Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Frau Hesebeck (Fachbereichsleiterin 7) erklärt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation, dass man kurz vor dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn stehe. Sie stellt den derzeitigen Ist-Zustand der stark erneuerungsbedürftigen Brücke und den Soll-Zustand anhand von Plänen vor. Die Brücke werde von 11,40 auf 18,45 Meter verbreitert. Es gebe eine dritte Fahrspur, die beispielsweise für einen Bus oder als Radfahrspur zum Einbiegen in die Bahnhofsstraße genutzt werden könnte. Die Aufteilung des Querschnitts werde man in einem späteren Prozess entscheiden. Die neue Brücke sei keine Bogenbrücke mehr und man habe auf kompletter Breite eine unbeschränkte Durchfahrtshöhe von 4,50 Meter.
Seit einem halben Jahr stehe Herr Ritter zur Absprache der Kreuzungsvereinbarung im Austausch mit der DB.
Herr Ritter (Bereich 72) erläutert, was eine Kreuzungsvereinbarung ist und erklärt, dass ein Kostenteilungsschlüssel verbindlich fixiert wurde. Vor Jahren habe dieser bei 70 Prozent für die Stadt gelegen, aber nach langen Verhandlungen konnte man sich auf 58,62 Prozent für die Stadt einigen. Während der Verhandlungen habe man das Verlangen der Bahn und der Stadt in einem Brückenentwurf dargestellt. Das Verlangen der Stadt mit der Öffnungsweite und einer Durchfahrtshöhe von 4,50 Meter sei höher als das von der Bahn vorgetragene Verlangen eines Not- und Wartungsweges von 80 cm Breite. Inzwischen habe man der Bahn nachgewiesen, dass sie auch eine höhere Tragfähigkeit und höhere Anpralllasten berücksichtigen bzw. verlangen muss. Insbesondere hieraus resultiert der Kostenteilungsschlüssel.
Die Gesamtkosten seien mit 38 Mio. Euro brutto geschätzt, wovon die Stadt 22 Mio. Euro und die Bahn 16 Mio. Euro übernehmen würden. Den Anteil der Kosten für die Stadt lasse sich jedoch durch Förderungen und einen Ablösebetrag auf ca. 4,9 Mio. Euro reduzieren. Herr Ritter stellt die genaue Berechnung anhand der Präsentation dar. Ob es letztendlich bei 38 Mio. Euro bleibt, könne aufgrund der steigenden Baukosten, etc. nicht verbindlich gesagt werden. Weiter erläutert er, dass es Mustervereinbarungen zwischen dem Bund und der DB gebe, die nicht für jede Kommune optimal seien. Daher habe man sich juristische Unterstützung von einem Rechtsanwalt aus Berlin geholt, der auf das Eisenbahnkreuzungsgesetz spezialisiert sei und viele Punkte für die Stadt rausgearbeitet hat. Zudem habe ein Prüfbüro aus Osnabrück die fiktiven Entwürfe der Bahn geprüft, sodass insgesamt ein optimales Ergebnis entstanden ist.
Anschließend stellt Frau Hesebeck den anvisierten Zeitplan vor und erklärt, dass nach Fertigstellung des Brückenbaus mit der Straße begonnen werden könne.
Auf Nachfrage von Ratsfrau John erklärt Herr Ritter, dass die Stadt als Straßenbaulastträger für die Verkehrssicherungspflicht der Straße und die Bahn für die Brücke zuständig sei.
Ratsherr Grimm fragt, ob der verschlossene Aufgang zum Gleis wieder geöffnet werden soll und wie eine Überschwemmung der Straße verhindert wird. Außerdem fragt er, weshalb vor zwei Jahren gesagt wurde, dass der Beginn aufgrund der Sperrzeiten des Eisenbahn-Bundesamtes nicht erfolgt. Die Kreuzungsvereinbarung sei schließlich auch noch nicht geschlossen.
Herr Ritter erklärt, dass eine Öffnung des Aufgangs andiskutiert wurde, aber von der Bahn nicht gewollt sei. Die Thematik der Überschwemmung sei von der AGL bei den Planungen berücksichtigt worden.
Frau Hesebeck berichtet, dass man seit 10 Jahren an der Kreuzungsvereinbarung sitze. Die Sperrzeiten und nicht die fehlende Kreuzungsvereinbarung seien vor zwei Jahren der Grund gewesen, dass nicht früher begonnen wurde.
Auf Nachfrage erläutert Herr Ritter, dass die Stadt Lüneburg auch bei steigenden Kosten mit dem gleichen Kostenteilungsschlüssel beteiligt ist. Es sei im Eisenbahnkreuzungsgesetz nicht vorgesehen, dass die Kosten auf eine bestimmte Summe gedeckelt werden können. Außerdem beantwortet er weitere Fragen des Ratsherrn Kohlstedt zur Kostenberechnung.
Herr Ritter erklärt, dass die Bahn nur Rechnungen stellen kann, wenn auch Arbeiten stattgefunden haben. Für dieses und nächstes Jahr würde die Bahn 2,5 Mio. Euro für vorbereitende Maßnahmen in Rechnung stellen. Die Bahn sei bereits mit 14 Mio. Euro für die Kosten der Hilfsbrücken in Vorleistung gegangen.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Lotze erklärt Herr Ritter, dass die Brücke 2026 fertig sein soll und Mitte 2026 der Bahnbetrieb für etwa 1 bis 2 Wochen unterbrochen sei. Während der Bautätigkeiten sei die Durchfahrt in der Bleckeder Landstraße für etwa 2 Jahre nicht möglich.
Frau Hesebeck versichert, dass man gleichzeitig auch die Dahlenburger Landstraße im Blick habe, um eine gleichzeitige Sperrung auszuschließen. Im Rahmen der Arbeiten am Lucia Gelände werde man auch die Drainagen in der Dahlenburger Landstraße unterhalb der Fußgängerbrücke instand setzen.
Ratsherr Blanck erkundigt sich, was passiert, wenn Alpha E umgesetzt und der Bahnhof Lüneburg geschlossen würde.
Herr Ritter erklärt, dass die Bahn keine Stellung zur Y-Trasse und dem Hochleistungskorridor genommen habe. Daher gehe man davon aus, dass die Brücke bestehen bleibt.
Ratsherr Blanck bittet, dass die Information und eine anklagbare Aussage der Bahn bis zum VA vorliegen.
Herr Ritter ergänzt, dass es mit dem jetzigen Realentwurf ein Planfeststellungsverfahren gab. Dies sei abgeschlossen und werde veröffentlicht.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt dem Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung für den Bau der DB Brücke Bleckeder Landstraße zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||