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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erläutert anhand einer Präsentation (Anlage) die Beschlussvorlage. Sie verweist hierzu insbesondere auf bereits gefasste Beschlüsse von VA und Rat und die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. Zum weiteren Vorgehen führt sie aus, dass sich der Bebauungsplanentwurf in Vorbereitung befinde und zügig in die Gremien gehen werde. Abhängig von den Ergebnissen der öffentlichen Auslegung könne in 2025 ein Beschluss gefasst und ein städtebaulicher Vertrag mit der WLH geschlossen werden. Aktuell bitte die WLH die Hansestadt Lüneburg um den Abschluss zweier Vereinbarungen, in denen 1) die Übernahme der Erschließungs-, Planungs- und Projektsteuerungskosten für die Sportparkfläche i. H. v. ca. 4,4 Mio. Euro zugesichert wird; 2) eine Übernahmeverpflichtung für die nach 10 Jahren (nach B-Plan Beschluss) noch nicht veräußerten Gewerbegrundstücke geregelt wird.
Stadtrat Rink ergänzt zu Punkt 2, dass Übernahmeverpflichtungen bislang in der Praxis noch nicht in Anspruch genommen wurden, weil die entstehenden Kosten i.d.R. durch die Vermarktung gedeckt würden. Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Interne Services empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg mehrheitlich, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarungen zur Kostenübernahme in Höhe von 4,4 Mio.€ (Anlage 1) und zur Übernahme von Grundstücken (Anlage 2) im B-Plan-Gebiet Nr. 103 II "Bilmer Berg" werden beschlossen.
Der außerordentlichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 4,4 Mio.€ durch die Verpflichtungsermächtigung bei der „Erschließung Baugebiet Wienebütteler Weg“ (2,0 Mio. €) sowie den Auszahlungsermächtigungen „Kliniken Lüneburg“ (1,65 Mio. €) und „überregionale Sportanlage“ (0,75 Mio. €) wird gem. §§ 117, 119 NKomVG zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:4 Nein-Stimmen:2 Enthaltungen:0
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