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Auszug - Antrag "Gewerbegebiet Gebrüder-Heyn-Straße" (Antrag der FDP-Fraktion vom 15.05.2023, eingegangen am 15.05.2023)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 11.12.2023    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Hansekontor Eingang E
Ort: Rathaus, Eingang E
VO/10682/23-1 Antrag "Gewerbegebiet Gebrüder-Heyn-Straße" (Antrag der FDP-Fraktion vom 15.05.2023, eingegangen am 15.05.2023)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau PrüferBezüglich:
VO/10682/23
Federführend:06 - Bauverwaltung Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Nimmerjahn, Alina   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Grimm erklärt zu seinem Antrag, dass die Firmen aus Lüneburg weggehen. Daher müsse man etwas für die Lüneburger Gewerbebetriebe machen. Es gebe Fchen, die bereits seit den 60er/70er Jahren geeignet ren. Er könne nicht verstehen, was der Hinderungsgrund sei. Auf einer benachbarten Fläche sei ein großes Holzlager entstanden, welches als Auflage die Umsiedlung der Rentierflechte erhalten habe. Dass die stadteigene Fläche als Steinlager benötigt würde, könne er verstehen. Es müsse jedoch Möglichkeiten an anderer Stelle geben. Aus den vorgenannten Gründen sei der Antrag gestellt worden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass Herr Eberhard die Restriktionen anhand der als Anlage beigefügten Präsentation vorträgt und im nichtöffentlichen Teil ergänzen würde. Es gebe auch noch einen anderen Interessenten für diese Fläche. Der nichtöffentliche Teil der Präsentation werde dann vorgezogen und vor der Abstimmung vorgetragen.

 

Herr Eberhard (Bereichsleiter 61) zeigt die Fläche, den beantragten Teilungsvorschlag und den rechtskräftigen B-Plan. Im B-Plan sei ein Industriegebiet mit hohen Ausnutzungsziffern festgesetzt. Zudem erläutert er den Auszug aus dem Landschaftsplan mit der Biotoptypenkartierung. Auf der Fläche befinde sich die streng geschützte Rentierflechte, welche nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz jedoch auch unter bestimmten Voraussetzungen umgesiedelt werden könne

 

Weiter macht Herr Eberhard die Notwendigkeit des Steinlagers auf der stadteigenen Fläche als Lagerr Straßenbaumaterial deutlich und erklärt, dass im Zuge des Ausbaus der A39 die Fläche von der Autobahngesellschaft überplant wird. Auf der Fläche finde temporär die Baustelleneinrichtung statt. Anschließend stehe nur noch die Hälfte der Fläche zur Verfügung.

 

Weitere Aspekte und Entwicklungsmöglichkeiten, die über die Nutzung als Steinlager hinausgehen, werden im nichtöffentlichen Teil vorgetragen und diskutiert.

 

 

Nach der Diskussion im nichtöffentlichen Teil stellt Ratsherr Grimm den Geschäftsordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt bis zur Ausschusssitzung im März zurückzustellen. Bis dahin könnten alle Informationen gesammelt und zusammengestellt werden.

 

 

Der Antrag wird einstimmig zurückgestellt.

 

 


Beschluss:

 

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_FDP GebrHeyn 01_06 (956 KB)