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Stadtrat Forster, stellt den Sachstand zum Thema der Geflüchteten dar. Das Land habe inzwischen eine neue Quote für die Unterbringung zugewiesen. Die letzte Quote galt bis 31.03.2024, man habe aber erst nach diesem Termin die neuen Zahlen erhalten. Derzeitiger Stand sei, dass man nach der neuen Aufnahmequote in ganz Niedersachsen in den nächsten 6 Monaten noch 17500 Personen aufnehmen müsse. Auf die Hansestadt Lüneburg entfallen insgesamt 291 Personen. Dies sei eine ganze Menge, gerade wenn man bedenke, dass sämtliche Unterkünfte voll belegt seien. Aus diesem Grunde wolle man die Notunterkünfte im Wilschenbrucher Weg und in der Schlieffenhalle aktivieren, um die rund 300 fehlenden Plätze zur Verfügung stellen zu können. Dann seien rund 600 Personen in Notunterkünften untergebracht, die aber keine dauerhafte Lösung darstellen. Daher plane man unter anderem die Gemeinschaftsunterkunft in Ochtmissen und stocke derzeit die vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte auf, sofern möglich. Es gebe nur ganz wenige Flächen die für so einen Bau in Frage kämen. Die Fläche in Ochtmissen sei eine davon. Man müsse einige bauliche Vorkehrungen treffen, aber könne die Fläche dann auch mit einer langfristigen Maßnahme bebauen. Man arbeite hier mit einer baurechtlichen Ausnahme, aber sei auch parallel dabei den B-Plan vorzubereiten, um eine dauerhafte Lösung schaffen zu können. Genaue Zeitpläne könne man bisher noch nicht festlegen. Die Unterkünfte werden voraussichtlich eine Kapazität von 200 Plätzen haben. Für eine dauerhafte Nachnutzung war eine der Überlegungen Tinyhäuser zu bauen. Jedoch haben diese weniger Kapazitäten als zum Beispiel entsprechende Wohncontainer. Geplant sei für 2024 die Ausschreibung und für 2025 die Vergabe der Baumaßnahme. In 2025 sollen auch die Erdarbeiten sowie die Aufschüttung der Fläche vorgenommen werden, so dass Ende 2025 eine Unterkunft stehe. Dennoch könne man noch nicht so weit in die Zukunft schauen und daher auch noch keine genauen Zusagen treffen. Die Notunterkünfte müssen dennoch leergezogen werden. Daher brauche man die Gemeinschaftsunterkünfte auf jeden Fall. Erfahrungswerte seien, dass ca. 80 % der Aufnahmequoten erfüllt werden würden.
Ortsbürgermeister Schultz bekräftigt, dass Nachhaltigkeit ein Thema sei, aber man wolle die Unterkünfte längerfristig als Wohnraum nachnutzen können. Beispielsweise könne man diesen an Alleinstehende, Senioren oder junge Erwachsene vermitteln. Dies bitte er bei der Planung zu berücksichtigen, damit eine sinnvolle Nachnutzung gewährleistet sei. Eine weitere Überlegung wäre, dass man auch die Schule und die Ganztagsbetreuung bei der Planung für eine Nachnutzung einbeziehe. Auch diese habe keine Kapazitäten mehr und könne eventuelle dadurch aufgestockt werden. Ortsratsmitglied Soldan erfragt, wie es sich mit der angestrebten notwendigen Änderung des B-Plans verhalte, wenn die Unterkunft soll jetzt schon gebaut werde. Seines Erachtens müsse man den B-Plan dann auf den bereits vorhandenen Zustand anpassen. Stadtrat Forster erläutert, dass beides parallel laufen werde. Die Ausnahme im BauGB, mit der man derzeit arbeite sei nicht für dauerhafte Unterkünfte gedacht. Der B-Plan solle gleichzeitig in Richtung Wohnbebauung gehen. Das Wichtigste sei, dass die Fläche ertüchtigt und entsprechend vorbereitet sei. Es werde sich im Laufe des Verfahrens zeigen, welche Variante die sinnvollste sei. Ortsbürgermeister Schultz erörtert, dass es eine Variante geben solle, die in die Zukunft der Ortschaft passe und deren Bedarfe berücksichtige. Zumal derzeit nicht absehbar sei, was die Zukunft bringe und wie lange noch Geflüchtete unterzubringen seien.
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