Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ratsfrau Esders geht darauf ein, dass wesentlich die Grundsteuer B geändert würde. Sie erkundigt sich, ob Maßnahmen für betroffene Mieter:innen getroffen worden seien. Sie sehe die Gefahr, dass noch weniger bezahlbarer Wohnraum entstehe.
Stadtkämmerer Rink weist drauf hin, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ursächlich für die Neuregelungen sei. Das Grundsteuergesetz sehe eine aufkommensneutrale Umsetzung vor. Das bedeute, dass einzelne Eigentümer mehr Grundsteuer, andere dafür weniger zu zahlen hätten.
Ratsherr Herzog unterstreicht, dass die Grundsteuer B eine Aufkommenssteuer und verlässliche Einnahmequelle sie. Es werde Verschiebungen geben, die vermutlich kaum Auswirkungen auf Mehrfamilienhäuser hätten. Einzelfälle seien nicht auszuschließen, so dass Lüneburg eine soziale Stadt bliebe.
Ratsherr Freund erkundigt sich nach Maßnahmen für Menschen, die von viel höheren Mieten betroffen wären.
Stadtkämmerer Rink erklärt, dass es in der Stadt eine Vielzahl von Maßnahmen gebe, um Menschen in Not zu helfen. Eine isolierte Betrachtung hinsichtlich der Grundsteuererhöhung sei nicht gerechtfertigt. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.01.2025 die beiliegende Hebesatzsatzung. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 6 |
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