Bürgerinformationssystem
Anfrage einer Bürgerin Ich möchte gerne wissen, ob sich die Stadt Lüneburg als Behörde, die für die Neubaupläne des Eltern-Kind-Zentrums die Abrissgenehmigung für den Altbau erteilt hat, um eine Prüfung der Denkmalschutzwürdigkeit durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege bemüht hat. Falls dies das Landesamt abgelehnt hat, würde ich gerne die Gründe der Nichtunterschutzstellung erfahren. Sollte ein Abriss nicht mehr zu verhindern sein, wäre es interessant zu erfahren, ob der jetzige Gebäudebestand mit seiner historischen Ausstattung dokumentiert wird oder bereits wurde und ob die Stadt erhaltenswerte Ausstattungsdetails vor dem Abriss bergen wird.
Nach meiner Kenntnis wurde bereits im Jahr 1897 mit der Errichtung des durch den Stadtbaumeister Richard Kampf entworfenen Lüneburger Krankenhauses begonnen, 1900 erfolgte die Inbetriebnahme, 1929 erfolgte eine Erweiterung. Bei laienhafter Betrachtung (ich bin weder Architektin noch Historikerin) erscheint mir besonders das Treppenhaus mit seinen wunderschönen Fliesen, aufwändig gearbeiteten Treppengeländern und Türen, sowie dem schmuckvollen Oberlichtfenster historisch wertvoll und erhaltenswert (Fotos anbei).
Mir ist wichtig herauszustellen, dass ich persönlich die Erweiterung des Krankenhauses inhaltlich begrüße - ich allerdings einen Erhalt oder Teilerhalt, bzw. eine Integration der historischen Substanz in den Neubau erwarten würde.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass es für das Bauvorhaben einen Architektenwettbewerb gegeben habe, der durch das Land begleitet wurde. Sie erläutert die Hintergründe, warum das schützenswerte Treppenhaus nicht erhalten werden kann. Der Abbruch wäre allerdings anzeigepflichtig. Eine Anzeige sei noch nicht eingereicht worden. Im Übrigen habe sie Gespräche geführt und ein Konzept zur Dokumentation des geschützten Bereiches angefordert. Es ist geplant, das Thema im Bauausschuss zu erörtern.
Ratsherr Pols ergänzt, dass er Kontakt zum Klinikum aufgenommen habe, um Teile des Glasoberlichts zu schützen.
Ratsherr Köppen regt einen transparenten Informationsaustausch an. Dies sollte auch Zwischenschritte erfassen.
Anfrage eines Bürgers Der Bundestag hat im Mai eine WHO-Reform beschlossen, die bald gültig werden könnte. Dadurch hat die WHO demnächst z. B. die Möglichkeit in einem selbst bestimmten Notfall, beliebig häufige Zwangsimpfungen, Quarantäne, Lockdowns oder andere Maßnahmen für alle Mitgliedstaaten völkerrechtlich bindend anzuordnen. Menschenwürde wurde gestrichen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, diese innerhalb von 48 Stunden umzusetzen und es gibt für uns Bürger keine Klagemöglichkeit mehr. Damit wurde unser Grundgesetz als Abwehrrecht gegen den Staat durch eine überwiegend privat getragene Organisation ausgeschaltet.
Ein Soldat muss den Befehl verweigern, wenn die Menschenwürde verletzt wird. Ich möchte vom Rat wissen, unter welchen Umständen er die Umsetzung der WHO-Anordnung verweigert.
Oberbürgermeisterin Kalisch stellt klar, dass sie niemals den Vorschlag machen würde, Gesetze nicht umzusetzen. Verwaltung und Rat hielten sich an Recht und Gesetz. Das Gesundheitswesen falle dabei nicht in die Zuständigkeit des Rates.
Anfrage eines Bürgers Im Frühjahr wurden in einer dubiosen Nacht- und Nebelaktion im fraglichen Baugebiet „Klinik Wienebüttel“ Bäume gefällt. Die Fledermäuse beurteilen offensichtlich die Aussagen in den Gutachten bzw. Ausführungen zum Bebauungsplan anders: nach regelmäßigem, zahlreichen Auftauchen in den letzten 15 Jahren sind sie in diesem Sommer verschwunden.
Der sogenannte `trockengefallene’ Teich enthielt entgegen der Gutachten oft Wasser. Vor einigen Wochen gab es den Versuch, mit Hilfe von Baggern diesen Teich zu verfüllen. Möglicherweise war dies ein erneuter Versuch, vollendete Tatsachen zu schaffen.
Halten es die Mitglieder des Rates angesichts dieses mehr als fraglichen Vorgehens für gerechtfertigt, in der Abwägung der Einwände im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Abwägungsvorschläge, die ja offensichtlich vom Planungsbüro selbst verfasst wurden, ohne gründlichste und kritische Einzelüberprüfung zu akzeptieren?
Ratsherr Schultz geht als Vorsitzender des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung auf die Anfrage ein. Er berichtet zum bisherigen Verfahren und widerspricht den Ausführungen des Fragestellers.
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