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Auszug - Zweitwohnungssteuer - Verwaltungsvereinfachung durch Ehegattenprivileg nach Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 15.03.2024    
Zeit: 16:00 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11122/24 Zweitwohnungssteuer - Verwaltungsvereinfachung durch Ehegattenprivileg nach Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dibowski
Federführend:Bereich 21 - Steuern Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Dibowski, Ralf  DEZERNAT II
   Fachbereich 2 - Finanzen
   30 - Rechtsamt
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

FBL Prigge erläutert anhand einer Präsentation (Anlage) die geplanten Änderungen zur Zweitwohnungssteuer. Die Verwaltung schlägt vor, bei verheirateten bzw. verpartnerten Personen künftig von einer Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer abzusehen. Hierdurch könne eine unwirtschaftliche Situation (Aufwand ca. 26 000 €; Ertrag ca. 10.000 €) beendet werden. Der Aufwand für alle Beteiligten werde deutlich verringert und erfolglose Klageverfahren vermieden. Ein Verlust nennenswerter Erträge wäre nicht zu verzeichnen und die bisher hierfür gebundenen Personalressourcen könnten an anderer Stelle sinnvoller und wirtschaftlicher zur Erzielung von Einnahmen verwendet werden.

 

Die vorliegenden Änderungsanträge werden kontrovers diskutiert.

Der Änderungsantrag der Gruppe Die Partei / Die Linke: Zweitwohnungssteuer diskriminierungsfrei gestalten nicht verheiratete und nicht verpartnerte Personen gleichstellen“ wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:1 

Nein-Stimmen:6 

  Enthaltungen:1

 

 

Dem Änderungsantrag der Gruppe Die Partei / Die Linke: Erhalt des Zusatzes „aus beruflichen Gründen““ wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:5 

Nein-Stimmen:1 

  Enthaltungen:2 

 

Stadtrat Rink sagt zu, bezüglich des Zusatzes „aus beruflichen Gründen“ verwaltungsseitig in die Tiefenprüfung gehen zu wollen.

Von Ratsfrau Dr. Dartenne wird weiterhin angeregt, sich 2025 erneut mit dem Thema zu befassen, um dann auch nach besseren Lösungen für die Berücksichtigung von Studenten zu suchen.

 

Da aufgrund der Diskussionslage im Finanzausschuss kein Beschluss im Sinne der Beschlussvorlage erfolgen kann, wird das Thema einstimmig zur weiteren Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen.


Beschluss:

 

Die Vorlage wird ohne Beschlussempfehlung einstimmig zur weiteren Bearbeitung an den Verwaltungsausschuss verwiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:8 

Nein-Stimmen:0 

  Enthaltungen:0 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-03-15_TOP 6_Zweitwohnungssteuer (778 KB)