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Auszug - Gründung einer Klinikum-Lüneburg-GmbH  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 17.09.2004    
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1190/04 Gründung einer Klinikum-Lüneburg-GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fachbereich 9 - Klinikum - Herr Clavien
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Stadtkämmerer Sauer stellt den Tagesordnungspunkt vor und begrüßt die Gäste von der Wirtschaftsberatungs- und Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover (WRG).

 

Im Zusammenhang mit der geplanten Gründung einer Klinikum Lüneburg GmbH erläutert Herr Stadtkämmerer Sauer noch einmal das Konzept, dass alle Teile der Verwaltung mit Betriebsstrukturen privatwirtschaftlich gestaltet werden. Für die Klinikum Lüneburg GmbH bedeutet diese Konzeption, dass durch die Rechtsformänderung dauerhaft die kommunale Trägerschaft erhalten bleiben kann.

 

Herr Diplombetriebswirt Udo Niemuth trägt die Unterscheidungskriterien der Rechtformen für Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft vor und erläutert die mögliche Umwandlung des Klinikums in eine GmbH. Weiter erläutert er die Grundzüge der GmbH und die Bedeutung der Ausgliederung des Eigenbetriebs Städtisches Klinikum in eine Klinikum Lüneburg GmbH.

 

Ratsherr Dr. Scharf äußert Vorbehalte für die CDU-Fraktion, da das Klinikum Lüneburg ein besonderer Betrieb sei, in dem der Patient nicht nur als Kostenfaktor gesehen werden darf. Er hinterfragt die Notwendigkeit der Umwandlung in eine GmbH hinsichtlich des Elbe-Heide-Verbundes. Hier wird seitens der WRG darauf hingewiesen, dass alle weiteren Mitglieder des Elbe-Heide-Verbundes ihre Gesellschaftsform bereits geändert haben. Herr Dr. Scharf bittet um Verständnis, dass noch Gespräche mit der Ärzteschaft und dem Pflegepersonal geführt werden müssen.

 

Herr Stadtkämmerer Sauer erläutert, dass die klassische Struktur als städtischer Eigenbetrieb das Klinikum häufig daran hindert, zügige Entscheidungen zu treffen. Er macht dies am Beispiel mit den Verhandlungen im Elbe-Heide-Verbund deutlich. Klare Strukturen einer GmbH lassen schnellere Entscheidungsmöglichkeiten zu. Dies erfordert eine größere Ergebnisverantwortung. In der Stadt Lüneburg sind selbstverständlich unter den genannten Gegebenheiten optimierte Abläufe vorhanden. Menschlichkeit und Wirtschaftlichkeit müssen sich nicht ausschließen. Entscheidend für den Geist eines Hauses sind die Wertvorstellungen, die der Träger in das Haus hinein gibt, unabhängig von der Gesellschaftsform. Deshalb soll ja auch die kommunale Trägerschaft geändert werden. Eine selbständige Rechtsform mit einer soliden finanziellen Ausstattung ist die bessere Lösung, auch vor dem Hintergrund, dass unsere Haushalte genehmigt werden müssen.

 

Herr Rechtsanwalt Jens Berfelde von der WRG unterstreicht, dass im Elbe-Heide-Verbund die Häuser in der gleichen Rechtsform verknüpft sein sollten, da gesellschaftliche Verpflichtungen in einem Echtverbund eine Vergleichbarkeit ermöglichen. Ein echter Verbund ist nur durch eine Vergleichbarkeit möglich. Die Problematik der Betrachtung des Patienten entsteht nicht durch die Führung des Krankenhauses in einer entsprechenden Gesellschaftsform, sondern durch die Pauschalabrechnung Mensch = Fall mit den Krankenkassen.


 

Ratsherr Reinecke unterstreicht, dass seinerseits keine Befürchtungen bestehen. In einer Kapitalgesellschaft sind schnelle Entscheidungen möglich. Eine gute Vorleistung ermöglicht durch Umwandlung das Klinikum wirtschaftlich zu führen. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrages muss noch festgelegt werden.

 

Herr Meihsies hält die Gründung der GmbH als ersten Schritt für konsequent. Er weist darauf hin, dass die Krankenkassen den Rahmen für die Patientenbetreuung setzen. Durch die Gesellschaftsform wird keine Vernachlässigung entstehen. Wichtig ist, wie die Inhalte vermittelt werden und Vertrauen aufgebaut wird. Ein Verkauf wäre die härtere Variante. Das Klinikum ist ein Teil der Daseinsversorgung in der Region. Herr Meishies vertritt die Auffassung, dass keine Probleme entstehen, wenn vertrauenbildende Maßnahmen in alle Teile des Klinikums getragen werden. Bisher wurden in der Stadt Lüneburg bei der Gründung der GmbH’s keine Fehler ersichtlich.

 

Beigeordneter Srugis signalisiert Zustimmung der SPD-Fraktion für die Rechtsform als gGmbH, damit durch diese Gründung in Zukunft auch gut und wirtschaftlich gearbeitet werden kann. Ein wichtiger Punkt sei die Wahrung der Interessen der Mitarbeiter. Die SPD-Fraktion wird deren Vertreter zu einem Gespräch einladen, unabhängig von der Gesellschaftsgründung. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung soll den Einfluss der Politik gewährleisten.

 

Herr Stadtkämmerer Sauer erläutert die politische Einbindung bei den übrigen Gesellschaften und erklärt, dass dieses analog im Klinikum umgesetzt wird. Die politische Einbindung ist gewährleistet. Auf Anfrage des Beigeordneten Srugis erklärt Herr Stadtkämmerer Sauer, dass jedes fünfte Haus vor Problemen steht und geschlossen werden muss. Die Stadt Lüneburg hat 30 Mio. Euro im Klinikum investiert. Die Frage, ob eine Darstellung als Eigenkapital oder Kredit der Stadt erfolgt, muss im Zusammenhang der Eigenkapitalausstattung sachlich diskutiert werden. Die gemeinnützige GmbH wird zu 100% von der Stadt getragen. Er wirbt für den Beschluss, um die notwendigen Schritte zur Gründung vorzubereiten.

 

Ratsfrau Lotze weist vor dem Hintergrund der Hamburger Diskussion darauf hin, dass dieser Weg der sicherste für alle Beteiligten ist.

 

Ratsherr Gade hinterfragt den Betriebsübergang und die Beteiligung des Personalrates. Rechtsanwalt Berfelde von der WRG erläutert die Situation des Personalrates und die Personalüberleitungsverträge.

 

Ratsherr Dr. Scharf erklärt, dass die GmbH-Lösung unterstützt wird, seine Fraktion macht es sich aber nicht leicht. Das Krankenhaus stellt nun einmal eine besondere Situation dar. Einig ist man in dem Anspruch, den hohen Standard zu halten. Er stellt Fragen zu den rechtlichen Unterscheidungskriterien der Anlage sowie zu den zukünftigen Abdeckungen von Defiziten einer GmbH.

 

Herr Stadtkämmerer Sauer beschreibt den Umgang der Stadt mit der GmbH. Er führt aus, dass der Rat über die Verbürgung von Krediten entscheidet und erläutert die Abdeckung von Defiziten anhand der Eigenkapitalausstattung. Er stellt die Frage, wie lange die Kommunalaufsicht die bisherige Form noch mitmacht. Unterschiedliche Lösungen müssen für unterschiedliche Betriebsformen gefunden werden. Er erläutert, warum die private Rechtsform für das Klinikum notwendig ist. Die Möglichkeit der Kündigung der Tarifverträge durch den Kommunalen Arbeitgeberverband muss man im Blick behalten, sie steht aber nicht im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung.


 

Ratsherr Meishies möchte wissen, welche Rolle der Faktor Gesundheit im Wachstumskonzept für die Region Süderelbe spielt.

 

Herr Dr. Scharf verweist nochmals auf den bestehenden Gesprächsbedarf in seiner Fraktion hin und erklärt, dass deshalb eine Zustimmung nur zum zweiten Teil des Beschlussvorschlages erteilt werden kann.

 

Abschließend wird Einigung darüber erzielt, dass weitere notwendige Schritte vorbereitet werden müssen, damit detaillierte Unterlagen Vertragsentwürfe vorgelegt werden können.

 

Beigeordneter Srugis stellt abschließend fest, dass über den zweiten Teil des Beschlussvorschlages eine Entscheidung getroffen werden sollte.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Gründung vorzubereiten sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Städtische Beteiligungen detaillierte Unterlagen und Vertragsentwürfe vorzulegen.“

 

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