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Auszug - Verlängerung der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Hansestadt Lüneburg (ZwEntS) um fünf Jahre  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.06.2024    
Zeit: 14:00 - 15:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11326/24 Erneuter Erlass der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Hansestadt Lüneburg (ZwEntS)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Wessling
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass der Rat in seiner Sitzung am 25.06.2019 mehrheitlich bei acht Gegenstimmen der CDU-Fraktion sowie zwei Enthaltungen die Zweckentfremdungssatzung beschlossen hat.

 

Die Zweckentfremdungssatzung habe insbesondere eine präventive Wirkung, da sich viele Bürger:innen im Bereich Stadtplanung nach der Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen erkundigen und anschließend von ihrem Vorhaben absehen.

 

Herr Lindemann, Stabsstelle 06, erklärt, dass es seit 2019 149 Vorgänge gegeben habe. Dazu zählen 27 Meldungen zu Leerständen, 112 Vorgänge zu möglichen Ferienwohnungen und 10 sonstige Vorgängen.

 

Die Satzung hat sich aus Sicht der Verwaltung dahingehend bewährt, da es bei der Bevölkerung das Bewusstsein weckt, dass Wohnraum nicht einfach so umgewandelt werden könnte.

 

Auf Nachfrage erklärt er, dass in der Statistik auch die Umwandlung in Büroräume enthalten ist, dies jedoch nicht getrennt betrachtet wird. Eine Dunkelziffer, derer die nicht gemeldet sind, könne man nicht seriös schätzen. Für die Ermittlung von Zweckentfremdung sei man auf Hinweise angewiesen.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Henze erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass man die Zweckentfremdung hinsichtlich der Anmietung der Wohnungen im ökumenischen Gemeindezentrum geprüft habe. In diesem Fall liege keine Zweckentfremdung vor, da öffentliches Interesse überwiegt. Das öffentliche Interesse bestehe hier in der Schaffung einer sozialen Einrichtung, um ein zugängliches Vernetzungs- und Betreuungsangebot zu gewährleisten.

 

Ratsherr Feldhaus bittet, dass sich unter § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung auf den Mietspiegel bezogen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erkrt, dass sie die Änderung zur Sitzung des Verwaltungsausschusses einarbeitet.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig mit der genannten Änderung folgenden Beschluss:

 

Die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Hansestadt Lüneburg wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0