Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Die Nachfragen von Ratsfrau Lotze zur Rückstellung für Sachaufwendungen für unterlassene Instandhaltungen und die Bereitstellungen von Mitteln für die Beamtenversorgung werden von Stadtkämmerer Rink beantwortet. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023 für folgende Sachverhalte zugestimmt:
Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen bei der Kreisumlage im Jahr 2023.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 65.000,00 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.
Dem außerplanmäßigen Aufwand bei der Stiftung Hospital St. Nikolaihof in Höhe von EUR 60.500 für sog. Zwischenzinsen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO für das Haushaltsjahr 2023 zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus nicht Anspruch genommenen Kreditzinsen für Investitionsdarlehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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