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Auszug - Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße" Entwurfsbeschluss Beschluss über die öffentliche Auslegung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 27.11.2023    
Zeit: 15:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10946/23 Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße" Entwurfsbeschluss Beschluss über die öffentliche Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert einleitend, dass es heute nicht um einen Satzungsbeschluss, sondern den Entwurfsbeschluss gehe. Zudem werde man zeigen, wie sich das Projekt seit der frühzeitigen Beteiligung verändert habe.


Der Architekt Herr Schenk ordnet die Fläche anhand der als Anlage beigefügten Präsentation örtlich ein und zeigt noch einmal die Ergebnisse des Workshops des Forums Baukultur von vor 1,5 Jahren. Anschließend stellt er die Gebäude im östlichen Teil vor und erläutert, dass die Baufenster fast genau dem Konzept des Workshops entsprechen. Er erklärt, dass es auf dem begrünten Dach der Tiefgarage eine öffentlich zugängliche Freifläche geben wird. Zudem solle der Platz im Norden durch ein höheres Einzelgebäude städtebaulich markiert werden.

 

Herr Patt stellt den B-Plan Entwurf vor und erklärt, dass dieser den planungsrechtlichen Rahmen abbilden soll. Der B-Plan solle durch Baulinien konkrete Baukörper gewährleisten. Weiter stellt er die zu erhaltenden Bäume dar und erklärt den Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie. Der Fußngerbereich werde gestaltet und es entstehe ein urbanes Gebiet. Dies bedeutet, dass im Erdgeschoss nur gewerbliche- bzw. Einzelhandelsnutzung und im Obergeschoss sowohl gewerbliche- als auch Wohnnutzung erlaubt ist. Parallel zum B-Plan sei ein Schallschutzgutachten erarbeitet worden. Die Zahl der Vollgeschosse sei zwingend festgesetzt und die Trauf- und Firsthöhen für den Neubaukomplex seien so festgesetzt, dass er mit der Nachbarbebauung und den Bestandsgebäuden korrespondiert.

 

Ratsherr Grimm erkundigt sich nach den konkreten Veränderungen.

 

Herr Patt erklärt, dass die Grundstruktur mit dem Vorentwurf gut verglichen werden könne. In den textlichen Festsetzungen gebe es ausdifferenziertere Lärmschutzmaßnahmen und im südlichen Bereich sei eine weitere Baumreihe aufgenommen worden. Die örtliche Bauvorschrift lasse Gestaltungsspielraum bzgl. der Fassade zu und Dachflächen müssten begrünt werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Pols erklärt Herr Patt, dass der schraffierte Bereich als Fußngerbereich hergestellt würde.

 

Ratsfrau Lotze fragt, wie sich der gne Innenbereich herstellen lässt, wenn es lftig auf verschiedenen privaten Flächen liegt. Zudem erkundigt sie sich, wie sichtbares Wasser untergebracht werden könnte und fragt nach dem Nachhaltigkeitsaspekt des grünen Deckels.

 

Herr Patt erklärt, dass wenn der B-Plan verabschiedet wird, die Tiefgarage mit begrüntem Deckel zwingend erstellt werden muss.

 

Herr Eberhard erklärt, dass es nur für den östlichen Bereich einen Architekturentwurf und Plan gebe. Man wolle aber eine gemeinschaftliche Gestaltung für den gesamten Bereich und mit dem Angebotsplan und den engen Grenzen die gewünschte Bebauung gewährleisten.

Er hoffe, dass das Land hinterherziehen wird. Eine so große Fläche im Innenstadtbereich sollte nicht liegen gelassen werden. Wenn gebaut wird, müsse in der dargestellten Form bebaut werden.

 

Herr Schenk erklärt, dass der Substrataufbau zwischen 0,8 und 1,0 Meter dick sei. Dadurch könne das Regenwasser aufgenommen werden. Auf dem Deckel sei eine Freizeit- und Kinderspielfläche bis hin zu kleineren Baumpflanzungenglich. Auch die Dachbegrünung biete einen Regenrückhalt.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass solche Themen, wie das Wasserspiel, in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werdennnten. Zudem würde darin auch die Erstellung von 30 % der Wohnfläche als mietpreisgebundener Wohnraum vereinbart.

 

Ratsfrau Raiher erkundigt sich nach der Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten, einer Fassadenbegrünung sowie der Wärmeversorgung.

 

Herr Schenk erklärt, dass auf der südlichen Fläche 51 WE und auf der nördlichen Fläche 40 WE entstehen könnten. Die Gewerbeeinheiten liegen zwischen mind. 5-6 und bei kleinteiligeren Einheit zwischen 10 und 12.

 

Herr Patt erklärt, dass es bei der Fassadenbegrünung um die Flächen, an die angedockt werden soll, geht. Ein energetisches Konzept sei noch nicht abschließend erarbeitet.

 

Ratsherr Kohlstedt erkundigt sich, weshalb die Parkpalette nicht fertig gebaut wird.

 

Herr Schenk erklärt, dass dies nur ein Bauabschnitt und kein vorweggenommenes Endstadium sein soll.


Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass sie das Gespräch mit dem Land suchen werde. Sollte sich das Land gegen eine zeitnahe Bebauung aussprechen, müsste die Fertigstellung des Deckels im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

 

Herr Eberhard erklärt, dass der heutige Beschluss mit einem breiteren Wege- und Leitungsrecht, als in der Vorlage dargestellt, beschlossen werden soll. Die Unterlagen rden ausgetauscht und dem VA in dieser Form zum Beschluss zur Verfügung gestellt.

 

Ratsherr Pols erkundigt sich, ob geplant ist, die Betonstraße aufzunehmen oder zu asphaltieren.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es Überlegungen gab. Die Antwort werde dem Protokoll beigefügt.

 

Ergänzung:

Die Antworten werden den Mitgliedern des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung gesammelt nachgereicht.

 


Beschluss:

 

1.      Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ einschließlich Begründung wird beschlossen.

2.      Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern. Zusätzlich sind der Inhalt der Auslegungsbekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_BP153IV_Auslegungsbeschluss_Hanseviertel IV (4106 KB)