Bürgerinformationssystem
Der Tagesordnungspunkt wird entgegen der ursprüngliche Tagesordnung als TOP 8 statt als TOP 7 behandelt.
Herr Forster erläutert, dass die beschließenden Ausschussmitglieder Thorben Peters und Rudy Kaufmann vom Stadtjugendring e.V. von der politischen Beratung und der anschließenden Beschlussfassung als Antragstellende ausgeschlossen sind. Die Teilnahme an der Diskussion als Antragstellende ist zulässig. Herr Peters geht erläuternd auf den Antrag auf "Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses für den Stadtjugendring e.V." des Stadtjugendrings vom 14.10.2023, eingegangen am 14.10.2023 ein. Die Höhe des städtischen Zuschusses für den Stadtjugendring e.V. liegt gleichbleibend seit 2014 bei jährlich 13.500,00 EURO. Es wird, anders als im gestellten Vorantrag, eine Erhöhung des Zuschusses um lediglich 6.500,00 EURO ab dem Haushaltjahr 2023 beantragt, die sich wie folgt zusammensetzt: - Betriebskosten in Höhe von 2.000,00 EURO - Personalkosten in Höhe von 4.500,00 EURO. Mit der Erhöhung der Personalkosten sollen die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter:innen entlastet werden. Herr Forster erläutert, dass sich der Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses ab dem Haushaltsjahr 2023 bezieht. Da im Haushaltsplan 2023 und im Haushaltsentwurf 2024 Zuschüsse in Höhe von jährlich 13.500,00 EURO vorgesehen sind, sind für die beantragten Mehrkosten ab 2023 Deckungsmöglichkeiten erforderlich. Herr Forster schlägt vor, den Antrag zur Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses für die Jahre 2023 und ab 2024 wie folgt getrennt abzustimmen: - Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von einmalig 6.500,00 EURO mit dem Auftrag an die Verwaltung, Deckungsmöglichkeiten zu finden; - Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses für den Stadtjugendring e.V. ab dem Haushaltsjahr 2024 und Folgejahre von derzeit jährlich 13.500,00 EURO auf jährlich 20.000,00 EURO.
Frau Kabasci bedankt sich für die Gesprächsangebote beim Stadtjugendring e.V., sie kann sich eine Zustimmung des Antrages vorstellen, verweist aber auch auf den TOP 11, der im nichtöffentlichen Teil behandelt wird. Frau Henze bittet um mehr inhaltliche Informationen über die Tätigkeiten des Stadtjugendrings e.V., wie genau gestalten sich die Aufgaben und ist die Wirtschaftlichkeit gegeben. Sie wünscht sich mehr Kontakt mit dem Stadtjugendring e.V.. Frau Bauseneick erklärt, dass sie dem Antrag nicht zustimmen wird. Die Tätigkeiten des Stadtjugendrings e.V. müssen klarer dargestellt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den freiwilligen Leistungen, die Jugendarbeit ist wichtig und breit aufgestellt, die finanziellen Mittel müssen gut verteilt werden. Die Aufstellung des Haushaltes 2024 ist erfolgt, der Antrag des Stadtjugendrings e.V. wurde nicht rechtzeitig eingereicht. Um eine Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses ab dem Haushalt 2025 berücksichtigen zu können, ist der Antrag durch den Stadtjugendring e.V. rechtzeitig in 2024 zu stellen. Herr Peters erläutert, dass es für 2023 um einen Defizitausgleich geht, um die tatsächlich angefallenen Kosten decken zu können. Insbesondere der Jugendbus und die Räumlichkeiten werden nachgefragt. Frau Wortmann-Wanke merkt an, dass es hier um die Förderung junger Menschen geht, die sich ehrenamtlich betätigen. Herr Forster möchte wissen, ob sich der Antrag des Stadtjugendrings e.V. lediglich auf den Defizitausgleich für 2023 in Höhe von 6.500,00 EURO bezieht oder um eine dauerhafte Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses ab 2023 in Höhe von jährlich 6.500,00 EURO. Herr Peters erklärt, dass sich der Antrag auf eine dauerhafte Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses ab 2023 bezieht. Herr Forster erläutert, dass der Jugendhilfeausschuss für das Haushaltsjahr 2023 nur über Mittel entscheiden kann, die in den Bereich des Jugendhilfeausschusses fallen, ein Deckungsvorschlag der Verwaltung muss somit aus diesem Bereich erfolgen. Da der Haushalt 2024 bereits eingebracht ist, gibt es zwei Varianten: - die Verwaltung prüft, ob die zusätzlichen Mittel in Höhe von jährlich 6.500,00 EURO im Bereich der Jugendhilfe kostenneutral zur Verfügung gestellt werden können oder - es ergeht ein politischer Auftrag, den Haushaltsansatz 2024 um jährlich 6.500,00 EURO zu erhöhen. Hierzu ist jedoch ein Beschluss von VA und Rat erforderlich.
Frau Bauseneick möchte wissen, wie damit umgegangen wird, wenn auch andere Institutionen höhere Mittel, als im Haushalt 2024 eingebracht, benötigen. Herr Forster erläutert, dass jegliche Erhöhung von finanziellen Mittel wie in seinem vorangegangenen Wortbeitrag beschrieben erfolgen muss. Frau Bauseneick erklärt, dass sie dem Antrag des Stadtjugendrings e.V. nicht zustimmen kann, da es problematisch ist, wenn auch andere Institutionen höhere Mittel nach Aufstellung des Haushaltes geltend machen. Hier sind Prioritäten zu setzen.
Beschluss:
Herr Forster stellt zunächst den Antrag auf Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses für den Stadtjugendring e.V. für das Haushaltjahr 2023 wie folgt zur Abstimmung: Dem Stadtjugendring e.V. wird gemäß dem Antrag vom 14.10.2023 für das Haushaltsjahr 2023 – vorbehaltlich einer möglichen Deckung dieser zusätzlichen Mittel aus dem Fachbereich Familie und Bildung - einmalig eine Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses in Höhe von 6.500,00 € bewilligt.
Abstimmungsergebnis: Ja: 5
Anschließend schlägt Herr Forster den Abstimmungstext für die Erhöhung des beantragten städtischen Kostenzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2024 wie folgt vor: Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsansätze 2024 im Fachbereich fünf so umzuwidmen, dass die beantragte Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses für den Stadtjugendring e.V. in Höhe von jährlich 6.500,00 EURO aus Mitteln des Fachbereichs fünf gedeckt werden. Frau Wortmann-Wanke möchte von Herrn Peters wissen, ob die Abstimmung kostenneutral erfolgen soll. Herr Peters bejaht dies. Herr Forster erläutert nochmal, dass der Haushalt 2024 bereits eingebracht ist und eine kostenneutrale Deckung bedeutet, dass anderen Projekten, für die Haushaltsmittel rechtzeitig beantragt wurden, weniger Mittel zur Verfügung stehen. Herr Döhrmann ergänzt, dass eine Deckung aus dem Fördertopf: Richtlinien zur Förderung der freien Jugendhilfe (Vereine und Verbände), in dem Mittel in Höhe von 54.000,00 EURO für den Haushalt 2024 eingestellt wurden, geprüft werden könnte. Frau Wortmann-Wanke merkt an, dass es besser ist, den Antrag ab dem Haushaltsjahr 2025 zu stellen. Frau Bauseneick stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass sofort über den noch offenen Antrag abgestimmt wird. Herr Forster erläutert, dass über den Geschäftsordnungsantrag sofort abzustimmen ist. Frau Warnck stellt den Geschäftsordnungsantrag von Frau Bauseneick zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: Ja: 5 Dem Geschäftsordnungsantrag wird stattgegeben.
Herr Peters teilt mit, dass der Antrag des Stadtjugendrings e.V. in Bezug auf die Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2024 und Folgejahre zurückgenommen wird. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||