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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Mündlicher Sachstandsbericht zur Durchgängigkeit der Ilmenau – Planung der Anlagen zum Fischaufstieg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez: III)
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.09.2024    
Zeit: 16:04 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

 

Herr Schulz, Leitung des Bereiches 31 - Umwelt -, berichtet zum Thema anhand einer Präsentation. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Ratsherr Grimm erfragt, was sich konkret seit der Berichterstattung im Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten vom 09.04.2024 geändert hat.

 

Herr Schulz erläutert, dass es gemäß Aussage des Landes Niedersachsen nur Fördermittel gebe, wenn das Fachdezernat Binnenfischerei Fischereikundlicher Dienst im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) der Maßnahme zustimmt. Dieser ist insbesondere zuständig für den Fischschutz. Es wird derzeit im LAVES die Auffassung vertreten, dass eine Förderung der Anlage grundsätzlich möglich sei, aber der Fischschutz an der Turbine nach den neuesten Regeln der Technik optimiert werden müsse, was derzeit mit 20 mm Stababstand nicht gegeben sei. Bei einem Gespräch zwischen dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), dem LAVES und der Kraftwerksbetreiberin (Hydroenergie Lüneburg GmbH & Co. KG) wurde vereinbart, dass von der Hydroenergie Lüneburg GmbH & Co. KG überprüft werden solle, auf welcher Art und Weise eine Verbesserung des Fischschutzes erreicht werden könne. Dabei solle insbesondere eine Verkleinerung des Stababstandes und ein vorgeschalteter Horizontalrechen als bauliche Veränderung betrachtet werden.

 

Herr Schulz führt aus, dass sich die Hydroenergie Lüneburg GmbH & Co. KG aufgrund des abgängigen Zustandes der derzeitigen Rechenanlage an die zuständigen Wasser- und die Denkmalschutzbehörden gewandt habe. In einem Genehmigungsverfahren hat die Anlagenbetreiberin zugesagt, einen Stababstand von 15 mm umsetzen zu wollen. Sowohl die Untere Wasserbehörde als auch die Denkmalschutzbehörde haben dem Antrag zugestimmt.

 

Die Hydroenergie Lüneburg GmbH & Co. KG hat mittlerweile durch ein Ingenieurbüro eine technische Überprüfung für einen Horizontalrechen vorgenommen. Da im Bereich einer derartigen Anlage eine neue Gründung erfolgen muss, würden für den Umbau Kosten in Höhe einer siebenstelligen Summe entstehen. Ein Neubau einer derartigen Anlage sei nach Auffassung der Hydroenergie Lüneburg GmbH & Co. KG nicht verhältnismäßig. Außerdem sei der nach dem Nds. Fischereigesetz erforderliche Stababstand von 20 mm eingehalten.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers sieht es als Fortschritt an, wenn eine Einigung für eine Genehmigung herbeigeführt werden kann.

 

Ratsherr Pols erkundigt sich, wer die Kosten für die Unterhaltung der Anlage übernimmt.

 

Herr Schulz lässt wissen, dass die Hydroenergie Lüneburg GmbH & Co. KG sich schriftlich zur Unterhaltung der Anlage verpflichtet hat. Es wird im Vertrag geregelt, wo die Grenze zwischen Unterhaltung und Instandsetzung liegt.

 

Ausschussvorsitzender Gros lässt nach erfolgter Abstimmung der Ausschussmitglieder eine Frage aus dem Besucherkreis zu.

 

Herr Lars Panzer vom „Aktionsbündnis Lebendige Ilmenau“chte Auskunft darüber, warum der Ausschuss der Meinung ist, dass die Fishcon-Anlage die beste Lösung darstellt. Durch das Bündnis wurden bereits bessere sungen vorgeschlagen und an das LAVES übersandt. Die positive Darstellung von Herrn Schulz könne so nicht übernommen werden.

 

Ausschussvorsitzender Gros erbittet zum nächsten Ausschuss eine Vorlage zu der Anfrage mit den Vor- und Nachteilen der favorisierten Anlage.

 

Herr Schulz geht darauf ein, dass im Vorwege auch das Baudezernat der Hansestadt Lüneburg zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Baudezernats wurde sich im Anschluss bei einer fachlichen Diskussion mit dem NLWKN zu dieser Maßnahme entschlossen.

 

Ausschussvorsitzender Gros erbittet eine Sachstandsmitteilung zur Ratsmühle“.

 

Herr Schulz geht darauf ein, dass nach Fertigstellung der Baumaßnahme „ner Mühle“ im direkten Anschluss die Umsetzung der Baumaßnahme an der „Ratsmühle“ erfolgen wird. Die Mittel für diese Investition sind langfristig im Haushalt berücksichtigt.

 


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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8 Sachstandsbericht zur Durchgängigkeit der Ilmenau (7553 KB)