Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsfrau Esders bedankt sich für die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung. Sie komme trotz der Bundesverfassungsgerichtsurteile zum Ergebnis, ihre Änderungsanträge aufrecht zu erhalten. Der Zusatz „aus beruflichen Gründen“ sollte beibehalten und Partnerschaften berücksichtigt werden.
Ratsherr Schwake spricht sich für den Bürokratieabbau aus. Aufwendung und Ertrag stünden in keinem Verhältnis, daher solle man die Änderungsanträge ablehnen, deren Regelungen vor Gericht rügefähig wären.
Ratsherr Blanck fügt hinzu, dass die Gleichstellung gleichbedeutend wäre mit der Abschaffung der Steuer. Der Vorschlag der Verwaltung würde zu Einsparungen führen.
Ratsherr Soldan weist darauf hin, dass ich das Bundesverfassungsgericht explizit auf die Privilegierung von Ehe und Familie nach dem Grundgesetz beziehe. Die Satzung sollte rechtssicher bleiben.
Ratsfrau Esders betont in ihrem Schlusswort, dass sie ihre Änderungsanträge aufrechterhält.
Der Änderungsantrag, den Zusatz „aus beruflichen Gründen“ beizubehalten, wird mehrheitlich abgelehnt (3 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).
Der Änderungsantrag, Partnerschaften gleichzustellen, wird mehrheitlich abgelehnt (2 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen). Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.07.2024 die beiliegende 2. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 |
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