Bürgerinformationssystem
Ratsherr Pols bittet um Auskunft, wann der Begleitausschuss zur A 39 wieder tage. Erster Stadtrat Moßmann antwortet, dass sich seit der letzten Zusammenkunft des Begleitausschusses im Frühjahr 2022 aus Sicht der Stadt wenig Neues ergeben hätte. Sobald es einen Planfeststellungsbeschluss für die A 39 gebe, werde die Stadt den Begleitausschuss wieder zusammenrufen.
Herr Wenk, stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag des ADFC, bittet um Auskunft zu der Evaluierungsmaßnahme Schomakerstraße. Herr Hagmaier, Leitung des Bereiches 35 – Mobilität –, antwortet, dass die Anwohnendenbefragung auf den Umgang mit den mobilen Elementen im Straßenraum, die Nutzung des Parkraums und der Verortung unterschiedlicher Verkehrsträger abziele. Sie werde bis zum 26.11.2023 durchgeführt, daher lägen noch keine Ergebnisse vor. Diese sowie die sich daraus abzuleitenden Maßnahmen würden im Mobilitätsausschuss kommuniziert.
Herr Wenk möchte vor dem Hintergrund seiner Anfrage im letzten Mobilitätsausschuss zu einer Tempo-30-Regelung im Brockwinkler Weg wissen, warum Tempo 30 in der Straße Bei Mönchsgarten angeordnet sei.
Erster Stadtrat Moßmann antwortet, dass sich die rechtliche Begründung für die Anordnung von Tempo 30 zum einen aus der Nähe zum PKL und zum anderen aus dem zunehmenden Baustellenverkehr am PKL ergebe.
Ratsherr Soldan fragt, warum die Länge der Tempo-30-Zone am Ochtmisser Kirchsteig je nach Fahrspur unterschiedlich beginnt bzw. endet. Erster Stadtrat Moßmann sagt die Beantwortung zum Protokoll zu.
Antwort als Nachtrag zum Protokoll: Aufgrund einer im März 2023 durchgeführten Verkehrsschau sollte das Verkehrszeichen 278-30 km/h (Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung) beidseitig entfernt werden, da das Verkehrszeichen 274-30 km/h (Beginn Tempo 30) mit den Zusatzzeichen 1012-51 („Kindergarten“), 1042-33 („Mo-Fr 7-17 h“) und 1001-30 („200 m“) versehen wurde. Verkehrspsychologisch wird sich über eine längere Strecke an die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten, wenn es kein Verkehrszeichen 278 gibt. Dieses führt eher dazu, schon vorher zu beschleunigen und damit das angeordnete Tempolimit zu missachten. Die beidseitige Entfernung des Verkehrszeichens 278 wird nun nachgeholt, so dass die Regelungen klar sind.
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