Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Straßenschäden Ratsherr Soldan geht in Bezug auf die Haftung für Kfz-Schäden auf die nach einem Gerichtsurteil notwendige Beschilderung von Schlaglöchern ein und fragt nach, wie die Hansestadt Lüneburg dies handhabt. Außerdem erkundigt er sich, ob es andere Hinweismöglichkeiten gäbe und inwieweit die Regelung auch auf weitere Teilnehmende im Straßenverkehr anwendbar sei.
Erster Stadtrat Moßmann sagt eine ausführliche Antwort zum Protokoll zu.
Antwort der Verwaltung:
Es kommt auf die Beurteilung des Einzelfalls an. Ganz grundsätzlich muss der Verkehrsteilnehmer die Straße zunächst einmal so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet, z.B. mit Frostaufbrüchen in der kalten Jahreszeit (BGH VersR 1979; 1055, OLG Oldenburg DAR 2011, 329; Rebler DAR 2013, 129), so die Kommentierung. Hierauf wird auch seitens des Kommunalen Schadensausgleiches stets verwiesen und regelmäßig wie folgt weiter ausgeführt:
Der Straßenverkehrssicherungspflichtige hat nur solche Gefahrenstellen zu beseitigen, die für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer in der jeweiligen Situation überraschend sind und mit denen er aufgrund der Gesamtumstände vor Ort nicht rechnen muss. Ausgehend von diesen Grundsätzen stellt ein Schlagloch auf einer verkehrsunbedeutenden Gemeindeverbindungsstraße keine solche Gefahrenquelle dar. Ungeachtet dessen, dass auf einer Fahrbahn kein Anspruch darauf besteht, überall, zu jeder Tageszeit und bei jeder Witterung die zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahrlos fahren zu können, stellen Schlaglöcher auf Fahrbahnen, insbesondere nach und während der Frostperiode, keine Seltenheit dar. Auf Sie kann und muss man sich einstellen. Das gilt vor allem im Randbereich und im Übergang zum unbefestigten Seitenrand.“ Weiter wird in einem Schreiben des Kommunalen Schadensausgleiches ausgeführt: „Da die Schlaglöcher keine unmittelbar zu beseitigenden Gefahr im oben genannten Sinne darstellten, wurden sie auch nicht in die Priorität 1 eingestuft. Verkehrszeichen waren ebenfalls entbehrlich, da insoweit der Grundsatz gilt, dass sie nur dort aufgestellt werden dürfen, wo es „auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“ (§ 39 Abs. 1 StVO). Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich auch nicht dadurch, dass derartige Schlaglöcher von der Stadt ausgebessert werden. Es steht dem Sicherungspflichtigen frei, mehr zu machen, als er muss. Dadurch werden aber die rechtlichen Standards an die Verkehrssicherungspflicht nicht angehoben.“
In den vergangenen 10 Jahren mussten wir in keinem Fall, in dem Schäden aufgrund von Straßenmängeln gegen uns geltend gemacht wurden, Schadensersatz leisten.
Die Hansestadt kontrolliert regelmäßig alle in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen auf Schlaglöcher und prüft dabei im Einzelfall, wo unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen eine Beschilderung geboten ist. Dies ist nicht überall der Fall, sondern insbesondere an sehr verkehrsträchtigen Punkten, wie z.B. in der Hindenburgstraße und An der Pferdehütte. Wichtig ist, dass kontrolliert wird, wo sich besonders gefahrenträchtige Schlaglöcher befinden und diese möglichst umgehend beseitigt werden. Die AGL befindet sich derzeit im Dauereinsatz, um die Verkehrssicherheit auf allen Straßen aufrechtzuerhalten.
Im Sinne der StVO ist die Warnbeschilderung mit Straßenschildern der übliche rechtliche Hinweis. Auch eine Markierung mit Warnbaken wäre möglich. Andere „Kenntlichmachungen“, wie z.B. Pylone wären denkbar, sind unterm Strich jedoch eher ungeeignet, da diese leicht durch Fahrzeuge und Fahrtwind verschoben werden können und dann ein Hindernis im Straßenraum darstellen. Am Ende geht es aber um eine effektive Verkehrssicherung.
Grundsätzlich richten sich alle Schadensfälle nach obigen Grundsätzen. Dem zufolge kommt es auch hier auf den Einzelfall an. So richtet sich die Verkehrssicherungspflicht einer Straße grundsätzlich nach den Anforderungen des Fahrzeugverkehrs, die eines Radweges nach den Anforderungen des Radverkehrs und die von Fußwegen und Bürgersteigen nach den Anforderungen der Fußgänger:innen. (Bsp.: Eine Fußgängerin knickt beim Überqueren der Straße außerhalb einer Fußgängerfurt in einem kleinen, flachen Schlagloch um. Eine Haftung wurde in diesem Fall verneint, da der Zustand der Straße im Hinblick auf die Anforderungen des Fahrzeugverkehrs verkehrssicher war.)
Straßenreinigung Ratsherr Grimm weist darauf hin, dass in einigen Straßen der Reinigungsklasse 3 trotz eines vierzehntägigen Reinigungsintervalls keine Reinigung stattgefunden habe. Er wolle wissen, wie die Reinigung gehandhabt werde und ob die Anlieger Gebühren erstattet bekämen.
Stadtbaurätin Gundermann sagt eine Beantwortung zum Protokoll zu.
Antwort der Verwaltung: Nach Aussage von Herrn Fugel, Leiter des Betriebshofes der AGL, führt der Betriebshof eine Übersicht über die Straßen, die aus den verschiedensten Gründen nicht wie klassifiziert, gereinigt werden können. Aussagen zu Einzelfällen können aber nur gemacht werden, wenn bekannt ist, um welche Straßen es sich handelt.
Er weist darauf hin, dass bei Frostgefahr grundsätzlich nicht gereinigt werde. Die Fahrzeuge arbeiten mit Wasser, das dann gefrieren würde. In dieser Zeit werde dann statt der Reinigung der Winterdienst durchgeführt.
Eine Gebührenerstattung wegen Einschränkung und Unterbrechung der Straßenreinigung wird in § 6 der Straßenreinigungsgebührensatzung geregelt. Danach besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung falls die Straßenreinigung aus zwingenden Gründen in einer Straße für weniger als einen Monat eingestellt werden muss. Ein Minderungsanspruch besteht auch nicht, wenn für weniger als drei Monate die Reinigung in der Straße insbesondere wegen Straßenbauarbeiten oder anderer örtlicher Gegebenheiten in ihrer Intensität oder flächenmäßigen Ausdehnung eingeschränkt werden muss. Gleiches gilt, wenn die Hansestadt Lüneburg aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen gehindert ist, die Straßenreinigung durchzuführen.
Sollte die Straßenreinigung über eine längeren Zeitraum nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, meldet der Betriebshof der AGL dies dem Bereich 21 – Steuern. Dort wird dann geprüft, ob eine Gebührenerstattung zu erfolgen hat.
Graffiti Ratsherr Schwake berichtet von der steigenden Anzahl Graffitis in den letzten Monaten. Er möchte wissen, was man dagegen unternehmen könne, insbesondere um die Graffitis zu entfernen und welcher Kostenaufwand damit verbunden wäre.
Oberbürgermeisterin Kalisch berichtet, dass stadtseitig immer mal legale Räume für Graffitis zur Verfügung gestellt worden seien. Außerhalb dieser Räume sei dies Sachbeschädigung, die von der Hansestadt Lüneburg verurteilt werde.
Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass die Hansestadt Lüneburg nur Graffitis an ihren eigenen Gebäuden entferne, da es sich um eine Angelegenheit des Privateigentümers handele. Die Bauaufsicht könne nicht regulierend eingreifen.
Metronom Ratsherr Goralczyk geht auf die Mitteilung ein, dass der Metronom aufhöre und stellt die Frage, wie es weitergehen werde und sich die Veränderung auf die Mobilitätszentrale im Bahnhofsgebäude auswirke.
Erster Stadtrat Moßmann berichtet, dass sich Minister Lies bereits positioniert habe und eine neue Konzession ab Mitte 2026 vergeben werden soll. Bis dahin gelte der Vertrag mit Metronom weiter. Die Nutzung der Mobilitätszentrale sei als Vorgabe im künftigen Verkehrsvertrag enthalten, um den Service im Bahnhof zu gewährleisten.
Kita Neu Hagen Ratsherr Pols erfragt den Sachstand zum Bau der Kita in Neu Hagen. Er wolle wissen, ob die Einweihung noch in der aktuellen Ratswahlperiode erfolgen könne.
Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die Beschlüsse im Verwaltungsausschuss. Sie sei zuversichtlich, dass die Einweihung bis Oktober 2026 möglich ist.
Drogenhandel in der Innenstadt Ratsherr Gaberle fragt nach, was gegen den Drogenhandel, der in der Münzstraße beobachtet werde, getan würde.
Erster Stadtrat Moßmann berichtet, dass die man in Kontakt mit der Polizei stehe. Auch wenn man der Szene gerne Einhalt gebieten würde sei man bei der Verfolgung auf die Polizei angewiesen. Die Stadt könne nur bedingt handeln. Für den Bereich Gewerbe und Glücksspiel würden die Örtlichkeiten aufgesucht.
Ratsvorsitzende Grunau beantragt die Verlängerung der Sitzungsdauer. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.
Sportplätze Kaltenmoor Ratsherr Nehring erkundigt sich, wann die Sanierung der Sportplätze in Kaltenmoor, die vom LSV genutzt würden, ausgeschrieben werde.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Mittel in den Haushalten für 2024 und 2025 bereitgestellt sind. Wenn der Haushalt genehmigt und die ausgeschriebene Personalstelle besetzt sei, könnten die Planungen in 2024 erstellt und 2025 umgesetzt werden. Bis dahin werde der LSV für die Rasenpflege finanziell unterstützt.
Neue Stellen im Stadtteilmanagement Ratsherr Nehring fragt nach, wann die neuen Stellen im Stadtteilmanagement ausgeschrieben würden und für welche Vertragslaufzeit.
Stadtrat Forster erklärt, dass die Stellen im Stadtteilmanagement zum 15.02.2024 ausgeschrieben würden. Die Stellen wären für drei Jahre zu besetzen.
Bürger:innen-Rat Ratsherr Nehring hinterfragt, ob dem Bürger:innen-Rat, der ein Nutzungskonzept für das Glockenhaus entwickeln soll, auch das Schadstoffgutachten zur Verfügung gestellt werde.
Herr Müller, Leiter der Stabsstelle nachhaltige Stadtentwicklung, geht darauf ein, dass das Schadstoffgutachten urheberrechtlich geschützt sei. Die Vorbereitung laufe mit dem Bereich Gebäudewirtschaft zusammen, die Informationen aus dem Gutachten würden dem Bürger:innen-Rat selbstverständlich zur Verfügung gestellt.
Diskriminierende Sprache Ratsfrau Dr. Dartenne geht auf Äußerungen im Laufe der Sitzung und im letzten Bauausschuss ein: sowohl die Anfrage eines Einwohnenden heute sei diskriminierend gegenüber Anwesenden gewesen als auch Äußerungen des Ratsherrn Pols heute und des Vorsitzenden des Bauausschusses in der letzten Aussschusssitzung sehe sie als frauendiskriminierend an. Sie fragt Oberbürgermeisterin Kalisch nach Unterstützung, damit derartige Äußerungen nicht wiederholt würden.
Oberbürgermeisterin Kalisch sagt zu, sich hierzu mit der Gleichstellungsbeauftragten auszutauschen. Sie weist noch einmal auf das zu Beginn der Sitzung beworbene Seminar im Rahmen der Woche gegen Rassismus hin.
Ratsherr Pols stellt klar, dass seine Ausführungen als Scherz und nicht diskriminierend gemeint gewesen seien.
Ratsherr Schultz ergänzt, dass auch er wertschätzend mit Frauen umgehe.
Ratsvorsitzende Grunau regt an, dass sich alle Ratsmitglieder sensibilisieren mögen. Änderungen in der sprachlichen Kultur seien möglich.
Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 21:25 Uhr geschlossen.
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