Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Stadtkämmerer Sauer stellt den Tagesordnungspunkt vor und begrüßt die Gäste von
der Wirtschaftsberatungs- und Revisionsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover (WRG). Im
Zusammenhang mit der geplanten Gründung einer Klinikum Lüneburg GmbH erläutert
Herr Stadtkämmerer Sauer noch einmal das Konzept, dass alle Teile der
Verwaltung mit Betriebsstrukturen privatwirtschaftlich gestaltet werden. Für
die Klinikum Lüneburg GmbH bedeutet diese Konzeption, dass durch die
Rechtsformänderung dauerhaft die kommunale Trägerschaft erhalten bleiben kann. Herr
Diplombetriebswirt Udo Niemuth trägt die Unterscheidungskriterien der
Rechtformen für Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft vor und erläutert die
mögliche Umwandlung des Klinikums in eine GmbH. Weiter erläutert er die
Grundzüge der GmbH und die Bedeutung der Ausgliederung des Eigenbetriebs
Städtisches Klinikum in eine Klinikum Lüneburg GmbH. Ratsherr
Dr. Scharf äußert Vorbehalte für die CDU-Fraktion, da das Klinikum Lüneburg ein
besonderer Betrieb sei, in dem der Patient nicht nur als Kostenfaktor gesehen
werden darf. Er hinterfragt die Notwendigkeit der Umwandlung in eine GmbH
hinsichtlich des Elbe-Heide-Verbundes. Hier wird seitens der WRG darauf
hingewiesen, dass alle weiteren Mitglieder des Elbe-Heide-Verbundes ihre
Gesellschaftsform bereits geändert haben. Herr Dr. Scharf bittet um
Verständnis, dass noch Gespräche mit der Ärzteschaft und dem Pflegepersonal
geführt werden müssen. Herr
Stadtkämmerer Sauer erläutert, dass die klassische Struktur als städtischer
Eigenbetrieb das Klinikum häufig daran hindert, zügige Entscheidungen zu
treffen. Er macht dies am Beispiel mit den Verhandlungen im Elbe-Heide-Verbund
deutlich. Klare Strukturen einer GmbH lassen schnellere
Entscheidungsmöglichkeiten zu. Dies erfordert eine größere
Ergebnisverantwortung. In der Stadt Lüneburg sind selbstverständlich unter den
genannten Gegebenheiten optimierte Abläufe vorhanden. Menschlichkeit und
Wirtschaftlichkeit müssen sich nicht ausschließen. Entscheidend für den Geist
eines Hauses sind die Wertvorstellungen, die der Träger in das Haus hinein
gibt, unabhängig von der Gesellschaftsform. Deshalb soll ja auch die kommunale
Trägerschaft geändert werden. Eine selbständige Rechtsform mit einer soliden
finanziellen Ausstattung ist die bessere Lösung, auch vor dem Hintergrund, dass
unsere Haushalte genehmigt werden müssen. Herr
Rechtsanwalt Jens Berfelde von der WRG unterstreicht, dass im
Elbe-Heide-Verbund die Häuser in der gleichen Rechtsform verknüpft sein
sollten, da gesellschaftliche Verpflichtungen in einem Echtverbund eine
Vergleichbarkeit ermöglichen. Ein echter Verbund ist nur durch eine
Vergleichbarkeit möglich. Die Problematik der Betrachtung des Patienten
entsteht nicht durch die Führung des Krankenhauses in einer entsprechenden
Gesellschaftsform, sondern durch die Pauschalabrechnung Mensch = Fall
mit den Krankenkassen. Ratsherr
Reinecke unterstreicht, dass seinerseits keine Befürchtungen bestehen. In einer
Kapitalgesellschaft sind schnelle Entscheidungen möglich. Eine gute Vorleistung
ermöglicht durch Umwandlung das Klinikum wirtschaftlich zu führen. Der Inhalt
des Gesellschaftsvertrages muss noch festgelegt werden. Herr
Meihsies hält die Gründung der GmbH als ersten Schritt für konsequent. Er weist
darauf hin, dass die Krankenkassen den Rahmen für die Patientenbetreuung
setzen. Durch die Gesellschaftsform wird keine Vernachlässigung entstehen.
Wichtig ist, wie die Inhalte vermittelt werden und Vertrauen aufgebaut wird.
Ein Verkauf wäre die härtere Variante. Das Klinikum ist ein Teil der
Daseinsversorgung in der Region. Herr Meishies vertritt die Auffassung, dass
keine Probleme entstehen, wenn vertrauenbildende Maßnahmen in alle Teile des
Klinikums getragen werden. Bisher wurden in der Stadt Lüneburg bei der Gründung
der GmbH’s keine Fehler ersichtlich. Beigeordneter
Srugis signalisiert Zustimmung der SPD-Fraktion für die Rechtsform als gGmbH,
damit durch diese Gründung in Zukunft auch gut und wirtschaftlich gearbeitet
werden kann. Ein wichtiger Punkt sei die Wahrung der Interessen der
Mitarbeiter. Die SPD-Fraktion wird deren Vertreter zu einem Gespräch einladen,
unabhängig von der Gesellschaftsgründung. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung
soll den Einfluss der Politik gewährleisten. Herr
Stadtkämmerer Sauer erläutert die politische Einbindung bei den übrigen
Gesellschaften und erklärt, dass dieses analog im Klinikum umgesetzt wird. Die
politische Einbindung ist gewährleistet. Auf Anfrage des Beigeordneten Srugis
erklärt Herr Stadtkämmerer Sauer, dass jedes fünfte Haus vor Problemen steht
und geschlossen werden muss. Die Stadt Lüneburg hat 30 Mio. Euro im
Klinikum investiert. Die Frage, ob eine Darstellung als Eigenkapital oder
Kredit der Stadt erfolgt, muss im Zusammenhang der Eigenkapitalausstattung sachlich
diskutiert werden. Die gemeinnützige GmbH wird zu 100% von der Stadt getragen.
Er wirbt für den Beschluss, um die notwendigen Schritte zur Gründung
vorzubereiten. Ratsfrau
Lotze weist vor dem Hintergrund der Hamburger Diskussion darauf hin, dass
dieser Weg der sicherste für alle Beteiligten ist. Ratsherr
Gade hinterfragt den Betriebsübergang und die Beteiligung des Personalrates.
Rechtsanwalt Berfelde von der WRG erläutert die Situation des Personalrates und
die Personalüberleitungsverträge. Ratsherr
Dr. Scharf erklärt, dass die GmbH-Lösung unterstützt wird, seine Fraktion macht
es sich aber nicht leicht. Das Krankenhaus stellt nun einmal eine besondere
Situation dar. Einig ist man in dem Anspruch, den hohen Standard zu halten. Er
stellt Fragen zu den rechtlichen Unterscheidungskriterien der Anlage sowie zu
den zukünftigen Abdeckungen von Defiziten einer GmbH. Herr
Stadtkämmerer Sauer beschreibt den Umgang der Stadt mit der GmbH. Er führt aus,
dass der Rat über die Verbürgung von Krediten entscheidet und erläutert die
Abdeckung von Defiziten anhand der Eigenkapitalausstattung. Er stellt die
Frage, wie lange die Kommunalaufsicht die bisherige Form noch mitmacht.
Unterschiedliche Lösungen müssen für unterschiedliche Betriebsformen gefunden
werden. Er erläutert, warum die private Rechtsform für das Klinikum notwendig
ist. Die Möglichkeit der Kündigung der Tarifverträge durch den Kommunalen
Arbeitgeberverband muss man im Blick behalten, sie steht aber nicht im
Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung. Ratsherr
Meishies möchte wissen, welche Rolle der Faktor Gesundheit im Wachstumskonzept
für die Region Süderelbe spielt. Herr
Dr. Scharf verweist nochmals auf den bestehenden Gesprächsbedarf in seiner
Fraktion hin und erklärt, dass deshalb eine Zustimmung nur zum zweiten Teil des
Beschlussvorschlages erteilt werden kann. Abschließend
wird Einigung darüber erzielt, dass weitere notwendige Schritte vorbereitet werden
müssen, damit detaillierte Unterlagen Vertragsentwürfe vorgelegt werden können.
Beigeordneter
Srugis stellt abschließend fest, dass über den zweiten Teil des Beschlussvorschlages
eine Entscheidung getroffen werden sollte. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig: „Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Gründung vorzubereiten
sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Städtische Beteiligungen detaillierte
Unterlagen und Vertragsentwürfe vorzulegen.“ (9) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||