Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsherr Neumann weist auf die Gesetzgebung hin, nach dem das Land 4% seiner Fläche als Vorrangflächen für Windenergie auszuweisen habe. Die Stadt schlage hierfür eine Fläche in Deutsch Evern vor. Dort sein für die Errichtung der Windenergieanlagen mit einem Verlust von ca. 15 Hektar Wald zu rechnen. Auch wenn die Versiegelung in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten erlaubt sei, würde die überwiegende Windleistung auf freien Flächen generiert werden können. Der Wald sollte bewahrt werden, zumal das 4%-Ziel auch außerhalb von Wäldern realisiert werden könne. Trotz des notwendigen Ausgleichs hätte man nach der Rodung nicht sofort wieder ein funktionierendes Waldsystem. Er zeigt sich erstaunt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Weg mitgehe.
Ratsherr Pols erinnert an die gemeinsame Sitzung mehrerer Gremien, in der zu dem Projekt berichtet wurde. Er habe sich das Waldstück angesehen. Es sei ein Wirtschaftswald für Holzgewinnung. Der begonnene Waldumbau würde abgebrochen und an anderer Stelle im Wege des Ausgleichs neu angepflanzt. Der Landkreis Lüneburg sei eine waldreiche Gegend, so dass er es nach Abwägung der Informationen für geboten halte, den Standort zu nutzen.
Ratsherr Gros empfindet den Vortrag von Ratsherrn Neumann als bodenlose Frechheit, da man sich im Raumordnungsverfahren seit Jahren Gedanken zur Windkraft mache und an konstruktiven Lösungen interessiert sei. An dem gewählten Standort sei vormals eine Heidefläche gewesen, die man ohne hohen ökologischen Wert aufgeforstet habe. .Wertvolle Wälder seien im Verfahren ausgeschlossen worden, um die biologische Vielfalt zu schützen. Im Übrigen werde es erst noch ein Genehmigungsverfahren geben und nicht gleich mit dem Bau begonnen. Die Anforderungen an die Untersuchungen müssten eingehalten und Wiederaufforstungen und Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden.
Ratsfrau Lotze weist auf das Parteiprogramm der AfD hin, die den Klimawandel für Phantasterei halte. Davon solle man sich nicht beeinflussen lassen. Vielmehr sei zwischen Gewinn und Verlust bezogen auf Wald und Windenergie abzuwägen. Zwei-Drittel der Flächen gehörten der Stadt und der von ihr betreuten Stiftungen. Die Erträge würden dem Stiftungszweck, sozial Bedürftige und Benachteiligte zu unterstützen, zufließen. Die Vorteile seien daher höher zu bewerten als die Nachteile. Ergänzend spricht sie sich dafür aus, Modelle zur Bürger:innenbeteiligung und die Einbettung in eine Wasserstoffstrategie zu entwickeln, sie habe entsprechende Erwartungen an die Verwaltung. In Anlehnung an einen Antrag zum Bilmer Berg, der wieder aufgegriffen werden solle, plädiert sie für die Einrichtung eines Runden Tisches. Die Wertschöpfung sollte in der Region bleiben.
Ratsherr Grimm wendet ein, dass der Beschluss zunächst nur auf die Planung und Begutachtung stadteigener Flächen gerichtet sei sowie auf eine eventuelle künftige Beteiligung von Bürger:innen. Sollten die Untersuchungen ergeben, dass der Standort nicht genutzt werden könne, sei man nur ein Kostenrisiko bei den Planungsleistungen eingegangen. Dieses Risiko sei tragbar. Im Übrigen ginge kein Wald verloren, da mit einem drei- bis fünffachen Ausgleich zu rechnen wäre.
Ratsherr Köppen stört sich an der teils unsachlichen Debatte. Er erkundigt sich, inwieweit die Entsorgungskosten eingerechnet worden seien. Zudem weist er darauf hin, dass die Feuerwehr wenig erfreut sei über Windräder, da man im Brandfall die Anlage nur kontrolliert abbrennen lassen könne. Er sei insgesamt nicht überzeugt von dem Projekt.
Ratsherr Blanck entgegnet, dass er es grotesk finde, wenn ein Befürworter der Atomenergie über Entsorgungskosten bei der Windenergie spreche. Die Kosten seien eingerechnet, alle offenen Fragen in der Sitzung mehrerer Fachausschüsse am 12.02.2024 beantwortet. In den Windenergieanlagen gäbe es Einrichtungen zur Selbstlöschung.
Oberbürgermeisterin Kalisch betont, dass man sich den Klimaentscheid mit seinen Zielen zu eigen gemacht habe. Ohne diesen Windpark seien die Ziele der Klimaneutralität schwer zu erreichen. Die Windenergieanlage wäre ein großer Schritt für die regenerative Energieversorgung, insbesondere um unabhängig von energieliefernden Despoten zu werden. Windanlagen im Wald seien dafür ein unverzichtbarer Anteil an der Energiewende, wie auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt habe. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
1) Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundstücksnutzungsvertrags Windpark Deutsch Evern zwischen der Hansestadt Lüneburg und der BVNON Windkraft GmbH (Anlage 1) unter der Bedingung abzuschließen, dass folgende Ziffer 4.5 in den Vertrag mit einem angemessenen Reservierungsentgelt eingefügt wird: „Ab der beiderseitigen Unterzeichnung dieses Vertrags bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch auf die Mindestpacht nach Ziff. 4.4 entsteht, zahlt der Nutzer dem Grundstückseigentümer ein Reservierungsentgelt in Höhe von jährlich [...] € je angefangenem Hektar des vertragsgegenständlichen Grundstücks. Das Reservierungsentgelt ist zum [TT.MM.] eines Jahres für das jeweilige Kalenderjahr zu zahlen." 2) Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die Zusatzvereinbarung Windpark Deutsch Evern (Anlage 2) zwischen der Hansestadt Lüneburg und BVNON Windkraft GmbH abzuschließen. 3) Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, etwaige erforderliche Änderungen für die Vertragsabschlüsse (insbesondere redaktionelle Korrekturen) vorzunehmen. 4) Für Gutachterkosten stellt die Hansestadt Lüneburg aus Haushaltsmitteln des Jahres 2023 66.200,-€ außerplanmäßig zur Verfügung. Die Deckung erfolgt aus nicht in Anspruch genommen Zinsaufwendungen (SK 4517010; KS 20040; KT 61200117). Im Falle der Übernahme der Gesellschaftsanteile der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist übernimmt die Hansestadt zusätzlich die unter II. 3) dieses Beschlussvorschlags genannten anteiligen Gutachterkosten von voraussichtlich 130.400,. €.
1) Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundstücksnutzungsvertrags Windpark Deutsch Evern zwischen der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und der BVNON Windkraft GmbH (Anlage 3) unter der Bedingung abzuschließen, dass folgende Ziffer 4.5 in den Vertrag mit einem angemessenen Reservierungsentgelt eingefügt wird: „Ab der beiderseitigen Unterzeichnung dieses Vertrags bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch auf die Mindestpacht nach Ziff. 4.4 entsteht, zahlt der Nutzer dem Grundstückseigentümer ein Reservierungsentgelt in Höhe von jährlich [...] € je angefangenem Hektar des vertragsgegenständlichen Grundstücks. Das Reservierungsentgelt ist zum [TT.MM.] eines Jahres für das jeweilige Kalenderjahr zu zahlen." 2) Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die Zusatzvereinbarung Windpark Deutsch Evern (Anlage 2) zwischen der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und BVNON Windkraft GmbH abzuschließen. 3) Für Gutachterkosten stellt die Stiftung zum Großen Heiligen Geist aus Haushaltsmitteln des Jahres 2023 130.400,-€ außerplanmäßig zur Verfügung. Die Deckung erfolgt aus Mitteln einer nicht notwendigen Förderung an den Graalstift. (SK 4317000; KS 1001; KT 315011). 4) Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, etwaige erforderliche Änderungen für die Vertragsabschlüsse (insbesondere redaktionelle Korrekturen) vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 35 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 3 |
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