Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Beratung zum Unterabschnitt 12000 – Umweltschutz –Ratsfrau Verlinden fragt nach, ob die Personalkosten im gleichen Maße wie in den anderen Bereichen gekürzt wurden und für welche Zwecke Ausgaben im Jahre 2004 aus Agenda 21 – Mitteln getätigt wurden. Frau
Schröder-Ehlers erläutert, dass die Kürzung bei den Personalausgaben auf die
Einsparung der Bereichsleiterstelle von Herrn Broszukat zurückzuführen sei.
Herr Schulz, der die Aufgabe kommissarisch zunächst für ein Jahr ausgeübt hat,
werde demnächst offiziell zum Bereichsleiter ernannt; gleichzeitig werde Herr
Wohlberg als sein Stellvertreter bestellt. Aus
den Mitteln der Agenda wurden in diesem Jahr die Bürokosten für ein Projekt des
Agenda-Vereins zum Nord/Süd-Arbeitskreis bereitgestellt. Ferner sei geplant,
das bestehende Netzwerk zwischen Handwerkskammer und Landkreis zu fördern. Auf
die Frage von Ratsherrn Wolter, ob noch öffentliche Fördermittel durch die
Stadt eingeworben würden, antwortet Frau Schröder-Ehlers, dass dies sehr
arbeitsintensiv und wegen der Nichtbesetzung der Agenda-Stelle nicht möglich
sei. Der Agenda-Verein habe aber wie bisher Mittel aus der Bingo-Lotterie
eingeworben. Ob dies aber im kommenden Jahr auch Erfolg haben wird sei
fraglich, da das Kabinett inzwischen beschlossen habe, die Mittel dafür zur
Deckung des Landeshaushaltes zu verwenden. Beratung
zum Unterabschnitt 69000 – Wasserwirtschaft – Zum UA 69000 bestehen keine Fragen. Beratung zum Unterabschnitt 70000 – Abwasserbeseitigung –Auf die Frage von Ratsherrn Wolter, warum bei der Hhst. 70000.16200 – Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden – so große Schwankungen seien, antwortet Herr Schulz, dass die Abwassermengen der Randgemeinden regenwasserabhängig seien. In regenreichen Jahren käme bei der Kläranlage mehr Abwasser an; dadurch bedingt müssten die an die Kläranlage angeschlossenen Randgemeinden auch mehr bzw. weniger Abwasserentgelt an die Stadt zahlen. Die Haushaltsstelle ist deshalb immer nur eine vorläufige Schätzung. Auf Nachfrage, ob die Kosten für die Grundlagenermittlung zur Einführung der getrennten Gebühr die Abwassergebühren zukünftig belasten werden, erläutert Herr Schulz, dass bei der letzten Gebührenanpassung zum 01.01.2004 dieses bereits berücksichtigt worden ist. Ratsherr Reinecke fragt nach, ob die Projektkosten zur Einführung der getrennten Abwassergebühr abgeschrieben werden könnten. Herr Becker, Bereich Kämmerei, erläutert, dass die Abschreibung auf mehrere Jahre nicht zulässig sei, weil diese Projektkosten nicht zum Anlagevermögen zählen. Die Kosten würden als Betriebsausgaben des laufenden Jahres auftauchen. Ratsherr Reinecke fragt nach, warum nicht auch die Kosten der Abwasserabgabe erhöht werden. Herr Schulz erklärt, dass durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr die Qualität des Abwassers (Verschmutzungsgrad) sich nicht verändert. Der Grad der Verschmutzung des Abwassers wird als Maßstab für die Abwasserabgabe herangezogen. Auf die Frage von Ratsherrn Reinecke, ob sich die Höhe der versiegelten öffentlichen Flächen auf die Abwassergebühr auswirkt, stellt Herr Becker klar, dass der Kostenblock der Gesamtkosten unverändert bleibt. Der Anteil der öffentlichen Flächen wird nach Abschluss der Erhebung feststehen. Beratung zum Unterabschnitt 72000 – Abfallbeseitigung – Ratsherr Wolter erkundigt sich nach dem Verwendungszweck der Mittel aus der Hhst. 72000.60080 – Sachkosten Duales System Deutschland (DSD) -. Frau Schröder-Ehlers erläutert, dass es in gleicher Höhe eine Einnahme-Hhst. gibt (Hhst. 72000.16700 – Erstattungen Duales System Deutschland -), bei der die Erstattungen des Dualen Systems für die Nutzung der Containerstandplätze vereinnahmt werden. Die Erstattungen, die das DSD leistet, liegen z. Zt. bei 1,79 € pro Einwohner jährlich. Hiermit bezahlt die Stadt u.a. die Reinigung und Unterhaltung der Stellplätze. Es ist vorgesehen, bei einigen Stellplätzen eine bessere Reinigungsintensität in Auftrag zu geben. Mit der Reinigung der Stellplätze wurde die Lüneburger Assistenz, eine gemeinnützige Einrichtung der Neuen Arbeit, beauftragt. Ratsherr Reinecke fragt, ob die Mittel für die Hhst. 72000.63010 – Unratbeseitigung in den städt. Forsten – im nächsten Jahr noch ausreichen werden. Herr Schulz erklärt, dass das Rechnungsergebnis 2003 als Maßstab genommen wird. Die Verursacher der wilden Abfälle können leider nur herangezogen werden, wenn genügend Beweismittel vorliegen. Auf die Frage von Ratsherrn Reinecke, warum die Mittel der Hhst. 72000.51000 – Grundwasserschutz (Altablagerungen) auf 5.000 € gekürzt wurden, erklärt Herr Schulz, dass die Altablagerungen in Lüneburg überwiegend erkundet wurden; der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz wurde in früheren Sitzungen zu diesem Thema ausführlich informiert. Teilweise werden u.a. im Rahmen von Bauleitplanungen kleinere, flächenhafte Auffüllungen festgestellt. Für deren Erkundung reichen die eingeplanten Mittel in Höhe von 5.000 € aus. Beratung zum Unterabschnitt 79100 – Industriebahn –Herr Schulz erläutert, dass bei der Hhst. 79100.11000 erfreulicherweise mit Mehreinnahmen gerechnet wird, da ein Trend zu mehr Waggons erkennbar ist. Da
keine weiteren Fragen bestehen, erfolgt die Abstimmung. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz beschließt die Haushaltsplanansätze
des Bereiches Umweltschutz für das Haushaltsjahr 2005. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 |
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