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Herr Andreas Kellner, Bei Mönchsgarten 7, 21339 Lüneburg, stellt folgende Einwohnendenfrage:
„Am 23.11.2023 berichtete die LZ unter der Überschrift „Platz für viele neue Nachbarn“ von großen neuen Baugebieten in Oedeme und Rettmer. Viele „alte Nachbarn“ wohnen seit Jahrzehnten in Lüneburg auf Erbbaugrundstücken, die ursprünglich kostengünstigen Wohnraum für kleinere Einkommen, junge Familien etc. ermöglichen sollten.
Durch die jahrelange Niedrigzinspolitik und die einhergehende spekulative Preissteigerung bei Baugrundstücken hat sich dieses Ziel heute ins Gegenteil verkehrt: durch die Koppelung des Erbbauzinses an den Bodenrichtwert, der diese Spekulationswelle nachzeichnet, sind bei vielen ausgelaufenen oder bald auslaufenden Erbpachtverträgen die Forderungen bei Neuabschluss absolut unbezahlbar geworden: bis zum 17fachen des Erbbauzinses, bis zu 1.000 €!
Erste Häuser stehen unverkäuflich leer, viele werden bald folgen. Helfen kann hier nur, nach dem Beispiel vieler anderer Städte in Deutschland, den Zinssatz zu senken wie z.B. in Hamburg (1,3 %) oder Lübeck (2 %). Bundesweit ist der Durchschnittssatz inzwischen auf 2,7 % gesunken. Aber die Stadt Lüneburg und die Klosterkammer fordern weiterhin 5 % auf den Bodenrichtwert. Dies treibt die Bewohner aus ihren ein Leben lang abbezahlten Häusern und auf den Wohnungsmarkt der so weiter angespannt wird.
Frage: Wann wird die Stadt Lüneburg ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den „alten Nachbarn“, die heute vielfach Rentner mit schmalen Einkommen sind, endlich gerecht und ihren Erbbauzins auf ein bezahlbares Niveau sinken?“
Stadtrat Rink erklärt, dass dieses Thema auch in der Stadtverwaltung und dem Rat angekommen sei. Erst kürzlich habe man darüber im Finanzausschuss diskutiert. Die Fraktionen würden sich dem Thema annehmen und gemeinsam mit der Verwaltung an Lösungen arbeiten. Es habe zudem bereits ein Kick-off-Gespräch zwischen der Verwaltung und den Fraktionsvorsitzenden gegeben und die Möglichkeiten der Steuerungen geprüft. Es sei besprochen, dass beide Seiten betrachtet werden sollen. Außerdem gebe es eine hinreichende Sensibilität und es werde an Lösungen gearbeitet.
In den nächsten zwei Jahren würden keine Erbbaupachtverträge auslaufen. In 2026 laufen zwei Verträge aus, einer stehe jedoch bereits kurz vor der Verlängerung.
Herr Kellner erklärt, dass nicht die nächsten zwei Jahre entscheidend sind, sondern die nächsten Jahrzehnte. Die Banken würden keine Käufe von Häusern mit Erbbaupachtverträgen finanzieren, wenn die Laufzeit geringer als 10 Jahre sei. Dies mache die Häuser unverkäuflich. Man dürfe die Nachbarn nicht im Stich lassen.
Ergänzung: Im Nachgang zur Sitzung hat Herr Kellner telefonisch mitgeteilt, dass die Banken für die Finanzierung von Häusern mit Erbbaupachtverträgen eine Laufzeit von mind. 30 Jahren fordern.
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