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Ratsherr Neumann merkt an, dass die 25%ige Erhöhung der Taxenentgelte nicht der Inflationsrate entspreche und dass auch die Kraftstoffpreise in letzter Zeit wieder zurückgegangen seien. Er fragt, ob diese Erhöhung aufgrund eines Gutachtens objektiv nachzuvollziehen sei.
Erster Stadtrat Moßmann führt aus, dass der damalige Vorschlag der Verwaltung auch ohne Gutachten gebilligt wurde. Nach der Beschlusslage sollte ein kostenintensives Gutachten gerade nicht beauftragt werden. Die enorm gestiegenen Lebenshaltungskosten seit dem letzten Jahr waren bei der befristeten Erhöhung noch nicht berücksichtigt. Er halte eine Entfristung der bisherigen Erhöhung für gerechtfertigt.
Herr Siewert, beratendes Mitglied auf Vorschlag der IHK, gibt zu bedenken, dass diese Erhöhung nachgelagert nach den Kostensteigerungen durchgeführt werde.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 13. Änderungsverordnung sowie die Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 13.10.1997 in der Fassung der 11. Änderungsverordnung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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