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Beschluss: Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2022 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2022 in Höhe von insgesamt 1.108.310,59 EUR wird ein Betrag in Höhe von 582.756,10 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 481.263,87 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt. Darüber hinaus wird ein Betrag von 44.290,62 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung. b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird zur Kenntnis genommen. c) Der Oberbürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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