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Auszug - Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen  

 
 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung, des Umweltausschusses und der Ortsräte
TOP: Ö 6
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten, Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen, Ortsrat der Ortschaft Oedeme, Ortschaft Ebensberg, Ortschaft Häcklingen, Ortschaft Rettmer Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 27.05.2024    
Zeit: 14:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/11266/24 Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   01 - Büro der Oberbürgermeisterin
   Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeisterin Kalisch erläutert, dass insbesondere PV-Anlagen und Windenergieanlagen erschlossen werden müssten, um die Klimaneutralität erreichen zu können. Frau Kalisch dankt den Mitarbeiter:innen der Verwaltung für die Überprüfung der geeigneten Flächen im Stadtgebiet. Man habe eine planerische Abwägung vorgenommen und sie hoffe, dass das Konzept schnell in die Umsetzung kommt. Zwei konkrete Flächen wolle man heute im späteren Teil der Sitzung bereits vorstellen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass der Bereich Stadtplanung ein Standortkonzept vorbereitet und geeignete Standorte ausgewählt habe, welche heute vorgestellt werden sollen. Ein erstes Zwischenergebnis des Standortkonzeptes habe man bereits am 20.03.2023 dargestellt.

 

Stadtbaurätin Gundermann betont, dass es sich bei der heutigen Vorstellung nicht um eine feste Ausweisung von Standorten handelt, sondern um eine Vorauswahl. In den meisten Fällen werde eine F-Planänderung oder nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung auch ein B-Planverfahren erforderlich. Für privilegierte Standorte, z.B. an der Autobahn oder entlang von Hauptbahnstrecken, ist lediglich ein Baugenehmigungsverfahren nötig.

 

Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation erläutert sie, wie man zur Auswahl der Flächen gelangt ist. Kriterien seien z.B. der Landschaftsplan mit harten Kriterien, die zum Ausschluss der Flächen führten und der Landschaftsplan mit weichen Kriterien, die in der Abwägung zur Herabstufung der Geeignetheit geführt haben.

 

Außerdem seien Kaltluftleitbahnen aus der gesamtstädtischen Klimaanalyse, die Ackerzahlen und aktuelle Baugebiete als Auswahlkriterien berücksichtigt worden.

Stadtbaurätin Gundermann stellt das Zwischenergebnis und die Flächen, die nach Anwendung der Auswahlkriterien verblieben, vor.

Anschließend habe man die verbliebenen Flächen nochmals anhand weicherer Abwägungskriterien (z.B. Landschaftsbild, naturräumliche Zusammenhänge, Ungestörtheit) geprüft und einem genaueren Wertungsverfahren unterzogen. Herabgestuft habe man z.B. Flächen, für die im in Aufstellung befindlichen ISEK eine Siedlungsentwicklung anzunehmen ist sowie das in Entwicklung befindliche Gewerbegebiet Papenburg/Landwehr.

 

Die durchgeführte Analyse ergibt ca. 166 ha Gunstflächen. Hierbei würde es sich um eine Bruttoangabe der grundsätzlich geeigneten Standorte, welche im Weiteren zu prüfen seien, handeln.

Stadtbaurätin Gundermann geht anschließend auf die Klimaneutralitätsziele der Stadt Lüneburg und des Landes Niedersachsen ein. Dabei erläutert sie auch, dass es im NKlimaG verschiedene Ausbauziele für die Erzeugung von Strom und Wasserstoff aus erneuerbaren Energien gebe. Durch Wind an Land sollen 30 GW erzeugt werden und durch Solarenergie 65 GW, wobei 50 GW davon auf Bestandsgebäuden und ähnlichen Flächen erzeugt werden sollen und 15 GW auf Freiflächen. Für die 15 GW sollen laut NKlimaG 0,5 % der Landesfläche für PV-Freiflächenanlagen bereitgestellt werden. Dies entspreche im Lüneburger Stadtgebiet ca. 35 ha (ca. 23 MW).

 

Trotz der im Stadtgebiet großen Flächenknappheit mit der für wachsende Städte typischen Flächen-konkurrenzen und hoher Verdichtung, habe man mit ca. 166 ha Gunstflächen Spielraum über die gesetzlich vorgegebene Mindestfläche von 0,5 % hinauszugehen.

Daher empfehle man im Standortkonzept die Fläche von ca. 35 ha zu verdoppeln auf ca. 70 ha bzw. 1 % der Stadtgebietsfläche (ca. 47 MW), die als Ziel bis Ende 2032 r PV-Freiflächenanlagen ausgewiesen werden sollen. Das sei eine nach derzeitigem Wissensstand realistisch realisierbare und städtebaulich sowie landschaftsplanerisch vertretbare Größenordnung.

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Gunstflächen priorisiert wurden und die Priorität-1-Standorte bevorzugt zur Entwicklung empfohlen werden (ca. 85 ha). Die Priorität-2-Standorte könnten zum Zuge kommen, sofern das Flächenziel von 70 ha absehbar nicht erreicht werden kann (weitere ca. 81 ha). Eine Überentwicklung sei nicht zu befürchten. Die meisten Flächen befänden sich in privater Hand, sodass die Entwicklung abhängig von der Bereitschaft der Eigentümer:innen sei. Eine Informa-tionsveranstaltung für die von den Priorität-1- und Priorität-2-Standorten „betroffenen“ Eigentümer:innen werden man noch durchführen.

Die zwei in städtischer Hand befindlichen Flächen würden noch vorgestellt.

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass im Konzept Leitlinien für die Entwicklung und Gestaltung der Standorte benannt werden, um die Anlagenstandorte gut in die Landschaft zu integrieren.

Abschließend verdeutlicht sie noch einmal, dass dieses Konzept eine wichtige Abwägungsgrundlage und Standortvorauswahl für PV-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet ist.

Ratsfrau Lotze erkundigt sich, ob Stiftungsflächen außerhalb des Stadtgebietes betrachtet wurden und erklärt, dass eine erste Lesung schön gewesen wäre.

 

Stadtbaurätin Gundermann verneint dies. Für Bauleitplanverfahren dieser Flächen seien andere Gemeinden zuständig. Das Konzept solle dazu dienen, um für Flächen im Stadtgebiet ggf. das erforderliche Bauleitplanverfahren einzuleiten. Dennoch würden diese Flächen auch betrachtet werden.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Eberhard, dass baulich genutzte Flächen nicht im Konzept auftauchen. Die Flächen wären Gegenstand einer anderen Untersuchung. Um einen Zielkonflikt mit dem Wohnungsbau zu umgehen, habe es einen Abgleich mit dem ISEK gegeben und diese Flächen wurden im PV-Konzept ausgeschlossen.

 

Frau Wiebe, Bereichsleiterin 34, erklärt, dass man bzgl. eines Solarkatasters im Austausch mit dem Landkreis stehe. Das Kataster solle voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche fertig werden. Darin enthalten seien die Potenziale von Dächern, aber vermutlich keine Aussagen zu Freiflächen.

 

Ratsherr Pols erkundigt sich, weshalb man keine Waldflächen am Bilmer Berg (Bilmer Strauch) für PV-Anlagen nutze, aber gleichzeitig Waldflächen für WEA in Deutsch Evern.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch erklärt, dass nach jetziger Bewertung derzeit 10 WEA im Wald in Deutsch Evern rechnerisch Platz finden würden. Zunächst würde jedoch die Umsetzbarkeit geprüft und erst dann wisse man auch, wie viel ha Wald gerodet werden müssten. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erfüllen, müsse man zwangsläufig Windenergie im Wald planen. Es bestehe ein Zielkonflikt.

 

Herr Eberhard erklärt, dass die Rodung von Wald einen enormen Eingriff für Natur und Landschaft bedeuten und weitere Ausgleichsflächen beanspruchen würde. Dieser Effekt lasse sich durch geeignete landwirtschaftliche / waldfreie Flächen für PV-Anlagen reduzieren. Die im Konzept dargestellten Flächen seien weitestgehend konfliktfrei hinsichtlich Natur, Landschaft und Ausgleich. Der Wald am Bilmer Strauch sei ebenfalls Wald i.S.d. Waldgesetzes, sodass die vorgenannten Punkte auch hierzu einschlägig seien.

 

 

Zudem erkundigt Ratsherr Pols sich nach einem Kataster innerhalb des Stadtgebietes für öffentliche Gebäude.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man viele eigene Gebäude habe, welche von der Gebäude-wirtschaft hinsichtlich der Nutzung von PV-Anlagen überprüft wurden. Hierzu habe Frau Lucht bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten vorgetragen. Ein Dachflächenkataster für Private könne man nicht leisten, da dafür u.a. auch die Tragfähigkeit der Dä-cher zu beurteilen sei.

 

Ratsfrau Raiher erkundigt sich nach einer verbindlicheren Formulierung hinsichtlich der Beteiligung für Bürger:innen.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch erklärt, dass eine Beteiligung im Sinne einer finanziellen Partizipation gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Ratsfrau Kabasci fragt, ob auch Agri-PV möglich ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass auch bei einer Änderung des Flächennutzungsplanes Festsetzungen getroffen werden können und man Agri-PV prüfen werden. Man müsse jedoch beachten, dass dies weniger effizient ist. Daher müsse man genau prüfen, an welcher Stelle Agri-PV auch für Naturschutz, Landschaftsschutz und für Tiere im Sinne der Vernetzung wichtig ist. Sofern kein Bauleitplan-verfahren gebraucht wird, werde es im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

 

Ratsherr Neumann erklärt, dass der Kriterienkatalog gut und nachvollziehbar sei. Umso trauriger sei es daher, dass dieser beim Wald in Deutsch Evern nicht angewandt wurde. Waldfläche sei eine kostbare und gleichzeitig die naturnächste Fläche. Er spricht sich dafür aus, nur das Ziel von 0,5 % zu erfüllen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es zwei unterschiedliche Berechnungsansätze für den Ausbau von PV-Anlagen gebe. Der eine Ansatz lege die Flächenzahl und der zweite Ansatz die Einwohnendenzahl zugrunde. Bei der Berechnung nach Einwohnenden käme man auf über 200 ha. Man rede bei den 70 ha über Bruttoflächen. Davon müssten Eingrünung und Abstände zu Wohnbebauung abgezogen werden.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch erklärt, dass mit diesem Konzept nutzbare Möglichkeiten aufgezeigt werden. Welche davon realisiert werden, wisse man noch nicht.

 

Herr Spliesgar verdeutlicht, dass die Rodung von Wald für Windkraft ein schwerer Eingriff in den Naturhaushalt sei. Er bittet, dass dies nicht verniedlicht wird. Zudem bittet er, dass noch einmal vorgetragen wird, weshalb keine WEA am Bilmer Berg möglich sind.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man sich mit dem Thema WEA im Wald in Deutsch Evern nicht leichtgetan habe. In einer gemeinsamen Ausschusssitzung wurde mit einer großen Präsentation zu den Naturschutzbelangen vorgetragen.

In der Abwägung habe man sich dazu entschieden eine Entwicklung der Fläche zu initiieren, um die Klimaneutralität zu erreichen.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch erklärt, dass Windkraft im Wald einen Zielkonflikt darstellt. Man komme jedoch nicht umher Prioritäten zu setzen. Man habe die Möglichkeit und die Prüfung der WEA in Deutsch Evern nun auf den Weg gegeben und werde dann sehen, wie viele Anlagen möglich sind.

 

Ratsherr Grimm erklärt, dass er die Rückmeldung aus der Bevölkerung nicht einschätzen könne. Daher sei es schwierig heute eine Empfehlung abzugeben.

 

Auf Nachfrage erklärt Stadtbaurätin Gundermann noch einmal, dass 0,5 Prozent der Fläche des Stadtgebietes 35 ha ausmachen. Die Priorität 1 Flächen betragen 85 ha.

Heute gehe es um eine Vorauswahl und eine Ideensammlung. Im nächsten Schritt werde man mit Privaten sprechen und das Konzept im ISEK mit einer Kommentarfunktion einstellen.

 

Ratsherr Blanck erklärt, dass man dem Klimaentscheid beigetreten ist und zeitnah etwas tun müsse. Daher plädiert er dafür, diesen Weg zu gehen und PV-Anlagen da umzusetzen, wo es möglich ist. Er bittet, dass die Verwaltung die Frage von Frau Raiher zur Solarthermie beantwortet.

 

Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass die kombinierten Anlagen (PV und Solarthermie) im Vormarsch seien. Man stehe im Austausch mit dem Ingenieurbüro, welches die kommunale Wärmeplanung für die Hansestadt begleite. Solarthermie müsse sinnvollerweise dort produziert werden, wo Wärme verbraucht wird, was bei Freiflächen-Anlagen-Standorten nicht die Regel sei. Den Aspekt werde man dennoch in die Gespräche mit dem Ingenieurbüro aufnehmen.

 

Frau Ahlers (BUND) erkundigt sich, ob in den Gunstflächen auch noch die Parkplätze berücksichtigt werden. Dies seien die ersten Flächen die genutzt werden sollten. Zudem bittet sie, auf den Priorität 2 Flächen Biotopverbundmaßnahmen zu ermöglichen und nicht zu dicht zu bestücken.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man sich von Beginn an auf die Freiflächen für PV-Anlagen konzentriert habe. Flächen von Bestandsgebäuden und Nebenflächen, wozu auch Parkplätze gehören, zählen nicht in die Freiflächenbilanzierung.  Man nehme die Anregung auf und es sei wünschenswert auch hierzu Zahlen zu haben. Allerdings sei es nicht Bestandteil des Konzeptes. Dennoch werde das Konzept einer ständigen Bearbeitung und Ergänzung unterliegen.

 

Ratsherr Herzog erklärt, dass man davon rede, dass 0,5 % der Flächen erreicht werden sollen. Er plädiert dafür, sich höhere Maßstäbe zu setzen.

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man im Konzept 1 % der Flächen vorschlage. Zudem greife man auch die Anregung von Ratsfrau Lotze hinsichtlich der Stiftungsflächen auf.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch erklärt, dass man auch die eigenen Dächer und andere Möglichkeiten für den PV-Ausbau prüfe. Dazu gehören auch die Sülzwiesen, da diese Fläche Potenzial biete und bereits versiegelt ist. Man müsse alle Möglichkeiten nutzen, aber dafür brauche es eine Planung.

 

Ratsfrau Lotze bittet, dass in den Beschlussvorschlag folgender Satz unter Nr. 1 aufgenommen wird: „Es handelt sich bei den Flächen um eine Vorauswahl, nicht um eine Flächenfestlegung.“. Bei Nr. 2. sollte im ersten Satz der Zusatz „..bis zu 70 ha“ aufgenommen werden.

 

Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass es für die privaten Dachflächen kein Zugriffsrecht der Kommune gebe. Es hänge davon ab, ob die Eigentümer:innen es umsetzen oder nicht. Heute gehe es um zwei Freiflächen für PV-Anlagen, die im städtischen Eigentum stehen und umgesetzt werden können.

 

Ratsherr Blanck erklärt, dass die Fraktion bei dem ersten Punkt und Vorschlag von Frau Lotze mitgehen könne. Eine Begrenzung durch die Worte „bis zu“ sei nicht notwendig und gewollt.

 

Ratsfrau Kabasci erinnert an den Wunsch von Frau Raiher die Bürgerinnenbeteiligung zu konkretisieren.

 

Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass die Beteiligung von Bürger:innen am Windpark nach Landesgesetzgebung so vorgesehen ist. Er verweist auf das jüngst verabschiedete Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG).


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, der Ausschuss für Umwelt Klima, Grünflächen und Forsten und der Ortsrat Ochtmissen sowie Oedeme empfehlen dem Rat einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

1. Das in der Anlage vorgelegte Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen wird beschlossen. Es handelt sich bei den Flächen um eine Vorauswahl, nicht um eine Flächenfestlegung.

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und der Ortsrat Ochtmissen sowie Oedeme empfehlen dem Rat mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

2. Bis Ende 2032 sollen im Lüneburger Stadtgebiet bis zu 70 ha Brutto-Freiflächen der im Standortkonzept dargestellten Priorität-1-Standorte als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie ausgewiesen werden. Das entspricht nach jetzigem Stand der Technik einer voraussichtlich möglichen Erzeugung von ca. 47 MW.

Sofern sich herausstellen sollte, z.B. durch fehlende Bereitschaft der Eigentümer:innen der Flächen, dass nicht ausreichend Flächen auf Priorität-1-Standorten entwickelbar sind, sollen die Flächen, soweit ersatzweise erforderlich und möglich, auf den im Standortkonzept dargestellten Priorität-2-Standorten entwickelt werden.

 

Der Ausschuss für Umwelt Klima, Grünflächen und Forsten empfiehlt dem Rat mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

 

2. Bis Ende 2032 sollen im Lüneburger Stadtgebiet 70 ha Brutto-Freiflächen der im Standortkonzept dargestellten Priorität-1-Standorte als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie ausgewiesen werden. Das entspricht nach jetzigem Stand der Technik einer voraussichtlich möglichen Erzeugung von ca. 47 MW.

Sofern sich herausstellen sollte, z.B. durch fehlende Bereitschaft der Eigentümer:innen der Flächen, dass nicht ausreichend Flächen auf Priorität-1-Standorten entwickelbar sind, sollen die Flächen, soweit ersatzweise erforderlich und möglich, auf den im Standortkonzept dargestellten Priorität-2-Standorten entwickelt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zu Nr. 1 mit der Ergänzung:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

 

Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten zu Nr. 1 mit der Ergänzung:

 

   Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

 

 

Ortsrat Ochtmissen zu Nr. 1 mit der Ergänzung:

 

   Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

 

 

Ortsrat Oedeme zu Nr. 1 mit der Ergänzung:

 

   Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

 

 

Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zu Nr. 2 mit der Ergänzung:

 

   Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 4

  Enthaltungen: 0

 

 

Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten ohne Ergänzung:

 

   Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 2

  Enthaltungen: 2

 

 

Ortsrat Ochtmissen zu Nr. 2 mit der Ergänzung:

 

   Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

 

 

Ortsrat Oedeme zu Nr. 2 mit der Ergänzung:

 

   Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_Präsi PV-Freiflächenkonzept 2024-05-21 (4055 KB)