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Beratungsinhalt:
Ortsbürgermeister Schultz führt aus, dass der Ortsrat bezüglich § 93 Abs. 1 Nr. 2 des NKomVG einen Handlungsbedarf beschließen könne. Dies sei erfolgt und man habe hinsichtlich der Straßensanierung eine Prioritätenliste für die Stadt erstellt. Diese umfasse fünf Straßen, die im schlechten Zustand seien und auf die Sanierungsliste der Stadt mit aufgenommen werden müssten.
Herr Silex, Fachbereich Straßen und Brückenbau, prüft die Liste.
Beschluss:
Die Sanierungsliste des Ortsrates Ochtmissen wird einstimmig beschlossen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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