Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Thorsten Schwarz, Geschäftsführer der Firma wir.solar, stellt das beauftragte Umsetzungskonzept für mögliche Freiflächenanlagen mit Photovoltaik vor. Die beiden geeigneten, genehmigungsfähigen und wirtschaftlichen Flächen seien an der A39 und am Schwarzen Berg. Die Fläche am Schwarzen Berg sei größer und dadurch wirtschaftlicher, benötige jedoch einen B-Plan, wodurch die Umsetzung langwieriger sei. Im weiteren Verlauf erläutert Herr Schwarz die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beider Vorhaben, wobei er insbesondere Gestaltungsmöglichkeiten wie Agri-PV anspricht. Der nächste Schritt bestünde darin, in beiden Fällen einen Konzeptwettbewerb am Markt auszuschreiben, um einen geeigneten Projektentwickler zu finden. Zudem werde die Möglichkeit einer finanziellen Bürgerbeteiligung vorgestellt und empfohlen, wobei diese Überlegungen erst im späterem Verfahren weiter konkretisiert werden müssten.
Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass zunächst die Fläche an der A39 realisiert werden solle und anschließend die am Schwarzen Berg. Er korrigiert die Vorlage dahingehend, dass nicht die Stadt den Landwirt kontaktiert habe, sondern der Landwirt auf die Stadt zugegangen sei. Beim Schwarzen Berg handele es sich um einen Landwirt, mit dem die Stadt bereits im Rahmen der Bauwagensiedlung Wienebüttel in Kontakt stehe. Die genaue Gestaltung, ob das Vorhaben über eine eigene Gesellschaft oder eine reine Verpachtung realisiert werden solle und welche Optionen für welche Fläche sinnvoll wären, werde zu einem späteren Zeitpunkt im Wirtschaftsausschuss entschieden. Aus diesem Grund werde ein differenzierter Beschlussvorschlag vorbereitet.
Ratsherr Blanck unterstreicht, dass beide Flächen und gegebenenfalls auch weitere Flächen für die Nutzung von Photovoltaik in Betracht gezogen werden sollten, da der steigende Bedarf durch die Energiewende, den Umstieg auf Elektromobilität und die Beheizung von Wohngebäuden gedeckt werden müsse. Positiv sei zudem, dass nach der Nutzungsdauer keine gefährlichen Abfälle entstehen würden. Er fragt nach der Berechnung der Eigenkapitalrendite.
Herr Schwarz antwortet, dass alle Berechnungen netto erfolgen würden und erläutert die Kalkulationsparameter: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sei eine Einspeisevergütung von 8 Cent pro Kilowattstunde angesetzt. Der Solarertrag sei ermittelt und Abschläge für negative Strombörsenpreise sowie die EEG-Vergütung einbezogen worden. Grundlage seien die Angebote, die zur Umsetzung vorlägen, sowie die bekannten Betriebsführungskosten, die sich auf 5 bis 10 Prozent des nicht vergüteten Stroms beliefen.
Ratsherr Nehring unterstützt das Vorhaben besonders mit Bürgerbeteiligung und fragt, ob die Netzanknüpfung bei beiden Flächen gewährleistet sei und wer die Kosten für die Leitung zum Netzverknüpfungspunkt trägt.
Herr Schwarz erklärt, dass die Kostenträgerschaft beim Vorhabenträger liege. Sollte eine Anlage gebaut werden, müssten die Kosten bis zum Netzverknüpfungspunkt übernommen werden.
Ratsherr Blanck fragt, ob es möglich sei, ein Konstrukt zu finden, um Schulen, Kitas und das Rathaus mit dem erzeugten Strom zu versorgen.
Herr Schwarz bestätigt, dass solche Möglichkeiten bestünden, diese ins Energierecht fielen und weiterverfolgt werden sollten. Es könne auch ins Wärmenetz eingespeist werden.
Ratsherr Wurm betont, dass Solarstromanlagen im Außenbereich sinnvoll seien, wenn übrige Flächen genutzt werden. Die Akzeptanz erhöhe sich stark, wenn die Einwohnenden sich beteiligen und finanziell profitieren können. Er plädiere dafür, mit einer kleineren Anlage zu beginnen und primär die Eigennutzung zu verfolgen, da der Effekt bei Selbstnutzung am größten sei.
Herr Schwarz fügt hinzu, dass Wind- und PV-Strom sich gut ergänzen, da die höchste Produktion zu unterschiedlichen Zeiten erfolge.
Ratsherr Herzog schlägt vor, die Eigennutzung der erzeugten Energie in die Vorlage aufzunehmen.
Erster Stadtrat Moßmann ergänzt in der Beschlussvorlage in Absprache mit Herrn Schwarz den Satz „Bei der Entwicklung der Konzepte für beide Flächen soll auch die Nutzung des produzierten Stroms vor Ort geprüft werden.“.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt: 1. für den Zweck der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage die wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich optimale Betriebsform zu identifizieren und durch den Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung vorberaten zu lassen. 2. Gespräche mit dem Eigentümer der benachbarten Flächen an der A39 bezüglich des Kaufs oder Tauschs der benachbarten Flurstücke zu führen und diese bei einer Einigung, in Abhängigkeit von der laufenden Projektentwicklung, zu realisieren. 3. die erforderlichen vergaberechtlichen Schritte für eine technologieoffene Ausschreibung der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der Fläche an der A39 einzuleiten. 4. unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus 1. ein umfassendes Konzept zur Entscheidungs- und Leistungsbeteiligung der Bürger:innen zu entwickeln. 5. unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus 1. bis 3. die Realisierung einer Freiflächen-PV-Anlage auf der Fläche „Schwarzer Berg“ vorzubereiten. 6. Bei der Entwicklung der Konzepte für beide Flächen soll auch die Nutzung des produzierten Stroms vor Ort geprüft werden. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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