Bürgerinformationssystem
Geschäftsbericht der Sparkasse Lüneburg Ratsherr Soldan verweist auf einen Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses, in dem über eine Weisung zur Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Lüneburg abgestimmt wurde. Der Rat sollte über das abgelaufene Geschäftsjahr informiert werden und Fragen stellen können, bevor eine Entscheidung getroffen werde. Nur die Verwaltungsratsmitglieder seien gut über das Geschäftsjahr informiert und könnten diese Informationen an ihre Fraktionen weitergeben. Dies treffe auf etwa 20% der Ratsmitglieder nicht zu. Er wolle wissen, ob künftig der Bericht der Sparkasse vor dem Weisungsbeschluss zur Entlastung des Verwaltungsrats vorgestellt werde. Außerdem wolle er wissen, wie gewährleistet werden solle, dass alle Mitglieder der Rates adäquat informiert würden und ob Mitglieder des Verwaltungsrates im Verwaltungsausschuss am Weisungsbeschluss mitwirken dürften.
Nachdem Ratsvorsitzende Grunau die Sitzungsleitung an Bürgermeisterin Lotze abgegeben hat, schlägt Oberbürgermeisterin Kalisch vor, die Fragen zu Protokoll zu beantworten. Ratsvorsitzende Grunau übernimmt daraufhin wieder die Sitzungsleitung.
Antwort der Verwaltung: Gem. § 10 NSpG sind Auskünfte durch den Vorstand der Sparkasse zu geben. Aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung gem § 15 NSpG stehen den Verwaltungsratsmitgliedern der Sparkasse weder Auskunftspflichten- noch –rechte zu. Für die kommenden Jahre wird versucht, den Vorstand der Sparkasse Lüneburg zu einer Ratssitzung in der ersten Jahreshälfte einzuladen.
Hinsichtlich der Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss wird bestätigt, dass hier ein Mitwirkungsverbot vorgelegen haben dürfte. Zur rechtlichen Beurteilung: Grundsätzlich befinden sich die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse nicht im Mitwirkungsverbot, wenn es thematisch (nur) um einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil für die Sparkasse (als juristische Person) geht. Das ergibt sich bereits daraus, dass der Verwaltungsrat kein Vertretungsorgan der Sparkasse ist und daher auch die Verwaltungsratsmitglieder die Sparkasse weder kraft Gesetz noch kraft Vollmacht vertreten. Das Mitwirkungsverbot gemäß § 41 Absatz 1 Nr. 4 NKomVG ist in diesen Fällen daher gar nicht einschlägig. Bei der Weisung hinsichtlich der Entlastung des Verwaltungsrates handelt es sich jedoch um eine Entscheidung, die nicht nur der Institution Sparkasse einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann, sondern zumindest auch den Verwaltungsratsmitgliedern persönlich. Denn die Entlastung kann unter bestimmten Umständen einen Regressverzicht bewirken, wenn einmal eine Pflichtverletzung des Verwaltungsrates, bzw. seiner Mitglieder im Raum stehen sollte. Es handelt sich hierbei also um ein Mitwirkungsverbot gemäß § 41 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG, für die kein Ausnahmetatbestand Anwendung findet. Die Mitglieder des Sparkassen-Verwaltungsrates sollten daher an einer Entscheidung über die Entlastung dieses Gremiums nicht mitwirken und den Beratungsraum während der gesamten Befassung über den betreffenden TOP verlassen (§ 41 Absatz 5 NKomVG).
Die zum TOP N13 der VA-Sitzung am 20.08.2024 getroffene Entscheidung dürfte somit aufgrund der Verletzung des Mitwirkungsverbotes zumindest rechtswidrig sein. Eine Unwirksamkeit resultiert gemäß § 41 Absatz 6 Satz 1 NKomVG hieraus jedoch nur, wenn die Mitwirkung für das Abstimmungsergebnis entscheidend war. Laut Protokoll gab es 6 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und keine Nein-Stimmen. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass die betroffenen VA-Mitglieder nicht den Enthaltungen, sondern den Ja-Stimmen zuzuordnen wären, würde man bei ordnungsgemäßer Nicht-Mitwirkung immer noch auf drei Ja-Stimmen bei keiner Gegenstimme kommen. Dies wäre für eine wirksame Beschlussfassung ausreichend gewesen. Insofern ist eine Wiederholung des Beschlusses nicht erforderlich. Für die Zukunft wird darauf geachtet werden, dass das Mitwirkungsverbot im Falle des Beschlusses über die Entlastung eingehalten wird.
50 Jahre Städtepartnerschaft Naruto Ratsherr Schulze fragt nach, warum die Mitglieder der Deutsch-Japanischen-Gesellschaft an den Kosten des Festaktes beteiligt würden, die Ratsmitglieder aber kostenfrei teilnehmen könnten.
Oberbürgermeisterin Kalisch sagt die Aufklärung des Sachverhalts und Beantwortung über das Protokoll zu.
Antwort der Verwaltung: Bereits in der Vergangenheit war es üblich, Ratsmitglieder auch weitere VIP-Gäste zu der Veranstaltung einzuladen. Es handelt sich um einen offiziellen Termin für Fraktionsvorsitzende, Bürgermeisterinnen oder Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften, vergleichbar einer Delegationsreise. Zu den weiteren Gästen zählt der Vorstand der Deutsch-Japanischen-Gesellschaft (DJG) aufgrund seines besonderen Engagements. Die "normalen" DJG-Mitglieder können sich privat auf das von der Verwaltung freigegebene Kontigent an Plätzen über die DJG anmelden und zahlen dann einen anteiligen Unkostenbeitrag für ihre Teilnahme.
Anmietung von Räumen in Kaltenmoor Ratsfrau John erfragt den Sachstand, der ebenfalls zu Protokoll beantwortet werden soll.
Antwort der Verwaltung: Die Anmietung ist erfolgt. Inzwischen finden vor Ort die ersten Trockenbau- und Elektroarbeiten für die künftigen Beratungs- und Gruppenräume statt. Die Farb- und Gestaltungskonzepte wwerden erarbeitet, um eine optimale Aufenthaltsqualität im Innern und eine positive Adressbildung nach außen zu schaffen. Im Außenbereich wird ab ca. Oktober/November eine Rampe für die barrierefreie Zugänglichkeit errichtet und im Innenhof eine Pergola als überdachte Verbindung zum Gruppenraum im ökumenischen Gemeindezentrum. Die baulichen Umbauarbeiten werden voraussichtlich zum Jahresende abgeschlossen sein, so dass mit ersten Stadtteil-Angeboten vor Ort zum Jahresbeginn gerechnet werden kann. Der Gruppenraum könnte für Einzelveranstaltungen schon früher in die Nutzung gehen.
Bauvorhaben Barckhausenstraße/Lindenstraße Ratsfrau Lotze beschreibt, dass an dieser Stelle die MTV-Turnhalle gestanden habe, in der der Bergen-Belsen-Prozess abgehalten worden sei. Sie regt an, über eine Erinnerungsbeschilderung im Kulturausschuss zu beraten.
Alter Hessenweg Ratsherr Grimm teilt mit, dass er auf die Baumaßnahme angesprochen worden sei. Er erkundigt sich nach den Gründen für einen von der vorgestellten Planung abweichenden Ausbau und in der Fahrbahn vorhandene Löcher.
Frau Hesebeck, Fachbereichsleiterin Tiefbau und Grün, stellt klar, dass der Ausbau und die Markierungen wie geplant umgesetzt worden seien. Lediglich der Radfahrstreifen sei statt in Beton in Asphalt ausgebaut worden. Dies sei die wirtschaftlichere und mit dem Bewuchs verträgliche Lösung gewesen. Hinsichtlich möglicher Löcher in der Fahrbahn werde die Frage zu Protokoll beantwortet.
Antwort der Verwaltung: Es handelt sich nicht um einen Schaden in der Fahrbahn, sondern um eine Gaskappe, die übersehen wurde. Diese wird zeitnah auf Höhe gesetzt und der Asphalt wird angeglichen.
Housing first Ratsfrau Esders erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand.
Stadtrat Forster berichtet, dass man aktiv auf der Suche nach geeigneten Immobilien sei, um das Projekt umzusetzen.
Aufzug der DB am Bahnhof Ratsherr Kohlstedt will wissen, ob die Stadt die Bahn zu einem beschleunigten Ausbau des nächsten Aufzugs am Bahnhof auffordern werde.
Erster Stadtrat Moßmann sagt eine Antwort im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.
Streetworker Ratsfrau Esders bittet um Auskunft, ob die von der Stadt geplanten Streetworker-Stellen eigenverantwortlich oder in Kooperation mit dem vorhandenen Personal der Diakonie arbeiten werde.
Oberbürgermeisterin Kalisch erklärt, dass eine Kooperation unter dem Dach der Stadt geplant sei, um sich gegenseitig zu ergänzen.
Ratsvorsitzende Grunau schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:25 Uhr.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||