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Auszug - Einwohnendenfragen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 01.06.2023    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Folgende Einwohnendenfragen werden durch Frau Elke Ermler, Lüneburg, Mitglied im Seniorenbeirat, gestellt:

 

1. In Seniorenkreisen entsteht zunehmen der Eindruck, dass in Lüneburg der Fahrradverkehr zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer einseitig bevorzugt wird. Breitere Fußwege, die auch mit dem Rollator zu bewältigen sind, fehlen oft und wenn vorhanden, sind sie zugestellt mit Außengastronomie oder Werbetafeln, holperig oder anderweitig fast unpassierbar (Fugenbreite, die Rollatoren mit kleinen Rädern stocken lassen). Auch ist nicht jedes Ziel für Rollator-Piloten zu erreichen, auch nicht problemlos mit dem ÖPNV, so dass dieser Personenkreis auf das Auto angewiesen ist. Parkplätze für Autos werden aber immer mehr reduziert. Welche Lösungen bietet die Stadt für diesen Personenkreis? Ist schon einmal darüber nachgedacht worden, gesonderte Parkplätze für Rollatornutzer:innen in Stadtkernnähe einzurichten (ähnlich denen r Eltern mit Kindern auf Supermarktparkplätzen)?

 

 

Antwort:

Es ist sehr bedauerlich, dass diese Wahrnehmung bei einigen Senior:innen besteht. Tatsächlich sind wir bestrebt, bei sämtlichen Neu- oder Umgestaltungsmaßnahmen, wie z.B. in der Uelzener Straße, die Bedürfnisse aller Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen, zu berücksichtigen. Um dies im Hinblick auf die Senior:innen bedarfsgerecht gewährleisten zu können, ist der Seniorenbeirat als ständiges Mitglied sowohl im Ausschuss für Mobilität als auch im Arbeitskreis Verkehr vertreten.

Auch bei der Platzierung von Außengastronomie und Werbe- oder Verkaufsständen wird durch den Bereich Ordnung vor Erteilung einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis insbesondere geprüft, ob für mobilitätseingeschränkte Personen, die auf Roll-, Fahrstühle oder Rollatoren angewiesen sind, eine ausreichende Restwegbreite vorhanden ist. In regelmäßigen Kontrollen durch den zentralen Außendienst wird die Einhaltung der Vorgaben überwacht.

 

Zu den StraßenAn den Brodbänken/Rosenstraße“, „Heiligengeiststraße“ und dem Platz „Am Sande“, in denen viel Raum für Außengastronomie und Verkaufsstände eingeräumt ist, muss erklärt werden, dass es sich um ausgewiesene Fußngerzonen handelt. D.h., dass die gesamte Straßenbreite den zu Fuß Gehenden vorbehalten ist. Fahrzeuge, sofern ausnahmsweise durch Zusatzzeichen erlaubt, rfen die Straßen nur unter Rücksichtnahme auf den Fußngerverkehr befahren. Damit ist es den zu Fuß Gehenden auch möglich, hier die optisch als Fahrtrassen abgesetzten Bereiche zum Ausweichen zu nutzen.

 

Den Wunsch nach gesonderten Parkplätzen z.B. für Nutzer von Rollatoren können wir sehr gut nachvollziehen, sind aber anders als Einkaufszentren, die privaten Parkraum vorhalten durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Ausweisung von Parkplätzen reglementiert. Hiernach können gesonderte Parkflächen lediglich ausgewiesen werden für:

 

- Menschen mit Schwerbehinderung (vgl. § 45 Abs. 1b Nr. 2 StVO

- Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (vgl. § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO)

- Elektrisch betriebene Fahrzeuge (vgl. § 45 Abs. 1g StVO i.V.m. § 3 Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge, gültig bis 31.12.2026)

- Carsharingfahrzeugen (vgl. § 45 Abs. 1h i.V.m. §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing)

 

 

 

2. Von mehreren Seiten ist der Seniorenbeirat angesprochen worden, sich in Sachen Mobilitätswende mit Verantwortlichen in Stadt und Landkreis Lüneburg in Verbindung zu setzen, um bei der gesamten Frage zur Mobilitätswende die besondere Situation der alten und behinderten Menschen nicht zu vergessen. Wie glauben Sie, bewältigen diejenigen Menschen, insbesondere aus den Außenbereichen der Stadt, notwendige Besuche in der Innenstadt z. B. bei Fachärzten, wenn sie auf Mobilitätshilfen angewiesen und nicht mehr in der Lage sind, mit dem Fahrrad zu fahren? Der ÖPNV ist nicht in jedem Fall die Lösung. Querverbindungen gibt es nicht; alle Linien führen zum ZOB, wo nicht selten die Umsteigeverbindungen entweder zu knapp für alte Menschen bemessen sind oder bis zu 30 Minuten gewartet werden muss. Das ist jedenfalls bei Regen und Kälte mehr als unangenehm. Wir bitten dringend darum, Ihren Focus nicht nur auf den Radverkehr zu richten, denn künftig werden auch E-Autos Parkraum in der Innenstadt benötigen.

 

 

Antwort:

Wie zu 1) bereits ausgeführt, ist der Seniorenbeirat durch seine Mitgliedschaft im Ausschuss für Mobilität und im Arbeitskreis Verkehr bereits aktiv in die Planungen und Entscheidungen der Verwaltung eingebunden.

Uns ist bewusst, dass es r Menschen, insbesondere aus den Außenbereichen, eine Herausforderung sein kann, notwendige Besuche in der Innenstadt, wie beispielsweise bei Fachärzten, zu bewältigen, wenn sie auf Mobilitätshilfen angewiesen sind.

Wir werden von daher selbstverständlich auch weiterhin Parkraum in der Innenstadtnähe vorhalten.

Was den öffentlichen Personennahverkehr anbelangt, arbeitet der Landkreis als zuständiger Träger in Abstimmung mit der Hansestadt stetig daran, die Linienführungen komfortabler zu gestalten. Der Landkreis hat zu dieser konkreten Frage folgendes zurückgemeldet:

 

Die Umsteigeverbindungen am ZOB und die starke Ausrichtung des ÖPNVs auf den Metronom werden im Zuge des Mobilitätsgutachtens nochmals begutachtet und bewertet.

Den Hinweis  zu den Umstiegszeiten nehmen wir natürlich gerne auf und haben wir auch im Blick. Hier müssen wir einen Kompromiss finden zwischen einem schnellen Anschluss und dem guten und verlässlichen Übergang der Mobilitätsformen.

 

Der Landkreis Lüneburg hat bei den Planungen der zukünftigen Mobilität alle Mobilitätsformen im Blick und will allen Nutzengruppen die Nutzung und den Zugang ermöglichen.

 

Ziel ist es, allen Bevölkerungsgruppen unabhängig von Einkommen und Alter sowie vom Besitz eines eigenen Fahrzeugs eine bedarfsgerechte Mobilität zu ermöglichen.

Dabei sollen Klimaschutzaspekte, Bezahlbarkeit und Umsetzungsfähigkeit der Angebote gleichermaßen berücksichtigt werden.

 

 

 

3. Bisher haben Senioren für monatlich 32,10  im Abo preisgünstig in Lüneburg fahren können. Nun hat die HVV unsere Senioren-Abos zum 31.08.2023 gekündigt. Wir sollen alle ein Deutschlandticket für 49,00  kaufen. Das ist eine Preiserhöhung von über 50%. Das Angebot des Deutschlandtickets ist für viele Senioren völlig uninteressant. Viele Senioren möchten ausschließlich in Lüneburg unterwegs sein. Auch ich gehöre zu dieser Gruppe und fahre mehrmals in der Woche von Ochtmissen in die Stadt. Es muss doch möglich sein, wie bisher, ein günstiges Seniorenticket anzubieten, das nur im Stadtgebiet Lüneburgs gültig ist. Nur so werden wir Senioren weiterhin unseren Beitrag zur Belebung der Innenstadt beibehalten können.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch bedankt sich für die wichtigen Fragen. Sie bringt ihre Wertschätzung für die Arbeit des Seniorenbeirats zum Ausdruck. Zugleich lädt sie die Mitglieder des Seniorenbeirats ein, ihre beratende Funktion im Ausschuss für Mobilität für eben diese Themen zu nutzen und sich dort, wie auch an anderer Stelle, für die Senior:innen einzusetzen. Darüberhinaus sei der Seniorenbeirat auch Mitglied im NUMP-Beirat, in dem es ebenfalls um die hier genannten Themen gehen wird.

 

Die Fragen 1 und 2 werden über das Protokoll beantwortet.

 

Stadtrat Forster trägt zu Frage 3 vor, dass trotz Verhandlungen mit dem HVV/KVG und dem Landkreis das Seniorenticket eingestellt werde. Für die Stadt sei eine Subventionierung bei bis zu 15.000 Anspruchsberechtigten ab 65 Jahren nicht leistbar.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers hält eine Hochrechnung anhand möglicher Berechtigter für nicht zielführend. Es sei wichtig, Möglichkeiten der Subventionierung zu schaffen. Außerdem wäre es angezeigt, auch andere Gruppierungen auf ihre Beteiligungs- und Rederechte hinzuweisen.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau John erläutert Stadtrat Forster, dass vom Seniorenticket mit Seniorenpass nur 20 Personen betroffen seien. Für ein allgemeines Seniorenticket ab 65 Jahren sse man von bis zu 15.000 Senior:innen ausgehen.

 

Ratsherr Neumann fordert die Politik auf, für eine Nachbesserung auf Bundesebene zu sorgen.

 

Ratsherr Blanck erklärt, dass man gefordert sei, den Verkehrsraum neu aufzuteilen. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass Menschen mit Einschränkungen ungeachtet ihres Alters die Stadt erreichen können. Es brauche das Konnexitätsprinzip bezogen auf das Deutschlandticket. Möglicherweise könne mit den Versicherungsträgern erörtert werden, dass ein Seniorenticket vergleichbar dem Jobticket angeboten würde. Er würde sich mehr Beteiligung durch beratende Mitglieder und Gruppen im Mobilitätsausschussnschen.

 

Ratsherr Soldan pflichtet bei, dass der Seniorenbeirat wichtige Probleme angesprochen habe. Man müsse sich unterhalten, wie Verkehr von den Schwächsten her gedacht werden nne. Hinsichtlich des Wegfalls des Seniorentickets stellt er heraus, dass die Stadt keine eigenen Tarife in den HVV einbringennne. Es sei allenfalls ein Antrag an den Landkreis zur ÖPNV-Gestaltung möglich.

 

Ratsfrau Widawski bedankt sich beim Seniorenbeirat r ihr Kommen. Die Fraktion Die Linke wolle die Hinweise aufnehmen. Sie hofft, dass der Spagat zwischen allen Berechtigten berücksichtigt werden kann.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch stellt heraus, dass die Fragen wertvoll sind und jeder eingeladen sei, seine Anliegen vorzutragen. Über den Beteiligungsprozess des NUMP sollen alle Mobilitätsarten verknüpft werden. Sie nimmt die Hinweise auf, Seniorenparkflächen in den städtischen Parkhäusern auszuweisen. Dies ginge aber rechtlich nicht auf öffentlichen Fchen.