Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Bereichsleiter Gomell erläutert anhand einer Präsentation die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2023. In den folgenden Finanzausschüssen seien jeweils Berichte zum 31.05 und zum 30.09 vorgesehen. Im Zuge der Haushaltsgenehmigung 2024 werde ein entsprechender Bericht dem MI zur Verfügung gestellt. Das MI erwarte insbesondere eine Analyse der Zuschussprodukte, die Überprüfung bei städtischen Beteiligungen und Zuschussempfängern und den Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit. Derzeit laufe in den Bereichen eine Abfrage zu den Stichtagen 31.05, 30.09 und 31.12. Anfang 2024 sei ein Haushaltssicherungsbericht zusammen mit dem zur Beschlussfassung anstehenden Haushaltssicherungskonzept 2024 vorzulegen. Die Erfüllung der Anforderungen des MI seien nur durch ein strategisches Haushaltssicherungskonzept 2024 ff erreichbar, welches noch in diesem Jahre zu erarbeiten sei. Neben Maßnahmen auf der Aufwandseite insbesondere für Zuschussprodukte und deren Leistungen würde im Anschluss an eine umfangreiche Bestandsaufnahme auch die Überprüfung und gegebenenfalls Reduzierung von Leistungen und Standards erforderlich werden. Letzteres sei in Arbeit; ab Oktober 2023 würden die Vorschläge in die politische Beratung gehen um im Dezember im Rat beschlossen zu werden. Die Frage von Ratsherr Gros, ob nicht auch Entscheidungen der Vergangenheit hinterfragt werden sollten, beantwortet Oberbürgermeisterin Kalisch: üblicherweise befasse sich der Rat mit neuen Projekten; die nochmalige Hinterfragung bereits gefasster Beschlüsse sei nicht produktiv. Allerdings sei es legitim, Standards des Verwaltungshandelns zu hinterfragen. Ausschussvorsitzender Schwake unterstreicht die Aussage, dass eine Überprüfung einmal gefasster Beschlüsse zu aufwendig sei.
Beschluss
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
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