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Auszug - Bericht der Geschäftsführung des Jobcenters Landkreis Lüneburg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.05.2024    
Zeit: 16:00 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

Frau Brauer, die Geschäftsführerin des Jobcenters des Landkreisesneburg, stellt die Umsetzung des Bürgergeldes vor. Insbesondere geht es um die Auszahlungen von Leistungen, der Vermittlung von Menschen sowie auch um die geflüchteten Menschen.

 

Ein aktuelles Thema des Jobcenters des Landkreises neburg ist die Fernwärme in Kaltenmoor. Die bürgergeldberechtigten Personen erhalten die Kosten der Unterkunft. Ein Großteil des Personenkreises lebt in Kaltenmoor in Wohnungen von der Vermietergesellschaft Vonovia. Derzeit werden die Nebenkostenabrechnungen dahingehend geprüft, dass die Vorjahresverbräuche mit dem aktuellen Verbrauch verglichen werden. In den meisten Fällen erfolgt die Übernahme der Nachzahlungen für Heizkosten in voller Höhe.

 

Sofern es Hinweise gibt, dass die Vermieter:innen zukünftig eine deutlich überproportionale Abschlagszahlung fordern, werden die Kund:innen dahingehend beraten, diese Abschläge nicht zu akzeptieren. In der Regel passen die Vermieter:innen nach Eingang eines Einspruchs die Abschlagszahlungen auf die he der Angemessenheitsgrenze an.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers fragt an, in wie vielen Fällen Abweichungen aufgefallen sind und wie schnell diese reguliert werden konnten.

 

Frau Brauer erwidert, dass die Kaltmiete aufgrund des Mietspiegels nicht willkürlich erhöht wird. Sofern es in Einzelfällen zu einer willkürlichen Erhöhung kommt, berät das Jobcenter des Landkreises Lüneburg dahingehend, dieser zu widersprechen. Eine Statistik wird hierüber nicht geführt. Es gibt aber keine Fälle, in denen eine Nebenkostennachzahlung nicht gezahlt wurde oder die Abschläge nicht gesenkt wurden.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers fragt, in wie vielen Fällen eine Beratung durchgeführt wurde.

 

Auch hierzu teilt Frau Brauer mit, dass es keine Statistik gibt.

 

Frau Brauer fährt mit ihrem Bericht fort und berichtet vom Jobturbo. Dieser wurde von der Bunderegierung ausgerufen, um geflüchtete Personen, insbesondere Ukrainer:innen, in die Arbeitswelt zu integrieren. Eine Voraussetzung ist, dass die geflüchteten Personen Deutsch lernen, damit sie von den Arbeitgebern eingestellt werden können. Seit der ersten Flüchtlingskrise gibt es bereits zu wenige Angebote für Deutschkurse. Gründe hierfür sind die fehlenden Dozent:innen sowie der vorgegebene Rahmen für die Ausstattung und die Realisierung der Deutschkurse, welcher von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgegeben werden. Sowohl die Bezahlung als auch die Anzahl der kompetenten Sprachmittler:innen ist zu gering, sodass ein Fachkräftemangel besteht. Mit dem Sprachstand A2, welcher vom Jobturbo als Mindeststandard vorgeschrieben wurde, wird versucht, die geflüchteten Personen in das Arbeitsleben zu integrieren. Aufgrund der Sprachbarriere ist dies nicht bei allen Arbeitgebern möglich.

 

Um die geflüchteten Personen dennoch zu unterstützen, begleiten Kolleg:innen die geflüchteten Personen zu Bewerbertagen, fahren zu den Arbeitgebern und stellen die Personen in den Betrieben vor.

 

Es gibt weitere Branchentage, an welchen den geflüchteten Personen Branchen wie beispielsweise Reinigungsfachkfraft oder Hausmeisterdienste vorgestellt werden, mit dem Ziel, dass es eventuell eine passende Stelle für die Personen gibt.

 

Frau Brauer berichtet zudem von einer hauseigenen Messe am 23.05.2024, zu welcher 1.900 Arbeitnehmer:innen unterschiedlicher Sprache und sowie knapp 30 Arbeitgeber eingeladen wurden.

 

Nach Abschluss des Vortrags gibt es keine Nachfragen.