Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Erster Stadtrat Moßmann geht angesichts der bisherigen Diskussionen zu der vorgelegten Satzung darauf ein, dass er die Satzung weder aus der Sicht des Kulturdezernenten noch als Kulturverhinderer vorgelegt habe. Er spreche als Dezernent für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht. Sein Team habe unter Zeitdruck eine Satzung erstellt, deren Ziel es sei, Kultur im geltenden Rechtsrahmen zu ermöglichen und den Anwohnerschutz transparent zu machen. Er erläutert den Satzungsentwurf und geht dabei sowohl auf die Lärmwerte als auch die seltenen Ereignisse ein. Die Satzung sei ein gangbarer Kompromiss für alle Beteiligten. Daher appelliere er, sich für die Satzung zu entscheiden.
Hinsichtlich der Nutzung des VfL-Sportplatzes durch den LSK wird klargestellt, dass die Stadt erst nach den Verhandlungen über eine mögliche Platznutzung unterrichtet wurde. Die Stadt müsse diesem Untermietvertrag zustimmen und befände mit dem LSK und dem VfL in Abstimmung. Dies gelte auch bei der Abstimmung seltener Ereignisse, z. B. durch die Zusammenlegung mehrerer Veranstaltungen an einem Tag. Die Anwohnenden würden noch in einer eigenen Versammlung unterrichtet. Die Skateanlage stelle im Regelbetrieb kein seltenes Ereignis dar und reduziere damit nicht die Möglichkeiten für Veranstaltungen.
Ratsherr Meyn weist darauf hin, dass der Rat der Gedanke einer lebendigen Stadt eine. Es sei bedauerlich, dass bei größeren Veranstaltungen bereits um 22:00 Uhr die Musik ausgehen müsse und damit eine Party zeitlich begrenzt sei. Er bittet darum zu erklären, wie das Einbeziehen der Sportstätten in die seltenen Ereignisse gemeint sei. Der LSK brauche schnell eine Lösung, wo gespielt werden könne. Nach zwei Abstiegen rechne er nur noch mit etwa 200 bis 400 Zuschauenden.
Erster Stadtrat Moßmann stellt klar, dass sich die Regelungen zu den seltenen Ereignissen aufgrund des Landeserlasses und der EU-Vorgaben zum Lärmschutz ergeben. Der Formulierung „ggf. wird einbezogen“ wolle man bei der Vergabe der seltenen Ereignisse durch gezielte Planung, Abstimmung sowie Zusammenlegung von Veranstaltungen Rechnung tragen.
Ratsherr Schwake greift das Zusammentreffen der vielen unterschiedlichen Interessen auf, z. B. des Umweltschutzes, der schützendeswerten Gebiete, Kultur, Sport und Wohngebiete. Es sei ein guter Kompromiss gefunden worden. Die Satzung schaffe Transparenz und würde auch von Beteiligten bzw. Betroffenen, mit denen er gesprochen habe, mitgetragen.
Ratsherr Soldan bedankt sich bei erstem Stadtrat Moßmann und seinem Team. Man müsse anerkennen, dass die Situation nicht mehr wie „früher“ sei. Mit der Satzung sei ein Kompromiss gefunden, auf den sich alle beziehen könnten.
Ratsfrau Schuch teilt die Bedenken, die durch Ratsherrn Meyn geäußert wurden. Manchem erscheine Lüneburg langweilig, aber es sei besser bis 22:00 Uhr feiern zu können als gar nicht.
Ratsherr Balmaceda geht auf die Möglichkeit der Evaluation der Satzung ein. Ratsherr Blanck ergänzt, dass hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung Gesetze u. a. auf Landesebene anzupassen wären.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Nutzung des Veranstaltungsgeländes „Sülzwiesen“ (Sülzwiesensatzung) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 7 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||