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Beratungsinhalt:
Fachbereichsleiter Müller erläutert, der Rat habe am 22 12.2022 beschlossen, dass im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes die Hundesteuersätze anzuheben sind. Mit der vorliegenden Satzungsänderung werde dieses nunmehr umgesetzt. Angestrebt würden Mehreinnahmen i.H.v. 15.000 € für 2023 und 30.000 € für die Folgejahre. Neben der rein fiskalischen Änderung sei es erforderlich, die Hundesteuersatzung an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Aufwandsteuern seien Ungleichbehandlungen durch Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände zu beseitigen. Die vorliegende Satzungsänderung beschränke sich daher nicht nur auf die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2023 zur Erzielung von Mehreinnahmen. Die Änderungen hätten zusätzlich den positiven Nebeneffekt, dass der bürokratische Aufwand für die Feststellung und wiederkehrende Überprüfung von Ermäßigungen entfalle. Die Frage von Ratsherr Freitag ob gefährliche Hunde höher besteuert würden, bejaht Herr Müller: die Hundesteuer habe auch eine Lenkungswirkung, diese sei aber nicht an bestimmte Rassen gebunden. Oberbürgermeisterin Kalisch ergänzt, dass der Konsolidierungseffekt der Hundesteuererhöhung zwar nicht groß sei, man aber dem Ziel der Haushaltskonsolidierung teilweise auch mit Tippelschritten entgegenkommen müsse.
Beschluss: Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.07.2023 die beiliegende 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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