Bürgerinformationssystem
Eine Bürgerin stellt folgende Einwohnendenfrage: Wird der gestellte Bauantrag zum Bauvorhaben „Transportbetonwerk Lüneburg Nord“ gem. § 64 NBauO oder im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach §63 NBauO geprüft. Ist es richtig, dass derzeit seitens der Antragstellerin eine Teilbaugenehmigung erwirkt werden soll? Sollte dies der Fall sein, welche Baumaßnahmen würden nach Zustimmung zu einer Teilbaugenehmigung durchgeführt werden.
Oberbürgermeisterin Kalisch erläutert, dass bei der Stadt zahlreiche Anfragen und Informationen eingegangen seien, die erst bewertet werden müssten. Man werde in ein geordnetes Verfahren gehen, in dem auch Anhörungen durchgeführt würden. Sie kündigt an, dass Ortsbürgermeister Schultz zu einer Bürger:innenversammlung einladen werde. Die Beantwortung der Anfrage könne dort und zusätzlich zu Protokoll erfolgen.
Antwort der Verwaltung: Bei dem beantragten Bauvorhaben handelt es sich nicht um einen Sonderbau gem. § 2 Nieders. Bauordnung (NBauO). Von daher wird der Antrag nach § 63 NBauO im vereinfachten Verfahren geprüft. Ein Antrag auf Teilbaugenehmigung liegt bisher nicht vor.
Ein Bürger stellt folgende Einwohnendenfrage: Welche Gutachten wurden für das Bauvorhaben Betonwerk bisher erstellt, welche sind in Erstellung und welche sind noch nicht erstellt und nicht gefordert? Von wem wurden, werden oder müssen die Gutachten in Auftrag gegeben werden und wurden Gutachten von der Bauverwaltung oder der Bauantragstellerin in Auftrag gegeben? Wie und wann erhalten Interessierte Einsicht in die bestehenden Gutachten?
Frau Hesebeck, Fachbereichsleiterin Tiefbau und Grün, erklärt, dass bisher für das Genehmigungsverfahren ein Verkehrs- und ein Schallgutachten vom Antragsteller eingereicht wurden. Weitere Erfordernisse wären in einem Bebauungsplanverfahren zu bestimmen.
Ein Bürger stellt folgende Einwohnendenfrage: Seit nunmehr drei Jahren versuchen wir als Einwohnende und Eltern auf unsere schriftlichen Anfragen der Stadt Auskünfte und Maßnahmen zur Schulwegsicherung (Querung der K46/B4, widerrechtliches Befahren der für den Individualverkehr gesperrten Bernsteinstraße, die aufgrund des Verkehrsinfarkts zu Stoßzeiten als Entlastung genutzt wird, wodurch täglich der sichere Schulweg unserer Kinder gefährdet wird), zu erhalten. Nun erfahren wir von der Stadt im Zuge der Bauausschusssitzung am 19.08.2024 durch Herrn Eberhard, dass eben dieser alltägliche Bruch von Verkehrsregeln ("200 Fahrbewegungen pro Tag") zur Grundlage für die Bewertung gemacht wird, dass die zusätzlichen LKW durch das Transportbetonwerk keine Belastung darstellen. Welche Gründe hat die Stadt Lüneburg, den alltäglichen Bruch von Verkehrsregeln und damit die Gefährdung von Radfahrenden und Fußgänger:innen zur Regel zu erklären, welche Beurteilung von Polizei und Justiz liegen dieser Annahme zugrunde und wann werden Maßnahmen zur Verkehrssicherheit durch ein umfangreiches Verkehrskonzept umgesetzt?
Erster Stadtrat Moßmann sagt ausführliche Antworten in der Bürgerversammlung zu. Man sei im Austausch mit der Kreisverwaltung. Es sei unstrittig, dass es einen sicheren Schulweg brauche. Dies solle in die Verfahren eingespielt werden. Gleiche Forderungen gäbe es im Zusammenhang mit der A39.
Eine Bürgerin zitiert § 1 Absatz 5 BauGB und stellt folgende Einwohnendenfrage: Sowohl der Flächennutzungsplan als auch der B-Plan führen zu einer massiven Splittung des Stadtteils Ochtmissen und dienen in keinster Weise dem Wohl der Allgemeinheit. Wie kann man den Flächennutzungsplan bzw. den B-Plan anfechten und damit die Grundlage für eine Gewerbebebauung entziehen? Beruhen die am Montag bei der Ausschusssitzung übermittelten Dezibelzahlen alleine auf dem Lärm der durch das Werk verursacht wird, oder ist der Lärm, der durch LKW's verursacht wird, mit eingeflossen? Oder sind vielleicht sogar Werte des mobilen Werkes aus dem Hanseviertel angenommen worden, welches viel kleiner als das Geplante ist und eine ganz andere Umgebung hat wie in Ochtmissen? Das bisherige Vorgehen vermittelt der Allgemeinheit, dass versucht wurde durch mündliche interne Absprachen zügig und ohne bürokratischen Aufwand sowie Bürgerbeteiligung das Projekt zu genehmigen. Die Aussage von Herrn Eberhard bei der Ausschusssitzung am 19.08.24, Zitat: "Das Betonmischwerk wird gebaut werden.“ spricht für sich. Können die Behörden garantieren, dass keine Nebenabreden und interne Absprachen vereinbart wurden, sowie sämtliche offizielle Wege und Vorschriften eingehalten wurden?
Oberbürgermeisterin Kalisch weist darauf hin, dass die Rechtslage für verschiedene Verfahren unterschiedlich seien. Sie unterstreicht deutlich, dass es eine Hinterzimmerpolitik nicht gibt. Durch die vorgebrachten Einwände werde das Bauvorhaben nicht mehr als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich behandelt. Bebauungspläne bedürften des Beschlusses des Rates und der Vorbereitung durch seine Ausschüsse. Nach einem Satzungsbeschluss könne ein Normenkontrollverfahren eingeleitet werden. Die Schallwerte seien durch ein Gutachten ermittelt worden und würden neben dem Betriebslärm auch An- und Abfahrtsverkehr berücksichtigen. Es gelte zudem der Öffentlichkeitsgrundsatz.
Ein Bürger stellt folgende Einwohnendenfrage: Die freigeklagten RKI-Files und –Leaks zeigen, dass die Risikoeinstufungen des RKI’s größtenteils politisch vorgegeben waren. Vor allem die Gesundheitsminister, Kanzler und Ministerpräsidentenkonferenzen haben ohne vorhandene Evidenz jahrelang die Grundrechte der Bevölkerung eingeschränkt und damit unendliches Leid erzeugt. Nach außen wurde vorgegeben, dass das RKI entschieden hätte. Die Protokolle zeigen aber kontinuierlich, über Jahre hinweg, das Gegenteil. Das ist Betrug an uns Bürgern. Im eigentlichen Pandemiejahr 2020 gab es in Deutschland keine Übersterblichkeit, und Länder ohne Maßnahmen schnitten klar besser ab. Menschen werden in Behandlungen getrieben, deren langfristigen Folgen noch lange nicht abschätzbar sein werden. Da die Regierung als Akteur offensichtlich kein Interesse an einer Aufarbeitung hat, frage ich diesen Rat, ob Sie den Anweisungen beim nächsten Betrug wieder folgen werden und ob sie diese Jahre nicht selbst auch aufarbeiten wollen.
Oberbürgermeisterin Kalisch macht deutlich, dass es sich um bundesrechtliche Regelungen gehandelt habe. Es läge in der Verantwortung der Kommunen, die Gesetze umzusetzen.
Auf Nachfrage wird festgestellt, dass der Rat nicht remonstrieren werde.
Die Sitzung wird für 10 Minuten unterbrochen.
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