung ausreichende Mittel zur Deckung dieser Mehrkosten zur Verfügung, die im Rahmen der Rückstellung ins Jahr 2025 übertragen werden.
Ratsherr Neumann merkt an, dass eine Erhöhung der Vertretungsreserve ohne Vorlage einer schriftlichen Zusage in der Eigenverantwortung der Freien Träger liegt.
Oberbürgermeisterin Kalisch ergänzt, dass die Verwaltung eine entsprechende Vorlage mit einem Beschlussvorschlag vorbereiten und in die politischen Gremien einbringen wird.
- Oberbürgermeisterin Kalisch teilt mit, dass die Aufgaben der Dezernatsleitung V durch das Ausscheiden von Stadtrat Forster auf sie und Stadtrat Rink aufgeteilt und ab sofort bis zur Nachbesetzung der Dezernatsleitung V wahrgenommen werden. Oberbürgermeisterin Kalisch übernimmt vertretungsweise die Dezernatsfunktion für die Fachbereiche 5-2 Kinder- und Jugendhilfe sowie 5-3 Familie und Bildung in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichs- und Bereichsleitungen. Stadtrat Rink übernimmt dauerhaft den Fachbereich 4 - Kultur und Sport sowie übergangsweise den Fachbereich 5-1 Soziales und Integration.
Ergebnis: |
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