Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Neumann bringt den Antrag ein: geht um Formalismus im Zusammenhang mit dem antrag zum Was-sernutzungskonzept. Herr Strehse hat auf das Blockheizkraftwerk auf dem Gelände der AGL hinge-wiesen. dAraus Antrag abgeleitet, da keine Einspeisung möglich ist. Sollte Energie nutzbar machen im Rechtsrahmen bzw. den Rahmen dann anpassen. Steht am Beginn eines engen Gas- und Erdölmark-ten, vorangiges Heizmittel, braucht alternative Quellen. Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 34 Enthaltungen: 0 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||