Bürgerinformationssystem
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Frau Hoffmann erläutert, dass im März 2024 die „Dienstanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte“ der Hansestadt Lüneburg in Kraft getreten sei. Im Bereich der Stadtsanierung werden u.a. über die Verfügungsfonds Zuwendungen an Dritte gewährt. Im Zuge der Erarbeitung dieser Richtlinie sei das Thema Verfügungsfonds umfassend beleuchtet worden. Die Fachförderrichtlinie wurde im August vom Rat beschlossen. Über die Änderungen im Antragsverfahren wurden die Antragssteller informiert. Frau Hoffmann zeigt eine Übersicht über die Verfügungsfondsprojekte 2024 in Kaltenmoor und Am Weißen Turm. Es bestehen keine Fragen zum Thema Verfügungsfonds. Alle dargestellten Projekte sind genehmigt.
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