Bürgerinformationssystem
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Erster Stadtrat Moßmann eröffnet diesen Tagesordnungspunkt und kündigt an, dass Herr Lauterschlag, Leitung des Bereiches 32 – Ordnung und Verkehr –, zu den Themen Bewohner- und Gebürenparken sowie den sogenannten Sonderfällen Marienplatz, Reitende-Diener-Straße und Hinter der Bardowicker Mauer und Herr Manzke, Geschäftsführung der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH, zu den Themen Parkhäuser und Sülzwiesen vortragen werden.
Es wird verabredet, dass nach den jeweiligen Themenblöcken die Möglichkeit besteht, Fragen zu stellen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und der Übersichtlichkeit ist der Ablauf der Sitzung zu diesem Punkt nicht immer in chronologischer Reihenfolge dargestellt.
Herr Lauterschlag trägt vor. Seine Präsentation ist als Anlage im digitalen Informationssystem hinterlegt (Folien 38-53).
Herr Manzke trägt vor. Seine Präsentation ist als Anlage im digitalen Informationssystem hinterlegt (Folien 54-58).
Fragen Bewohnerparken
Ratsfrau John fragt, warum der Parkplatz am St.-Ursula-Weg zum Bewohnerparken umgewandelt werden solle, da doch während der Veranstaltungen in Musikschule und Theater Parkplätze für die Besuchenden benötigt werde.
Erster Moßmann bemerkt, dass der Verwaltung keine Parkkonflikte während der frühen Abendstunden bekannt seien, da ja bereits jetzt schon die Anwohnenden unter Nutzung der Parkscheibenregelung dort parken könnten.
Ratsherr Grimm erkundigt sich, wie die Ziele des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes mit den vorgestellten Maßnahmen zum Bewohnerparken erreicht werden.
Erster Moßmann führt aus, dass die Innenstadt insbesondere durch die Vermeidung der Parksuchverkehre auswärtiger Kfz-Fahrender entlastet werde. Durch die Ausweisung von Parkzonen für Anwohnende in innenstadtnahmen Bereichen, wie z.B. Lauensteinstraße oder Stöteroggestraße, würde deren Parksituation verbessert. Da in vielen Parkzonen für Anwohnende auch eine parallele Bewirtschaftung des Parkraumes stattfinde (Mischnutzung), sei es für Auswärtige nicht verboten, dort zu parken.
Ratsherr Heerbeck hält das Konzept zum Anwohnerparken für einen Schritt in die richtige Richtung. Für den Parkplatz an der Musikschule hält er die Idee einer Bewirtschaftung für richtig, jedoch nicht die Einrichtung einer Bewohnerparkzone. Er stellt den Antrag, diesen Parkplatz aus dem Bewohnerparken hinauszunehmen
Erster Stadtrat Moßmann verweist für diesen Parkplatz auf die aktuelle Parkscheibenregelung bis 19 Uhr. Damit könne jede Person ab 19 Uhr ohne Parkscheibe dort parken, egal ob Anwohnende, Musikschul- oder Theaterbesuchende. Es seien hier keine Konflikte aufgrund dieser Regelung bekannt. Er schlage den Kompromiss vor, das Bewohnerparken insofern zeitlich zu begrenzen (ab 19 Uhr), als dass eine allgemeine Gebührenpflicht im Rahmen der allgemeinen Zeiten eingeführt werden sollte. Herr Heerbeck hält dies für eine gangbare Lösung.
Ratsherr Gros regt an, den Parkplatz Hinter der Sülzmauer/ Am Sülzwall für das Bewohnerparken vorzusehen. Nach kurzer Recherche durch Herrn Lauterschlag wird bestätigt, dass hier bereits ein Bewohnerparken vorgesehen ist.
Herr Mädge, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag des Seniorenbeirates, führt zum Parkplatz am Theater aus, der tagsüber für den allgemeinen Parkverkehr und abends für Besuchende der Musikschule und des Theaters zur Verfügung stehe. Innenstadtnahe kostenfreie Parkflächen seien insbesondere für Menschen aus der Region und ältere Menschen bedeutsam. Er befürchte bei einer Ausweisung als Bewohnerparkmöglichkeit einen Verdrängungseffekt und schlage vor, dass Bewohnerparken erst ab 23 Uhr, nach Beendigung von Theater- und/oder Konzertveranstaltungen, einzurichten.
Ratsherr Blanck bittet angesichts der Diskussion um die zwei Parkplätze am Theater die Verwaltung um eine Datenbasis zu den Theaterbesuchenden und Parkplatzbedarfen, evtl. in Zusammenarbeit mit der Leuphana.
Ratsherr Neumann bittet um Erläuterung zur Berechnung der Höhe der Gebühren. Herr Lauterschlag verweist auf das Rechenbeispiel in der Vorlage.
Ratsherr Schultz beanstandet, dass es weiterhin kein Park-and-Ride-Platz auf dem Stadtgebiet gebe. Er gibt seiner Verwunderung darüber Ausdruck, dass das Gebiet der Leuphana aus der Parkraumbewirtschaftung herausgenommen sei. Dort gebe es sehr viel Parkverkehre.
Erster Stadtrat Moßmann sieht zum Thema Park-and-Ride-Verkehr die Verantwortlichkeit des Landkreises. Im Rahmen der Mobilitätsgutachten finden hierzu bereits Gespräche mit dem Landkreis statt. Die bisherigen Erfahrungen mit Shuttle-Verkehren seien jedoch nicht dergestalt, dass eine Verstetigung dieses Angebots in nächster Zukunft realisiert werden könne. Erster Stadtrat Moßmann führt zur Parksituation an der Leuphana aus, dass gemäß den Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NbauO) die Pflicht zum Vorhalten einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen aufgrund verschiedener Faktoren (u.a. Job-/Semesterticket, Vorhandensein von Sharing-Angeboten, gute Anbindung an den ÖPNV) vermindert werden könne.
Fragen Gebührenparken
Nach einer Rückfrage durch Ratsfrau John erläutert Erster Stadtrat Moßmann, dass sich an der maximal zulässigen Parkdauer auf den bewirtschafteten Stellplätzen (in der Regel vier Stunden) nichts ändere.
Erster Stadtrat Moßmann stellt nach einer Frage des Ratsherren Grimm noch einmal die drei Modelle im Bewohnerparken dar:
Diese unterschiedlichen Ausgestaltungen müsse man berücksichtigen.
Ratsherr Grimm bittet um Auskunft, ob die Parkpalette Am Graalwall auch für Bewohnerparken genutzt werden könne.
Erster Stadtrat Moßmann verweist hier auf die Ausführungen und das Modell der Lüneparken durch Herrn Manzke.
Ratsherr Schultz tritt deutlich dafür ein, die finanzielle Attraktivität der Parkhäuser zu erhöhen, so dass sich eine bessere Auslastung entwickle.
Ratsherr Blanck spricht sich grundsätzlich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Er halte es für wichtig, das Parken in den Parkhäusern gezielt zu bewerben.
Erster Stadtrat Moßmann führt aus, dass zu den Umstellungen im Bewohnerparken die Bewohnenden konkret mit Anschreiben informiert werden. Alle Änderungen hinsichtlich des Parkens in Lüneburg würden über die verschiednene Kanäle kommuniziert. Er geht auf das Konzept der Lüneparken ein, in dem seiner Meinung nach durch z. B. Teilzeittarife und Tagestarife auch die Bedürfnisse der Pendler*innen berücksichtigt würden. Bei der Entscheidung über die Bewirtschaftung der Parkhäuser und der Sülzwiesen müsse auch noch der Wirtschaftsausschuss eingebunden werden.
Ratsherr Heerbeck äußert sich positiv zu den vorgeschlagenen Gebührenzonen und dem Ziel, durch Lenkung in die Parkhäuser Parksuchverkehre zu verringern. Er weist auf die mobilitätseingeschränkte Personengruppe ohne Schwerbehindertenausweis hin und plädiert dafür, dass diesen ermöglicht werden solle, innenstadtnah zu parken.
Erster Stadtrat Moßmann entgegnet, dass eine Ausweitung von Parkflächen in der Innenstadt nicht möglich sei. Insgesamt bestehe in der Innenstadt ein hoher Parkdruck bei begrenzter Flächenverfügbarkeit.
Ratsherr Gros äußert sich positiv zum Parkraumbewirtschaftungskonzept.
Herrn Mädge weist auf mobilitätseingeschränkte Personen hin und auf die Regelsätze in der Grundsicherung für Mobilität in Höhe von 29,00 € hin. Er schlägt vor, den Marienplatz als Parkplatz solange zu belassen, bis ein Shuttle im 10-Minuten-Takt eingerichtet sei. Es sei wichtig, die älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen bei der Diskussion um Parkplätze im Blick zu haben.
Ratsherr Schultz bekräftigt die letzte Aussage von Herrn Mädge. Er wendet sich ausdrücklich gegen eine Sperrung der Innenstadt für den motorisierten Individualverkehr.
Fragen Sonderfälle
Ratsfrau John bemerkt, dass es eine zunehmend ältere Bevölkerung gebe. Dies müsse bei der Auseinandersetzung um den Wegfall von öffentlichen Parkflächen, wie auf dem Marienplatz, bedacht werden.
Ratsherr Schultz sagt, dass die SPD keine Zustimmung zur Einziehung des Marienplatzes geben werde.
Herr Schnabel, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag des LCM, erklärt, dass ein Parkplatzentfall dem Einzelhandel schade. Er empfehle, die Sülzwiesen weiterhin kostenfrei zu lassen und einen Innenstadt-Shuttle einzurichten.
Frau Laudan, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag des Behindertenbeirates, benennt die Infrastruktur für Fußverkehr in der Innenstadt als ein strukturelles Problem, da die Innenstadt in weiten Teilen nicht barrierefrei sei. Mit der Verlegung der Parkplätze für Schwerbehinderte vom Marienplatz an den Ochsenmarkt zeige sie sich einverstanden.
Herr Korn, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag des VCD, stellt dar, dass es zur Umnutzung des Marienplatzes mehrere Beteiligungsverfahren gab, diese Ergebnisse könne man nicht ignorieren. Der VCD spreche auch für die Vielzahl der Menschen ohne eigenes Kfz, denen komme Parkflächen im öffentlichen Raum nicht zugute, sie würden jedoch durch einen guten ÖPNV und eine barrierefreie Innenstadt profitieren. Er spreche sich für eine Steuerung des Park(such)verkehres aus, in der mobilitätseingeschränkte Personen innenstadtnah parken könnten, alle anderen jedoch eher die Parkhäuser nutzen.
Ratsherr Gros empfindet den Fokus auf Parkplätze bei der Betrachtung der Innenstadt als zu verengt. Das Thema Innenstadtentwicklung beinhalte wesentlich mehr, er schließe sich der Aussage Herrn Korns an, dass auch die Menschen ohne Auto mitbedacht werden müssten.
Ratsherr Blanck halte das Ringen um den Marienplatz für symbolhaft. Es gebe qualifizierte Aussagen zu der Machbarkeit der Umnutzung des Marienplatzes im Gutachten.
Herr Mädge betont die Wichtigkeit der sozialen Teilhabe in der Innenstadt. Er fordere einen kostenlosen Innenstadt-Shuttle im 10-Minuten-Takt.
Ratsherr Grimm bemerkt, dass der im Gutachten untersuchte Zeitraum (Sommer 2022) kein reales Abbild geben könne, da im Sommer sowieso mehr Rad gefahren werde und es in 2022 noch Auswirkungen der Coronapandemie gegeben hätte. Außerdem sei zu diesem Zeitpunkt der Marienplatz nicht als Parkplatz genutzt worden.
Erster Stadtrat Moßmann betont noch einmal, dass der Entfall von Parkplätzen in der Altstadt aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen erfolgen müsse, damit Rettungswagen und Müllabfuhr passieren könnten. Diese Parkplätze seien momentan reine Bewohnerparkplätze. Die Parkplätze auf dem Marienplatz werden in der Mischnnutzung bewirtschaftet (Bewohnerparken, Gebührenparken), daher stünden nach seiner Einschätzung maximal und reell ungefähr die Hälfte für Innenstadtbesuchende zur Verfügung. Er verweist auf das Gutachten, in dem dargelegt sei, dass im Hinblick auf die geringen Parkkapazitäten auf dem Marienplatz, die jedoch einen sehr starken Parksuchverkehr verursachen, und der nur geringen Auslastung des Parkhauses Am Graalwall, durch den Wegfall dieser Parkplätze und der Lenkung in das Parkhaus, ein großer Verkehrsberuhigungsaspekt in der Innenstadt erreicht werden könne. Zu dem Marienplatz sei straßenrechtlich eine Umwidmung erforderlich, erst dananch könne man sich über die weitere Gestaltung Gedanken machen. Die Möglichkeit der anderweitigen Nutzung des Marienplatzes durch Versammlungen sei oberverwaltungsgerichtlich bestätigt. Auch damit müsse man sich zukünftig auseinandersetzen. Die Erweiterung des Parkplatzes auf den Sülzwiesen könne nach der Ansicht des Ersten Stadtrates Moßmann durchaus überlegt werden, zu dieser Frage sei der Wirtschaftsausschuss einzubinden.
Fragen Parkhäuser, Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen
Ratsherr Blanck fragt, ob die Lüneburger Parkhäuser auf ein EDV-gestützes Erfassungssystem umgerüstet werden können.
Herr Manzke entgegnet, dass diese Möglichkeit bestehe. Allerdings sei eine Umrüstung aller Parkhäuser zum jetzigen Zeitpunkt unwirtschaftlich, werde für die Zukunft jedoch in den Blick genommen.
Herr Manzke erläutert die Funktionsweise des „Lüne-Bon“. Einzelhändler könnten den Kunden ein kleines Guthaben, evtl. in Abhängigkeit vom Kaufpreis, auf das Parkticket buchen. Dieses werde dann beim Bezahlen am Kassenautomaten des Parkhauses automatisch von der Parkgebühr abgezogen. Der „Lüne-Bon“ werde zurzeit nicht mehr von den Einzelhändlern nachgefragt.
Gleichstellungsbeauftragte Fischer äußert sich positiv zum Tarifvorschlag der Teilzeittarife, da dies den Menschen in Teilzeitbeschäftigung zugutekomme.
Herr Schnabel äußert sich ablehnend gegenüber dem Konzept des „Lüne-Bons“, da vor allem Kunden, die mit dem Umweltverbund in die Innenstadt kommen, dadurch keine Vorteile haben. Er halte kostenlose Parkplätze auch für Menschen, die in der Innenstadt arbeiten, für wichtig. Bevor kostenlose Parkplätze nun bewirtschaftet würden, sollte es mehr alternative Angebote des Umweltverbundes geben.
Ratsfrau Kabasci spricht sich für das vorgelegte Konzept der Verwaltung aus.
Ratsherr Schultz tritt dafür ein, dass die Sülzwiesen gebührenfrei bleiben und weitere Parkmöglichkeiten entwickelt werden. Er beantragt eine Einzelabstimmung zu den jeweiligen Punkten des Beschlussvorschlages der Verwaltung.
Ratsherr Heerbeck schließt sich dem Antrag des Ratsherren Schultz an.
Ausschussvorsitzende Redenius fragt Ratsherrn Heerbeck, ob sein erster Änderungsantrag zum Parkplatz an der Musikschule bestehen bleibe. Ratsherr Heerbeck bejaht dies.
Beschlüsse:
Der Ausschuss für Mobilität fasst mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Abstimmung zu Tagesordnungpunkt 7 erfolgt einzeln zu den Punkten des vorgelegten Beschlussvorschlages.
Der Ausschuss für Mobilität fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird ergänzt um den Änderungsantrag des Ratsherren Heerbeck, der wie folgt lautet „Die Musikschule soll tagsüber vom Anwohnerparken ausgeschlossen werden, d.h. während der Bewirtschaftungszeiten.“
Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt dem Rat, den Punkt 4 des Beschlussvorschlages abzulehnen.
Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt dem Rat einstimmig, den Punkt 1 des Beschlussvorlages, ergänzt um den Vorschlag des Ratsherren Heerbeck, zu beschließen.
Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt dem Rat zu den Punkten 2-3 und 5 einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wir beauftragt,
Der Ausschuss für Mobilität fasst mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Abstimmung zu Tagesordnungpunkt 7 erfolgt einzeln zu den Punkten des vorgelegten Beschlussvorschlages.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2
Der ergänzende Antrag des Ratsherrn Heerbeck wird dem Punkt 1 des Beschlussvorschlages zugerechnet.
Der Ausschuss für Mobilität fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird ergänzt um den Änderungsantrag des Ratsherren Heerbeck, der wie folgt lautet „Die Musikschule soll tagsüber vom Anwohnerparken ausgeschlossen werden, d.h. während der Bewirtschaftungszeiten.“
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
Die Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Unterpunkten des Beschlussvorschlages sehen aus wie folgt:
Unterpunkt 1 (Gebühren für das Bewohnerparken) - Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3
Unterpunkt 2 (Neuzuschnitt der Bewohnerparkbereiche) - Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3
Unterpunkt 3 (gebührenpflichtiges Parken) - Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3
Unterpunkt 4 (Einziehung des Marienplatzes) - Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 0
Unterpunkt 5 (weitere Gremienbeteiligung zur Neuordnung Parkhaustarife und Bewirtschaftung Sülzwiesen) - Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3
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