Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Schulz, Leitung des Bereiches 31 - Umwelt -, leitet anhand einer Präsentation zum Thema ein. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.
Herr Classen, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - NLWKN -, ergänzt den Vortrag anhand einer Präsentation zum Thema. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.
Erster Stadtrat Moßmann erläutert im Hinblick auf die Einwohnerfragen, dass um das Jahr 2008 herum die ersten Überlegungen zum Thema Fischaufstiegsanlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie angestellt wurden. Dabei wurde der Denkmalschutz als erheblicher Problempunkt identifiziert. Unter anderem dieser war Gegenstand wiederholter Gespräche mit den beteiligten Parteien und dem NLWKN. Es ist nach wie vor das Ziel, die Maßnahme fristgerecht bis 2027 umzusetzen und dem Denkmalschutz dabei das notwendige Gewicht zu verleihen. Danach eignet sich die Abtsmühle für die Fishcon-Anlage und die Ratsmühle für den Einsatz eines Raugerinnes. Finanziell wird es trotz angespannter Haushaltslage umsetzbar sein, da durch das Land Niedersachen eine Förderung von 95% möglich ist und eine weitere Förderung durch den Landkreis Lüneburg in Aussicht gestellt wird.
Die Maßnahmenträgerschaft kann aufgrund einer Neueinstellung eines erfahrenen Mitarbeiters auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft im Bereich Umwelt durch die Hansestadt Lüneburg übernommen werden.
Herr Kaptain, Geschäftsführer der Hydroenergie GmbH & Co. KG, vervollständigt mit seiner Präsentation zu dem Thema den Vortrag. Diese ist als Anlage im digitalen Ratsinformationssystem hinterlegt.
Herr Schulz geht auf die Einwohnerfragen ein und erläutert in Ergänzung zu der Aussage von Erstem Stadtrat Moßmann, dass durch ein Bauwerk die Durchgängigkeit für möglichst viele Fischarten hergestellt werden soll. Über den jeweils aktuellen Stand wird regelmäßig informiert werden. Die Anlage bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG). Eine FFH-Vorverträglichkeitsprüfung ist parallel durch den Landkreis Lüneburg als Untere Naturschutzbehörde durchzuführen. Es gab bereits durch den NLWKN umfängliche Untersuchungen, die auf Anfrage im Bereich Umwelt eingesehen werden können. Die Planung ist noch nicht so fortgeschritten, als dass Anpassungen nicht mehr möglich wären.
Erster Stadtrat Moßmann ergänzt dazu, dass aus seiner Sicht mit dem neuen Modell eine Lösung möglich erscheint, die sich mit wenig Eingriff in das Denkmal umsetzen lässt.
Bei der Ratsmühle hat sich mit dem Raugerinne eine Lösung gefunden, die dort aufgrund des vorhandenen Platzes umsetzbar ist.
Die Ausschusssitzungen, in denen sich mit dem Thema bereits befasst wurde, stellen auch eine Form der Öffentlichkeitsarbeit dar. Seit etwa 1,5 Jahren findet ein ausführlicher Austausch mit den Beteiligten statt.
Herr Schulz geht noch einmal auf die Entscheidung ein, warum man sich für die Fishcon-Anlage entschieden habe. Dabei war der Denkmalschutz als maßgeblicher Belang zu berücksichtigen. In Abwägung aller Belange, wie Unterhaltung und Pflege, stellt die Fishcon-Anlage die beste Lösung dar.
Ausschussvorsitzender Gros ergänzt dazu, dass unter der Maßgabe eines Monitorings die Anlage von Seiten des Niedersächsisches Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als denkbar erscheint, damit in ein Verfahren zu gehen.
Ratsherr Pols erfragt, wer der Ansprechpartner ist, sollte ein Erwerb von Grundstücken notwendig sein. Seiner Kenntnis nach gibt es im Bereich der Ilmenau mehrere Konstellationen.
Herr Schulz antwortet darauf, dass sich das Oberwasser im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindet. Das Unterwasser befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, welche durch das Wasserstraßen- und Schifffahrstamt Elbe in Lauenburg vertreten wird. Dazwischen gibt es noch einen Korridor, welcher das alte Mühlengebäude und das Hotel verbindet. Es gibt die Möglichkeit den Eigentümer des Grundstückes zum Verkauf aufzufordern oder um Eintragung einer Nutzung anzufragen.
Ausschussvorsitzender Gros möchte wissen, ob der Wechsel der Schieber an der Fishcon-Anlage automatisch erfolgt oder durch den Betreiber des Wasserkraftwerkes gewährleistet werden muss.
Herr Classen erläutert, dass die Anlage grundsätzlich autark arbeitet.
Herr Kaptain ergänzt dazu, dass eine tägliche Begehung der Anlage durch Fachpersonal mit einer visuellen Kontrolle stattfinden wird.
Erster Stadtrat Moßmann fasst zusammen, dass die Erkenntniswerte der Fishcon-Anlage so gut sind, dass die Anlage als geeignet angesehen wird, die Wanderungsmöglichkeiten sicherzustellen. In Kombination mit dem Monitoring besteht jederzeit die Möglichkeit, nach jahreszeitlichem Bedarf den Lockstrom anzupassen, so dass die Durchgängigkeit der Ilmenau aus ökologischer Sicht gewährleistet werden kann.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |