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Beratungsinhalt:
Ratsvorsitzende Grunau weist darauf hin, dass § 3 um die Worte „im Sinne des Mietspiegels“ ergänzt wurde.
Ratsherr Nehring geht auf den Wohnungsmangel in der Stadt ein. Die zu verlängernde Satzung sei eine Möglichkeit, der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegen zu wirken. Wohnraum könnte als Wohnraum erhalten werden. Er werde den Antrag zu TOP 18.1 zurückziehen, sofern die Satzung beschlossen würde.
Ratsfrau Raiher bedankt sich, dass die Anpassung zum Mietspiegel aufgegriffen wurde. Es sei gut, einen Mietspiegel zu haben, um daran angemessene Mieten ablesen zu können. Sie würde sich wünschen, dass alle Fälle systematisch geprüft und Verstöße geahndet werden könnten, auch wenn das personell wohl noch nicht leistbar sei.
Ratsherr Pols stellt heraus, dass die Satzung zwar gut und richtig sei, andererseits aber auch die Selbstbestimmung über das Eigentum als Argument herangezogen würde. Solange es schwierig sei, gute Mieter zu finden und Kündigungen nahezu unmöglich wären, sei es einfacher, Ferien- oder Monteurswohnungen anzubieten. Wenn sich die Rechtsprechung und Rechtssetzung nicht in Richtung der Vermieter öffnen, werde sich die Situation nicht ändern. Gegen den Mangel helfe nur der Neubau.
Ratsherr Soldan stellt den Konsens über die Satzung heraus. Eigentum verpflichte, auch wenn man nach schlechten Erfahrungen weitere Vermietungen scheue.
Ratsfrau Esders hält die Satzung für wichtig und richtig. Es sei gut, dass die Satzung verlängert und der von den Linken mehrfach beantragte Mietspiegel eingebunden würde.
Ratsfrau Henze merkt an, dass sich Mieter und Vermieter zueinander verhalten sollten wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dass Renditen und Abschreibungen die Preise in die Höhe trieben, sei nicht akzeptabel. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Hansestadt Lüneburg wird beschlossen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 6 |
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