Bürgerinformationssystem

Auszug - Hundesteuer - 5. Änderungssatzung; Anhebung der Hundesteuersätze, rechtskonforme Fortschreibung der Hundesteuersatzung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.05.2023    
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10602/23 Hundesteuer - 5. Änderungssatzung; Anhebung der Hundesteuersätze, rechtskonforme Fortschreibung der Hundesteuersatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dibowski
Federführend:Bereich 21 - Steuern Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Dibowski, Ralf  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT I
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiter Müller erläutert, der Rat habe am 22 12.2022 beschlossen, dass im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes die Hundesteuersätze anzuheben sind. Mit der vorliegenden Satzungsänderung werde dieses nunmehr umgesetzt. Angestrebt würden Mehreinnahmen i.H.v. 15.000 €r 2023 und 30.000 €r die Folgejahre.

Neben der rein fiskalischen Änderung sei es erforderlich, die Hundesteuersatzung an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen.

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Aufwandsteuern seien Ungleichbehandlungen durch Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände zu beseitigen.

Die vorliegende Satzungsänderung beschränke sich daher nicht nur auf die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2023 zur Erzielung von Mehreinnahmen.

Die Änderungen hätten zusätzlich den positiven Nebeneffekt, dass der bürokratische Aufwand für die Feststellung und wiederkehrende Überprüfung von Ermäßigungen entfalle.

Die Frage von Ratsherr Freitag ob gefährliche Hunde höher besteuert würden, bejaht Herr Müller: die Hundesteuer habe auch eine Lenkungswirkung, diese sei aber nicht an bestimmte Rassen gebunden.

Oberbürgermeisterin Kalisch ergänzt, dass der Konsolidierungseffekt der Hundesteuererhöhung zwar nicht groß sei, man aber dem Ziel der Haushaltskonsolidierung teilweise auch mit Tippelschritten entgegenkommen müsse.

 


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.07.2023 die beiliegende 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:7 

Nein-Stimmen:0 

  Enthaltungen:0