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Auszug - Bebauungsplan Nr. 174, 1. Änderung "Am Wienebütteler Weg" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.02.2024    
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/11081/23 Bebauungsplan Nr. 174, 1. Änderung "Am Wienebütteler Weg" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Kohlstedt meint, dass das Baugebiet über Jahre verzögert worden sei. Nun solle eine Anpassung beschlossen werden, die sich aufgrund eines Normenkontrollverfahrens ergeben habe. Er fordere die Zustimmung ein, damit gebaut und etwasr die Menschen getan werdennne.

 

Ratsherr Polsgt zur Klarstellung hinzu, dass es die Änderung des Bebauungsplanes nicht bedurfttte. Die Arbeitentten die Verwaltung nur blockiert und scheinen reine Verzögerungstaktik zu sein. Er erkundigt sich, ob es Verkaufsverhandlungen gebe und Notarverträge abgeschlossen worden seien. Außerdem wolle er wissen, was mit den Mehrfamilienhäusernre.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch stellt klar, dass schon vor der Sommerpause mit den Erschließungsarbeiten begonnen worden sei. Die Anpassung des Bebauungsplanes sei das Ergebnis aus dem Gerichtsurteil zur Normenkontrollklage und habe zu keinen Verzögerungen geführt. Es diene jedoch der Rechtssicherheit.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass man die Empfehlung des Gerichts bezüglich der Heilung umgesetzt habe. Der Bereich Tiefbau habe parallel die Erschließungsleistungen auf den Weg gebracht hat. Aktuell mmere man sich um die Planungsleistungen für den Kreisverkehrsplatz. Bezüglich der Grundstücksverkäufe wird berichtet, dass Verträge zwischen der Stadt und den Stiftungen geschlossen wurden. Weitere Verträge habe man nicht schließen können, die die Kostensicherheit noch nicht gegebenre. Die Kaufinteressenten, denen im Vergabeverfahren für Einzel- und Doppelhäuser ein Zuschlag erteilt wurde, wurden informiert. Weitere Flächen seien für Baugruppen reserviert. Bei den Vertragsabschlüssen gebe es im Übrigen keinen Grund zur Eile, da die Erschließungsarbeiten noch ngere Zeit andauern würden. Man sei mit Hochdruck dabei.

 

Ratsherr ppen erklärt, dass er hinsichtlich der Wärmeversorgung und des Straßenbelags angesprochen wurde. Er wolle wissen, ob es einen Abnahmezwangr das Wärmenetz gebe und ob es richtig sei, dass Fsterasphalt geplant ist. Er fragt, ob dies notwendigre.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass das Energiekonzept noch besprochen werde. Erste Planungen lägen vor, ssten aber noch überarbeitet werden.

 

Erster Stadtrat Moßmann ergänzt, dass Flüsterasphalt im Gebiet nicht vorgesehen sei. Der Einbau werde eventuell im Rahmen der Sanierung der Kreisstraße eingeplant.

 

Ratsherr Grimmt zur Abstimmung, damit das Verfahren fortgesetzt werden könne, unabhängig von der Notwendigkeit einer Heilung. Es müsse festgestellt werden, dass Baugenehmigungen in 2024 nicht erteilt würden, da erst die Erschließung fertig gestellt werdensse.

 

Der Antrag zur Geschäftsordnung, die Redeliste zu schließen, wird mehrheitlich angenommen

 

Ratsherr Feldhaus stellt klar, dass das Baugebiet im Kontext mit dem Klimawandel zu sehen sei. Die Kaltluftschneise sei kein prosaisches Werk, sondern grundlegendr eine verträgliche Lebensfähigkeit in der Lüneburger Innenstadt. Die Probleme mit der Bewohnbarkeit tten gründlich abgewogen werdenssen.

 

Ratsherr Neumann geht noch einmal auf das Energiekonzept ein und fragt nach, ob den Käufern transparent gemacht würde, dass ein Anschlusszwang für das Fernwärme-Kaltnetz nicht bestehe und die Gebäudeeigentümer ihre Anschlüsse unabhängig vom Avaconnetz erstellen könnten.

 

Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass das Fernwärme-Kaltnetz nur wirtschaftlich sei, wenn es einen Anschluss aller Gebäude gebe. Daher würden Übergabestationen im Haus erstellt, die im Eigentum der Avacon blieben. Die Eigentümer könnten durch die Nutzung regenerativer Energien die Abnahme reduzieren. Im Detail seien die Kosten noch nicht ermittelt. Er bestätigt erneut, dass die Änderung des Bebauungsplans zur Rechtssicherheit nach der Entscheidung durch das OVG empfohlen wurde aber bei den Bauabläufen zu keinen Vergerungen geführt habe.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ einschließlich Begründung, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 34

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 4