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Auszug - Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.10.2024    
Zeit: 17:00 - 21:26 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/11492/24 Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Busch
Federführend:Bereich 21 - Steuern Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Busch, Marco  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   30 - Rechtsamt
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Esders geht darauf ein, dass wesentlich die Grundsteuer B geändert würde. Sie erkundigt sich, ob Mnahmenr betroffene Mieter:innen getroffen worden seien. Sie sehe die Gefahr, dass noch weniger bezahlbarer Wohnraum entstehe.

 

Stadtkämmerer Rink weist drauf hin, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ursächlich für die Neuregelungen sei. Das Grundsteuergesetz sehe eine aufkommensneutrale Umsetzung vor. Das bedeute, dass einzelne Eigentümer mehr Grundsteuer, andere dafür weniger zu zahlentten.

 

Ratsherr Herzog unterstreicht, dass die Grundsteuer B eine Aufkommenssteuer und verlässliche Einnahmequelle sie. Es werde Verschiebungen geben, die vermutlich kaum Auswirkungen auf Mehrfamilienhäuser tten. Einzelfälle seien nicht auszuschließen, so dass Lüneburg eine soziale Stadt bliebe.

 

Ratsherr Freund erkundigt sich nach Maßnahmen für Menschen, die von viel höheren Mieten betroffen ren.

 

Stadtkämmerer Rink erklärt, dass es in der Stadt eine Vielzahl von Maßnahmen gebe, um Menschen in Not zu helfen. Eine isolierte Betrachtung hinsichtlich der Grundsteuererhöhung sei nicht gerechtfertigt.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.01.2025 die beiliegende Hebesatzsatzung.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 33

Nein-Stimmen: 2

  Enthaltungen: 6