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Beratungsinhalt:
Ratsherr Heerbeck erkundigt sich, wie das Vorgehen mit dem Cannabisanbau in den Kleingärten ist.
Herr Rhein erläutert, dass der Anbau weiterhin verboten, aber nicht mehr strafbar sei. Gespräche mit der Polizei und Amtsrichtern in Lüneburg hätten ergeben, dass bis zu 12 Pflanzen geduldet würden und darüber hinaus eingegriffen werde. Professioneller Anbau sei schnell am Stromverbrauch erkennbar. Er sieht aktuell keine Probleme mit dem Anbau. Problematischer seien die Auswirkungen von alkoholisierten Personen, durch die beispielsweise Glasscherben zurückgelassen oder Vandalismus verübt werden.
Ratsherr Grimm berichtet, dass die Pflanzen der Grünen Oasen teilweise sehr vertrocknet aussähen. Er möchte wissen, was dagegen unternommen wird?
Frau Keuter (Leitung des Bereiches Grünplanung & Forsten) führte aus, dass aktuell die Pflanzen täglich durch die AGL gegossen würden. Die Pflanzen seien für eine zweite Blüte geschnitten worden. Zusätzlich sei der Sommer ein schlechter Zeitpunkt zum Anpflanzen gewesen. Es finde aber eine Beobachtung durch die AGL und weitere Fachleute statt.
Ratsherr Grimm fragt ergänzend, ob es vorgesehen ist, die vertrockneten Pflanzen durch andere Sorten zu ersetzen?
Frau Keuter antwortet, dass eine dauerhafte Bepflanzung mit Storchschnabel vorgesehen sei. Diese zeichne sich durch Nachhaltigkeit aus, insbesondere durch die lange Blütezeit und die Eigenschaft, mehrmals zu blühen.
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