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Auszug - Flächennutzung für Windenergieanlagen Abschluss des Grundstücknutzungsvertrages und der Zusatzvereinbarung für den Windpark Deutsch Evern  

 
 
Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten, Bauen und Stadtentwicklung, Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung, Finanzen und interne Services sowie nachrichtlich der Stiftungsräte
TOP: Ö 5
Gremien: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten, Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Ausschuss für Finanzen und Interne Services, Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 12.02.2024    
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/10573/23-1 Flächennutzung für Windenergieanlagen
Abschluss des Grundstücknutzungsvertrages und der Zusatzvereinbarung für den Windpark Deutsch Evern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT III Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kipke, Jürgen  02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
   01 - Büro der Oberbürgermeisterin
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 2 - Finanzen
   03 - Steuerung und Service
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeisterin Kalisch begrüßt die Anwesenden und berichtet, dass diese Sondersitzung mit verschiedenen Ausschüssen nur zu einem Tagesordnungspunkt bereits die Wichtigkeit des Themas verdeutliche. Man müsse mehrere Belange beachten und die Situation aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Die Hansestadt habe zusammen mit der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist die Chance, gemeinsam mit mindestens einen Privateigentümer und dem Bauernverband (BVNON) sowie der Samtgemeinde Ilmenau auf den bereits angesprochenen Flächen einen Windparkt zu errichten.

 

Den Ausgangspunkt rden die Klimaneutralitätsziele, verbunden mit der Notwendigkeit, die Energiewende vor Ort umzusetzen und die CO2-Emissionen zu reduzieren, darstellen. Die städtischen Flächen seien auch aufgrund von dichter Besiedelung und einzuhaltenden Abständen zu Windkraftanlagen für solche Vorhaben sehr begrenzt. Dadurch gelangen die städtische und die Eigentumsfläche der Stiftung in Deutsch Evern in den Fokus. Die Diskussion sei kontrovers und es gebe einen klassischen Zielkonflikt. Man würde alle Argumente ernstnehmen und abwägen. Dennoch wolle die Stadt das Klimaneutralitätsziel bis 2030 erreichen und genau dafür brauche man diese Projekte.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers fragt, ob es bereits mit anderen Projektierern Gespräche gab und auch vergleichbare Berechnungen angestellt wurden.

 

Ratsherr Pols erkundigt sich nach einer Ausschreibungspflicht und nach den Auswirkungen des Projektes für den Waldbestand.

 

Ratsherr Blanck bittet, dass zunächst die Präsentationen angehört und anschließend die Fragen gestellt werden.

 

Erster Stadtrat Moßmann stellt klar, dass es heute darum gehe, ein Votum für die kommenden Gremienberatungen abzugeben. Die Stiftungsräte hätten einstimmig eine Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation erklärt er, dass die CO2-Reduzierung nur mit einer Energiewende einhergehennne. Die Stadt befinde sich zum einen in der Rolle, die Gesetzesvorgaben zur Klimaneutralität umzusetzen. Zum anderen sei jedoch auch die Wertschöpfung ein wichtiger Aspekt. Unabhängig von dem Modell, welches letztendlich gewählt wird, gehe es an dieser Stelle auch um Erträge in Zeiten einer angespannten Haushaltssituation und eine Verbesserung der Ertragssituation der Stiftung zugunsten von Projekten im Sinne des Stiftungszweckes

 

Das Land Niedersachsen sse gem. Windenergieflächenbedarfsgesetz 2,2 % der Fläche für Windenergie zur Verfügung stellen. Als Träger der Regionalplanung müsse der Landkreis Lüneburg 4,0 % seiner Flächen als Vorrangfläche für Windenergie ausweisen. Mit der Überarbeitung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) setze der Landkreis dies in einem sehr frühen Stadium um und habe bereits verschiedene zusätzliche Vorrangflächen in Planung

 

Der Bauernverband Nordost Niedersachen (BVNON) sei, wie verschiedene andere Projektentwickler, bereits sehr früh auf die Hansestadt Lüneburg zugekommen. Ein Privateigentümer habe inzwischen einen Vertrag mit dem Bauernverband über seine Flächen in Deutsch Evern geschlossen, sodass auch die Hansestadt Lüneburg die Gespräche mit dem Bauernverband aufgenommen hat. Hierzu gebe es auch einen Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 21.03.2023.

 

Um die vergaberechtlichen Fragen zu klären, sei eine rechtliche Begleitung durch die Fachkanzlei Becker, Büttner, Held aus Berlin eingeholt worden. Die Kanzlei komme zu dem Ergebnis, dass sich die Hansestadt Lüneburg nicht in der Ausschreibungspflicht befinde.

 

Das Land Niedersachsen sehe vor, dass Bürgerbeteiligungen durch verschieden Modelle zu gewährleisten sind (Akzeptanzabgabe, Sparmodell, Genossenschaftsmodell, etc.). Der Vertrag sei noch nicht so ausgereift, dass jetzt schon ein Beteiligungsformat vorgeschlagen werden könne, aber man wolle dies entwickeln. Zu dem Thema Windkraftanlagen im Wald berichtet Herr Moßmann, dass es im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Niedersachsen lange Zeit ausgeschlossen war. Nach Eröffnung dieser Möglichkeit durch das Land Niedersachen sei es auch vom Landkreis adaptiert worden.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers kritisiert, dass man den Vertrag mit dem Bauernverband schließe aufgrund eines bereits geschlossenen Vertrags mit einem Privaten. Zudem fragt sie, ob es eine wirtschaftliche Überprüfung des Angebotes und eine Vergleichsrechnung gegeben hat.

 

Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass es grundsätzlich ein reines Pachtmodell gebe. Dabei erhalte man eine Pachtzahlung dafür, dass auf der Eigentumsfläche eine Windenergieanlage stehen darf. Zusätzlich gebe es die Möglichkeit einer Betreibergesellschaft mit entsprechender Beteiligungsmöglichkeit des Flächeneigentümers. Dieses Modell biete der Bauernverband an.

Alle anderen Unternehmen, die an die Stadt herangetreten sind, würden nur eine Pachtzahlung anbieten und keine Beteiligung an den späteren Erträgen, die durch die Anlage erzielt würden. Über die Zahlen, die im Raum stehen, verweist er zunächst auf die Vorlage. Der Bauernverband, in der Sitzung durch seinen Vorsitzenden, Herrn Wolf Winkelmann, sowie durch Herrn Grellmann vertreten, würden später aber noch näher auf die finanziellen Aspekte eingehen.

 

Ratsherr Feldhaus und Ratsherr Lühmann erkundigen sich nach den Eigentumsverhältnissen der Fläche und nach den Vorteilen, auf eine Ausschreibung zu verzichten.

 

Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass das RROP des Landkreises 2025 festgesetzt werden solle. Der Bauernverband habe sich gutachterlich Kapazitäten gesichert, sodass bereits jetzt mit der Begutachtung begonnen werden könne. Daher könne man anschließend bereits den Antrag auf Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) stellen und somit ein Zeitvorteil erreichen. An der Ausschreibung hindere die Stadt keiner, doch wenn man schnell handeln wolle, sollter man den Vertrag mit dem Bauernverband abschließen.

 

Herr Prigge (Fachbereichsleiter 2) erläutert anhand der Präsentation, dass von Gesamtprojektierungskostenr 10 Windkraftanlagen i. H. v. 2,0 Mio. € ausgegangen wird. Weiter stellt er die Gesamtfläche verteilt auf die einzelnen Eigentümer:innen sowie die Verteilung der Gesamtkosten dar.

Die Erlöse teilen sich in die garantierte Pacht (nach Fläche), in eine erfolgsabhängige Pacht und, sofern sich der Rat für eine Beteiligung entschließt, eine Gewinnausschüttung auf. Die Beteiligung an der Gesellschaft sei in der heutigen Sitzung noch kein Thema. Dazu müssten weitere Gespräche geführt werden und es brauche die Genehmigungen der Kommunal- bzw. der Stiftungsaufsicht.

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass das RROP des Landkreises Lüneburg zurzeit neu aufgestellt werde. Grund dafür seien umfangreiche Änderungen des Landesraumordnungsprogramms (LROP) auf Landesebene, an welche die RROPs auf regionaler Ebene (= Landkreise) angepasst werdenssten. Dabei würden weitere Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen, um die Zielvorgaben von Bund und Land zu erreichen. Der Landkreis Lüneburg hoffe, das RROP Anfang 2025 als Satzung beschließen zu können. Anhand der Präsentation stellt sie die Vorrangflächen im 1. Entwurf des RROP vor. Zudem gibt sie einen bildlichen Überblick der Vorrangflächen in Deutsch Evern mit Kennzeichnung der Flurstücke bzw. der Eigentümer:innen. Weiter stellt sie die möglichen Abstandsflächen zur Bahntrasse (100 m bzw. 260 m) und die angrenzenden Schutzgebiete dar.

 

Im Vergleich zu Windenergieanlagen (WEA) auf landwirtschaftlichen Flächen bestehe für eine WEA im Wald ein hoher Flächenverbrauch, da eine Waldrodung u.a. auch für die Erschließung, die Transporttrassen, die Aufstellfläche und die Lagerung von Bauteilen notwendig wird. Stadtbaurätin Gundermann stellt die Möglichkeiten für den Brandschutz, die Aufforstungsmaßnahmen und die Kompensation des Eingriffes vor. Dabei geht sie auf die vereinfachte Umweltprüfung, die Kompensierung der Schutzgüter, wie bspw. Boden, Wasser, Flora/Fauna, den Realausgleich für Wald und die Ausgleichsfaktoren ein.

 

Abschließend gibt sie einen Überblick der Waldfläche. Auf den ersten Blick liege ein Nadelwald mit Kiefern und Fichten vor. Seit einigen Jahrzehnten finde jedoch eine Waldumwandlung in einen Laub- und Laubmischwald statt. Dieses sei überwiegend durch Fördermittel finanziert worden. Bei einem Hektar Waldumbau seien dies ca. 10.000 gewesen. Dieser Aspekt müsse in der Wirtschaftlichkeitsrechnung mit betrachtet werden.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers fragt, welche verschiedenen Vertragsmodelle noch geprüft wurden.

 

Herr Prigge erklärt, dass derzeit die Fledermauskartierung vorgenommen werde. Dies sei unabhängig vom Betreiber. Man würde Gespräche mit dem Bauernverband führen und mit einer Beschlussvorlage in den Rat gehen. Bis dahin habe man die verschiedenen Vertragsarten detailliert aufgearbeitet und auch die Genehmigungen der Kommunal- und Stiftungsaufsicht mit betrachtet.

 

Ratsherr Schultz fragt, ob es vergleichende Projektierer gab.

 

Erster Stadtrat Moßmann bittet, sich zunächst den Vortrag von Herrn Winkelmann anzuhören.

 

Ratsherr Blanck, Ratsherr Kohlstedt, Ratsherr Herzog und Ratsherr Pols stellen weitere Fragen zum Kompensationsfaktor, der Kostenberücksichtigung hinsichtlich der Kompensationsflächen, dem Wert des Waldes und der Aufforstung.

 

Die Nachfragen werden von Stadtbaurätin Gundermann, Frau Keuter (Bereichsleiterin 74) und Herrn Wittenburg (Forstamt) detailliert beantwortet.

 

Auf Nachfrage von Frau Esders stellt Frau Keuter klar, dass, sofern sich das Stillgewässer als Moor entpuppt, dieses ohnehin geschützt wäre und auf der Teilfläche keine WEA stehen würde. Diese Untersuchungen stünden jedoch noch aus.

 

Ratsherr Neumann fragt, ob für die Umsetzung der 4,0 % zwingend Waldgebiet genutzt werden muss.

 

Herr Winkelmann (BVNON) stellt sich, den Verein Bauernverband Nordostniedersachsen sowie bereits umgesetzte Projekte vor. Er berichtet, dass die Stadt später nicht nur Grundstückseigentümerin der Fläche, sondern auch Miteigentümerin eines Windparkprojektes sein könne. Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation stellt er eine mögliche Alternative für die WEA auf der Fläche in Deutsch Evern vor. Die Fläche solle effizient beplant werden und gleichzeitig alle Belange berücksichtigen. In der Darstellung sei man von einer Abstandsfläche von 1000 Metern zur Wohnbebauung ausgegangen.

 

Zum Kostenrahmen nne er grundsätzlich berichten, dass die Projektentwicklungskosten für eine WEA in keinem Fall 200.000  übersteigen würde. In einem Projektentwicklungsvertrag rde dies beziffert werden.

Die Hansestadt Lüneburg und ihre Stiftung seien zwar keine Mitglieder im Bauernverband, aber die Konditionen seien dieselben wie für Mitglieder. In den 2. Mio. € Projektentwicklungskosten bei 10 angenommenen WEA würde bereits das Dienstleistungsentgelt i. H. v. 90.000 an berücksichtigt.

Auf dem Markt finde man keine vergleichbaren Anbieter für ein solches Projekt. Ziel sei es, WEA lokal zu entwickeln. Alle Zahlen würden offengelegt und transparent dargestellt. Darüber hinaus gebe es nicht nur die Geschäftsführung des BVNON, sondern auch einen Geschäftsführer der Gesellschaft. Dieser komme aus den Reihen der Grundstückseigentümer:innen.

 

Weiter stellt Herr Winkelmann die verschiedenen Entwicklungsphasen eines Windparks vor und erläutert die einzelnen Schritte der jeweiligen Phasen. Das Modell sei für Land- und Forstwirte gestrickt, aber genausor Kommunen und Stiftungen geeignet, da die Interessen sich nicht von denen der anderen privaten Grundstückseigenmer:innen unterscheiden.

 

Herr Winkelmann betont, dass die Stadt dem Bauernverband jederzeit während und zwischen den Phasen Vorgaben machen könne. Es sei ein Angebotsmodell, von dem je nach Eigentümer immer wieder abgewichen werde. Seine Empfehlung sei außerdem, dass man die Samtgemeinde Ilmenau von vornherein mitnehme.

 

Weiterhin stellt er anhand der Präsentation die erlösabhängige Pachtvergütung sowie die garantierte Mindestpacht und die Abhängigkeiten zur Marktbewegung auf Basis von Monatswerten bzw. des EEG-Deckels dar. Abschließend geht Herr Winkelmann kurz konkret auf die WEA im Wald, den Flächenverbrauch, die Zuwegung und den Brandschutz ein. Außerdem gibt er weitere Informationen zur Schattenwurfprognose und schalltechnischen Analyse.

 

Ratsfrau Lotze erklärt, dass es einen klassischen Zielkonflikt gebe. Man stehe vor der Aufgabe, eine Abwägung zu treffen. Klimaneutralität, die Energiewende und Baumsterben aufgrund des Klimawandels auf der einen Seite und die Tatsache, dass dieser Klimawandel durch erneuerbare Energien aufgehalten werden müsse auf der anderen Seite. Sie stellt die Frage, ob man damit in den Wald gehen muss. Es sei ein emotionales Thema, da Waldflächen auch für Mensch und Tier wichtig seien. Des Weiteren sei es wichtig, die Wertschöpfung in der Region zu halten. Es gebe einen einstimmigen Beschluss im Stiftungsrat. Dennoch müsse eine Beratung in den Fraktionen stattfinden und hierzu bittet sie Herrn Winkelmann / Herrn Prigge an einer der nächsten Sitzungen teilzunehmen.

 

Ratsherr Neumann fragt erneut, ob für die Umsetzung der 4 % zwanghaft Waldgebiete genutzt werden müssen.

 

Herr Winkelmann erklärt, dass der Landkreis Kriterien r Vorranggebiete festgelegt habe. Dabei wurde davon Gebrauch gemacht, Waldflächen auszuweisen und diese in einer strategischen Umweltprüfung zu untersuchen. Die Alternative seien Ackerflächen, welche dichter an der Wohnbebauung liegen. Hierbei könnten jedoch nicht immer die Vorgaben zum Schallschutz eingehalten werden.

Man könne auch FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat Gebiete) oder Landschaftsschutzgebiete für WEA öffnen, aber hierzu würde es ebenfalls Gegenargumente geben. Der Vorschlag vom Landkreis sei positiv zu bewerten und die Waldstandorte habe man mit Augenmaß gewählt.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch ergänzt, dass der Druck auf die Umsetzung der Energiewende hoch sei und die Klimaneutralität in neburg ohne diese Möglichkeiten nicht erreichtrde. Sofern man einen Windpark wolle, gehe es nur an dieser Stelle. Sie sehe es als Verantwortung der Verwaltung, solche Projekte dem Rat frühzeitig vorzustellen.

 

Ratsherr Pols erklärt, dass zwischen den verschiedenen Wäldern unterschieden werden müsse. Man sei grundsätzlich dafür, aber müsse dies in den Fraktionen beraten und ob dies die einzige mögliche Fläche ist, bezweifelt er.

 

Ratsherr Blanck erklärt, dass man heute ein Signal senden wolle und fragt, wie viel Strom es auf den Verbrauch der Hansestadt Lüneburg ausmache.

 

Herr Winkelman erklärt, dass pro Anlage mit 18 Mio. kWh/Jahr gerechnet werden könne. Bei 10 Anlagen seien dies 180 Mio. kWh. Ein durchschnittlicher 3-Personen-Haushalt verbrauche ca. 3000 kWh. Eine moderne Anlage erzeuge somit wirklich viel Strom und dies hätten auch die Netzbetreiber hier vor Ort verstanden.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Kohlstedt erklärt Herr Winkelmann, dass in der Darstellung von 260 Metern Abstand zur Bahntrasse ausgegangen wird.

 

Ratsfrau Dr. Dartenne fragt, worin der Beweggrund des Bauernverbandes besteht.

 

Herr Winkelmann erklärt, dass sich der Bauernverband gemäß der Satzung für die Interessen der Mitglieder einsetze. Der Bauernverband chte einen vernünftigen Gewinnansatz, Gehälter zahlen nnen und ihre Immobilien erhalten.

 

Ratsfrau John erklärt, dass man dies in den Fraktionen besprechen und sich um sungen bemühen werde.

 

Ratsherr hmann fragt, ob dieses Vorhaben ohne Umspannwerke nicht realisierbar ist.

 

Herr Winkelmann erklärt, dass es Umspannwerke brauche, um den Strom auf die Leitungen des Übertragungsnetzbetreibers zu bringen.

 

Erster Stadtrat Moßmann fragt, ob sich das Projekt aus Sicht des BVNON um ein Jahr verzögere, wenn der Rat am 29.02.2024 keinen Beschluss fasst. Zudem stellt er klar, dass nach jetzigem Stand des RROP weitere ausgewiesen Flächen für die Stadt lediglich eine Erweiterungsfläche in Rettmer und für die Stiftungen eine Fläche in Südergellersen in Frage kommen. Daher sei es richtig zu sagen, dass für ein derart großes Projekt r die Stadt nur die Flächen in Deutsch Evern zur Verfügung stehen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Grimm erklärt Stadtrat Moßmann, dass die Beschlussfassung für den Rat am 29.02.2024 vorgesehen sei. Der Ausschuss könne, aber müsse keine Beschlussempfehlung abgeben.

 

Ratsherr Schultz schlägt vor, dass man die Vorlage nur zur Kenntnis nehme und das Thema zunächst in die Fraktionen gebe. Im Rat würde man dann einen Beschluss fassen.

 

Der Ausschuss stimmt über diesen Vorschlag ab.

 


Beschluss:

 

Die Ausschüsse für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten, Bauen und Stadtentwicklung, Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung, Finanzen und interne Services beschließen einstimmig, dass die Vorlage zur Kenntnis genommen und in der heutigen Sitzung keine Beschlussempfehlung abgegeben wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen: 1