Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Eine Einwohnerin der Stadt Lüneburg führt einleitend aus: „Die Hansestadt Lüneburg verzeichnet durch rasant steigende Erbbauzinsen in den letzten Jahren und zukünftig teilweise um das 15-fach gestiegene Einnahmen. Regelmäßig werden seit Jahren die wachsenden Probleme der Erbbaurechtsnehmer: innen mit inzwischen horrenden Erbbauzinsen von den Betroffenen gegenüber der Stadt, im Projekt "Wem gehört Lüneburg" und in der Presse thematisiert. Die Hansestadt Lüneburg reagiert auf diese Entwicklungen und die damit verbundenen Schicksalsschläge mit kalter Ignoranz.“
Sie stellt dem Ausschuss die Frage: Wie hoch sind die Einnahmen aus Erbbauzinsen im städtischen Haushalt und im Verhältnis zum Gesamthaushalt und wozu wird die Stadt die auf Kosten überwiegend einkommensschwacher Bürger und Bürgerinnen generierten Einnahmen zukünftig verwenden?
Stadtrat Rink antwortet, dass sich Rat und Verwaltung der Sensibilität des Themas bewusst und hierzu in der Diskussion seien. Die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter würden den betroffenen Bürgern langfristige Beratungen anbieten. Herr Rink weist insofern den Vorwurf, die Hansestadt reagiere mit kalter Ignoranz, zurück. Außerdem bewege man sich beim Erbbaurecht keineswegs im rechtsfreien Raum, wodurch die Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt seien. Auch habe man keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Klosterkammer. Die Einnahmen aus Erbauzinsen würden sich derzeit auf ca. 1,3 Mio. € für die Hansestadt und ca. 2,5 Mio.€ für die Stiftungen belaufen. Eine Aussage, wofür diese Mittel eingesetzt werden, sei aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips nicht möglich, die Hansestadt erbringe aber im Interesse ihrer Einwohner viele freiwillige Leistungen überwiegend im sozialen Bereich.
Ein weiterer Einwohner führt aus: „In der Hansestadt Lüneburg stehen trotz massivem Wohnraummangel im bezahlbaren Segment inzwischen zunehmend Erbpacht-Häuser leer (z.B. Ernst-Braune-Str./ Bögelstr./ Jütkenmoor) und können aufgrund der hohen Erbbauzinsen nicht mehr verkauft werden. Können die Erbbaurechtsnehmer: innen bei Vertragsablauf die Erbbauzinsen nicht mehr zahlen, tritt der sogenannte "Heimfall" ein, d.h. die Hansestadt Lüneburg kauft die Häuser in der Regel zu 2/3 des Verkehrswertes zurück.“
Er stellt dem Ausschuss die Frage: Wie wird die Stadt bei zunehmenden Heimfällen aufgrund der astronomischen Erbbauzinsen die wachsende Zahl an aufzukaufenden Häusern zukünftig finanzieren und gleichzeitig den dadurch weiter steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum abdecken bzw. finanzieren?
Herr Rink führt aus, dass es gegenwärtig keine Heimfälle geben würde; insofern bestehe das Problem derzeit nicht. Die Ausschussmitglieder bestätigen für ihre Fraktionen, dass das Thema „angekommen sei“ und man sich mit dem Thema und der Suche nach sozialverträglichen Lösungen auseinandersetzen werde. Ausschussvorsitzender Schwake betont, dass überfraktionell an dem Thema gearbeitet werde, aufgrund der kommunalaufsichtlichen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung aber wenig Spielräume bestehen würden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||